AO-SF Verfahren: Soforthilfe bei Unrecht "Förderschule"

AO-SF Verfahren: Soforthilfe bei Unrecht "Förderschule" Unrecht Förderschule auch als psychische Körperverletzung (§ 223 StGB) bei Depression Ihres Kinde

02/08/2018

AO-SF ist eine Abkürzung: Ausbildungsordnung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Damit wollen staatliche hoheitliche Lehrkräfte aus der Grundschule und der Sonderschule ("Förderschule") Sie dazu bekehren, bei Ihrem Kind, meisten Knaben, liege ein pädagogischer Unterstützungsbedarf (Förderschulbedarf) vor.

Die Schulbehörde (Landesschulbehörde) tut so, als wäre das alles rechtens, im Rahmen des geltenden Rechts.

In Wirklichkeit aber breitet sich das staatlich gewollte Unrecht bereits auf der Grundschule aus, wenn spaßpädagogisch gepolte hoheitlich tätige Lehrkräfte es weniger ernst mit Erziehung und Unterrichtung nehmen, indem sie Kinder durch Induktion von Lernbehinderung quasi auf die völlig unnütze Förderschule vorbereiten. Induktion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Herbeiführung oder Veranlassung.

Juristen (Rechtsanwälte für Schulrecht) sprechen aus guten Gründen von Täuschung durch Unterlassen, Täuschung durch Verschweigen von richtigen Tatsachen, Täuschung mithilfe von unrichtigen (falschen) Tatsachen, wenn auf rechtswidrigem Wege Sie zur Unterschrift geführt werden, etwa wenn die zur Aufklärung und Belehrung (Belehrungspflicht) verpflichteten Beamtinnen und Beamten aufgrund ihrer Wissens- und Informationsassymetrie Ihnen gegenüber Märchen erzählen, Wesentliches in ihrer staatlichen Garantenstellung vorsätzlich n i c h t erzählen usw.

Vielfach sind die Förderschuleinweisungen aus zahlreichen Gründen schon deshalb fast ausnahmslos rechtswidrig, weil die so genannten Gutachterinnen der Förderschulen voreingenommen, d. h. befangen sind: Sie arbeiten stets an derselben Förderschule, auf welche Ihr Kind möglicherweise eingewiesen wird. Die Rechtswidrigkeit erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Schulrecht, der immer dann zugeschaltet werden muss, wenn Schulrechtliches behandelt werden muss. Sie selbst sind in keiner Weise in der Lage, das komplizierte Verfahren zur Verhinderung staatlichen Förderschulunrechts erfolgreich zu bewältigen! Bedenken Sie das.

Der tüchtigere Privatlehrer erkennt sofort den Unrechtscharakter staatlicher Vorgehensweise, wenn ihm das betroffene Kind zur Erziehung und Unterrichtung überantwortet wird. Ergibt sich, dass Ihr Kind überhaupt nicht behindert ist, benötigt es keine schädigende Förderschule. Selbst eine als "Lernbehinderung" erscheinende Summe von negativ zu bewertenden Mängeln wird einen zuverlässig arbeitenden Privatlehrer niemals dazu hinreißen, von "Lernbehinderung" zu sprechen, weil eine strenge Erziehung und Unterrichtung nach südkoreanischem Muster oder alter deutscher Sitte eindeutig das Induzieren von Lernbehinderung durch die abgabefreudige Grundschule ausweist. Vereinfacht: Meistens liegen unzählige Anhaltspunkte für das Versagen der Grundschule Ihres Kindes durch sträfliches Unterlassen vor.

Sie können als verantwortungsbewusste Eltern verlangen, dass mit rabiaten Verteidigungsmethoden verschlagenem und unehrlichem Verhalten der staatlichen Lehrkräfte erfolgreichst entgegengetreten wird.

Beachten Sie das Strafrecht!

Psychische Körperverletzung (§ 223 StGB) liegt vor, wenn die Beamtinnen/Beamten der Förderschule/Sonderschule trotz ihrer Garantenstellung die ohnehin durch die schädigende Förderschule erfolgte erhebliche seelische Verletzung in eine Depression mündet.

