23/01/2026
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Abschleppen nach Ablauf der Parkzeit
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil entschieden, dass derjenige, der ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, verbotene Eigenmacht begeht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.
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Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen bei der Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher, gesetzlicher und/oder deliktischer Ansprüche. Aber auch die präventive Beratung, sowie die Beratung/Hilfe bei der Erstellung/Prüfung von Testamenten, Verträgen, Vereinbarungen etc. gehört...