06/06/2026
Gestern konnte ich mich über einen Erfolg für einen Mandanten freuen: Die Deutsche Rentenversicherung hat nach 3 Jahren endlich eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. „Nur“ eine Teilerwerbsminderungsrente, werden manche sagen.
Ich sehe das anders. Für den Betroffenen bedeutet diese Entscheidung etwas mehr finanzielle Sicherheit, Anerkennung seiner gesundheitlichen Einschränkungen und vor allem ein Stück Gerechtigkeit. Gleichzeitig macht mich dieser Fall nachdenklich.
Denn die entscheidende Frage lautet: Warum musste überhaupt so lange darum gekämpft werden?
Immer wieder erlebe ich Verfahren, in denen die medizinische Lage eigentlich eindeutig ist. Menschen können kaum noch laufen, leiden unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen oder sind nachweislich nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Dennoch werden Rentenanträge zunächst abgelehnt.
Die Betroffenen werden in langwierige Widerspruchs- und Klageverfahren gezwungen. Monate, manchmal Jahre vergehen. Jahre voller Unsicherheit, Existenzängste und bürokratischer Kämpfe.
Besonders schwer nachvollziehbar wird es, wenn selbst medizinische Unterlagen und Gutachten erhebliche Einschränkungen bestätigen, die Verwaltung aber dennoch zu dem Ergebnis gelangt, der Betroffene sei arbeitsfähig.
Natürlich gibt es auch berechtigte Ablehnungen. Das gehört zu einem funktionierenden System dazu.
Aber wenn Menschen, die offensichtlich Hilfe benötigen, ihre Ansprüche erst vor Gericht und mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen können, läuft etwas grundlegend falsch.
Ein Sozialstaat zeigt sich nicht daran, wie gut er Menschen unterstützt, die keine Hilfe brauchen.
Er zeigt sich daran, wie er mit denjenigen umgeht, die krank geworden sind und auf Unterstützung angewiesen sind.
Heute freue ich mich für meinen Mandanten.
Für das System bleibt allerdings die Frage, warum Gerechtigkeit so oft erst nach einem langen Kampf erreichbar ist.