Beihilfe zur psychischen Körperverletzung ebenfalls möglich durch die Grundschullehrerinnen, die sich der Tragweite des § 13 StGB in ihrem Übereifer zur rechtswidrigen Diskriminierung Ihres Kindes nicht bewusst sind. § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) gilt vor allem für staatliche Täterinnen, Ihr Kind vor psychischer (seelischer) Körperverletzung zu schützen.

Sprechen Sie deshalb mit dem erfolggewohnten PURSCHKE-Vertrauten als Rechtsanwalt für Schulrecht, um entsprechend gegen die Täterinnen und Täter vorzugehen. Dasselbe gilt für eine einzureichende Schmerzensgeldklage usw.

Anrufen, sich aussprechen, blitzterminieren, sich wehren, schreiben auf dem Postwege!

Wir wollen Sie als Eltern richtig stolz machen!

Prof. Dr. Wolfram Meyerhöfer (Mathematikdidaktiker):

"Jedes Kind kann rechnen lernen. Es ist möglich, jedem Kind die Grundlagen im Rechnen zu vermitteln."

Das ist absolut zutreffend, völlig richtig.

Ich mache auch aus Ihrem Kind einen erfolgreichen, fleißigen, sicheren, stabilen und schnellen Rechner mit gutem mathematischem Verständnis nach bewährtem südkoreanischem traditionellem Vorbild zur Absicherung der weiteren Schullaufbahn Gymnasium/Realschule. Hervorragende Leistungen in der Muttersprache und im Fach Deutsch gehören selbstverständlich untrennbar dazu.

Bei geringstem Verdacht staatlichen Lernstörungsschwindels durch Grundschullehrerin/Förderschullehrerin usw. melden Sie sich sofort, damit ich Abhilfe schaffen kann. Sie sind nicht mehr allein. Rechtsanwälte und Privatlehrer Purschke stehen hinter Ihnen, haben etwas gegen gaunerhaft operierende Lehrkräfte.

Informieren Sie sich über die nachfolgenden Seiten:

1. Glaubwürdigkeit von Grundschullehrerin
2. Glaubhaftigkeit von Grundschullehrerin
3. Glaubwürdigkeit von Förderschullehrerin
4. Glaubhaftigkeit von Förderschullehrerin

Eng verbunden damit ist immer das Vorhandensein einer gesunden Aussagetüchtigkeit, oft als Aussagefähigkeit bezeichnet, von Grundschullehrerin/Förderschullehrerin.

Näheres:

Aussagetüchtigkeit von Grundschullehrerin
Aussagetüchtigkeit von Förderschullehrerin

Privatlehrer
Dietmar Purschke
Blumenstraße 4

30952 Ronnenberg bei Hannover

Telefon: 05109 - 6525
Täglich von 8.30 h bis 20.00 h - auch sonntags

Beste Referenzen - anwaltlich und ärztlicherseits empfohlen:
Erfolgreiche Kooperation mit Rechtsanwälten für Schulrecht
Hausbesuche überall - Hilfe deutschlandweit

Besonderes:
Hochleistungsunterricht nach südkoreanischem Vorbild
Erziehungsfieber führt immer zu schulischen Spitzenleistungen.

Zur besonderen Beachtung:

Kriminalhauptkommissarin Petra Reichling: Tatort Schulhof

Dr. med. Michael Winterhoff (Facharzt für Kinderpsychiatrie): Deutschland verdummt

Prof. Dr. Wolfram Meyerhöfer (Mathematikdidaktiker): Konstrukt Rechenschwäche/Rechenstörung/Dyskalkulie

Prof. Dr. jur. Ulrich Vosgerau (Verfassungsrechtler): Die Herrschaft des Unrechts

Lesenswert:
foerderschulunrecht.de
hochbegabtenfoerderung.hpage.com
Prof. Dr. Hans Günther Homfeldt: Stigma und Schule
Förderschule: Täuschung durch Unterlassen
Förderschule: Täuschung durch Verschweigen von Tatsachen
AO-SF Verfahren: Besorgnis der Befangenheit von Förderschullehrerin
sonderschulunrecht.de

Adresse

Ronnenberg
30952

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von AO-SF Verfahren: Soforthilfe bei Unrecht "Förderschule" erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen