Rechtsanwälte Brockmeier & Partner

Rechtsanwälte Brockmeier & Partner Seit über 30 Jahren betreuen wir in Rheine Mandanten in allen Rechtsfragen. Unsere Schwerpunkte l

21/05/2025

⚖️ 1. Vertrag genau prüfen:
Lies die AGB sorgfältig – besonders zu Stornierung, Haftung & Leistungsänderungen. Was versprochen wurde, muss auch erfüllt werden – sonst handelt es sich um einen Reisemangel.

📅 2. Rücktritt & Umbuchung:
Du darfst vor Reisebeginn zurücktreten, musst aber meist eine Stornopauschale zahlen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei Krankheit Gold wert – achte auf den Pandemieschutz!

🛠️ 3. Reisemängel melden:
Defekte Kabine, geänderte Route? Melde Mängel direkt an Bord und lass dir die Anzeige schriftlich bestätigen. Nur so kannst du später z. B. eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen.

⚠️ 4. Haftung bei Unfällen:
Der Veranstalter haftet auch für Fehler der Crew – aber es gibt Haftungsgrenzen. Wer Sicherheitsregeln ignoriert, kann Ansprüche verlieren (Stichwort: Mitverschulden).

🧳 5. Gepäckverlust:
Schäden sofort melden! Spätestens 15 Tage nach Ausschiffung. Entschädigung ist meist gedeckelt – eine Reisegepäckversicherung kann sich lohnen, besonders bei teurem Equipment.

🌍 6. Einreise & Gesundheit:
Du bist verantwortlich für Visum & Impfungen. Fehlt etwas, kann es passieren, dass du gar nicht mitfahren darfst – ohne Anspruch auf Erstattung.

🧾 7. Versicherungen:
Unverzichtbar: Auslandskrankenversicherung (auch auf See!), Rücktransport & Haftpflicht (vor allem bei Aktivurlauben wie Segeln).

🧠 Fazit: Gut informiert reist es sich sicherer. Lieber einmal mehr checken – dann kannst du deinen Urlaub wirklich genießen!

Disclaimer:
Die Informationen in diesem Beitrag dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen bezogen auf individuelle Situationen sollte ein qualifizierter Anwalt konsultiert werden.

Die MV berichtet über eines unserer Mandate: In diesem Fall vertreten wir über 120 Betroffene, die aus unserer Sicht zu ...
14/12/2022

Die MV berichtet über eines unserer Mandate: In diesem Fall vertreten wir über 120 Betroffene, die aus unserer Sicht zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden. Das Amtsgericht Rheine hat uns jetzt in der ersten Instanz Recht gegeben. Die Gegenseite hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

Eine Pommes rot-weiß oder eine Currywurst sind in der Regel bezahlbare Snacks. Zu Beginn des Jahres mussten manche Autofahrerinnen und Autofahrer im Schotthock für ihren kleinen Imbiss aber ganz schön tief in die Tasche greifen. Nicht etwa, weil der Betre

09/06/2022

Gute Nachrichten in unserem Parkrechtsfall: Unsere Argumentation war erfolgreich und die Gegenseite hat in den rund 120 Fällen von einem vermeidlichen Zahlungsanspruch Abstand genommen. Wie von uns eingefordert, wurden sämtliche Daten unserer Mandanten DSGVO-konform gelöscht. Unsere Mandanten müssen also keine Vertragsstrafe zahlen. Wir werden umgehend alle Betroffenen über den Erfolg informieren und erklären, wie es jetzt weitergeht. Es geht vor allem noch um die Frage, ob das Vorgehen der Gegenseite datenschutzrechtlich zu beanstanden war. Dazu stehen wir im intensiven Austausch mit den Behörden.

Wichtige Info: Bitte beachtet, dass auch künftig Pkws nicht auf den Stellflächen des Mix Marktes abgestellt werden dürfen, wenn dieser nicht besuchet wird. Der angrenzende Imbissbetrieb hat insgesamt zehn Stellplätze angemietet und entsprechend gekennzeichnet. Diese Stellplätze stehen den Kunden des Imbisses selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung und können bedenkenlos genutzt werden.

 Nicht selten hat ein Rechtsanwalt mehrere Gerichtstermine, die sich zeitlich überschneiden. Um für unsere Mandanten die...
31/05/2022



Nicht selten hat ein Rechtsanwalt mehrere Gerichtstermine, die sich zeitlich überschneiden. Um für unsere Mandanten die Verfahren möglichst schnell in ihrem Interesse abzuwickeln, kann es dann schon einmal vorkommen, dass der Termin nicht verlegt , sondern ein Kollege, der zur fraglichen Zeit selbst keinen Termin hat, gebeten wird, den Termin für den verhinderten Kollegen wahrzunehmen.
Gestern war unser Kollege, Herr Arentz, daher in Stellvertretung für den Kollegen Kerstiens in einem Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht Hagen um die Interessen eines Vermieters zu vertreten.

In der letzten Woche hat  einem Teil unseres Teams seine alte Wirkungsstätte gezeigt. Ab der kommenden Woche wechselt er...
11/05/2022

In der letzten Woche hat einem Teil unseres Teams seine alte Wirkungsstätte gezeigt. Ab der kommenden Woche wechselt er komplett von Düsseldorf nach Rheine - wir freuen uns schon!

Und nicht vergessen: Am Sonntag wählen gehen!

Wir haben gerade das gute Wetter genutzt und unsere Social Media Strategie weiter ausgearbeitet. In den nächsten Wochen ...
09/05/2022

Wir haben gerade das gute Wetter genutzt und unsere Social Media Strategie weiter ausgearbeitet. In den nächsten Wochen wollen wir euch noch mehr durch unseren Arbeitsalltag mitnehmen. Es geht hier also wieder richtig los!

Viele Grüße aus dem Garten der Kanzlei ☀️

Neues BGH-Urteil: Rückerstattung vom FitnessstudiobeiträgenDer Bundesgerichtshof hat gestern geurteilt, dass die Betreib...
05/05/2022

Neues BGH-Urteil: Rückerstattung vom Fitnessstudiobeiträgen

Der Bundesgerichtshof hat gestern geurteilt, dass die Betreiber von Fitnessstudios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet sind, die sie in der Zeit der coronabedingten Schließungen von Kunden per Lastschrift eingezogen haben.

Geklagt hatte ein ehemaliges Mitglied, nachdem die Betreiberin nur eine Gutschrift über die Trainingsstunden angeboten hatte. Auch eine einseitige Verlängerung des Vertragsverhältnisses ließen die Richter nicht zu.

Juristisch betrachtet bestätigt der BGH einen Rückzahlungsanspruch wegen dauerhafter rechtlicher Unmöglichkeit, dem Kunden während dieser Zeit die Nutzung des Fitnessstudios zu gewähren.

Sollten Sie sich noch in einer Auseinandersetzung mit einem Fitnessstudio befinden, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und das Geld zurückzubekommen.

EuGH erweitert Kündigungsschutz für Schwerbehinderte!Mit Urteil vom 10.02.2022, Az. C-485/20 „HR Rail“, stellt der EuGH ...
07/03/2022

EuGH erweitert Kündigungsschutz für Schwerbehinderte!

Mit Urteil vom 10.02.2022, Az. C-485/20 „HR Rail“, stellt der EuGH fest, dass die Kündigung von Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Zukünftig müssen Arbeitgeber schon während der Probezeit vor Ausspruch einer Kündigung prüfen, ob der jeweilige Arbeitnehmer auf einer anderen freien Stelle einsetzbar ist, für die er die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit aufweist, sofern der Arbeitgeber dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird.

Die Entscheidung konterkariert das deutsche Arbeitsrecht, das bislang bewusst einen Kündigungsschutz erst nach der Probezeit gewährt.

  – Teil 2 Seit gestern ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (kurz: Transplanta...
02/03/2022

– Teil 2



Seit gestern ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (kurz: Transplantationsgesetz) in Kraft getreten.

Künftig sollen Patienten in Hausarztpraxen intensiver über die Möglichkeit zur Organspende informiert werden.

Zudem ist ein neues Onlineportal zugänglich, damit Spendenerklärungen nunmehr auch elektronisch abgegeben oder widerrufen werden können. Außerdem wird ein bundesweites beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet.

Die bereits zuvor geltende Rechtslage – die sogenannte Entscheidungslösung – bleibt aber im Kern unverändert. Die Organspende ist weiter nur dann möglich, wenn der potentielle Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zugestimmt haben.

Achtung Gesetzesänderung u. a. beim   Aktuell werden viele Stromverträge neu abgeschlossen. Bisher stand in der Regel in...
01/03/2022

Achtung Gesetzesänderung u. a. beim

Aktuell werden viele Stromverträge neu abgeschlossen. Bisher stand in der Regel in den AGB der Energielieferanten, dass Laufzeitverträge 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen; geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Und selbst wenn Stromkunden diese Kündigungsfrist verpasst haben sollten, so verlängert sich die Vertragslaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet, dass die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können.

Zukünftig halten wir Sie regelmäßig über anstehende oder durchgeführte auf dem Laufenden.

Helau und Alaaf! 🎉Heute geben wir Ihnen ein paar Tipps, die Sie für die 5. Jahreszeit im Hinterkopf behalten sollten:➡️K...
28/02/2022

Helau und Alaaf! 🎉

Heute geben wir Ihnen ein paar Tipps, die Sie für die 5. Jahreszeit im Hinterkopf behalten sollten:

➡️Karnevalstage sind keine Feiertage! Arbeitnehmer müssen also grundsätzlich arbeiten oder Urlaub nehmen. Achtung: Wer unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung!

➡️Verkleidet zur Arbeit? Es kommt drauf an! Ihr Arbeitgeber kann Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorschreiben. Sprechen Sie Ihren Chef an, wenn Sie sich nicht sicher sind. Gleiches gilt für Alkoholkonsum in der Karnevalszeit.

➡️Verkleidet Auto fahren? Solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird und der Autofahrer den Wagen sicher führen kann, ist dies möglich.

➡️Taschenkontrolle auf Partys? Das Hausrecht erlaubt es, Taschen auf mitgebrachte Flaschen oder Ähnliches zu kontrollieren.

➡️Achtung Restalkohol: Haben Sie womöglich zu tief ins Glas geschaut, sollte die Fahrt mit dem Auto am nächsten Tag vermieden werden.

Auch wir sind nicht von den Sturmtiefs Ylenia und Zeynep verschont geblieben. Eine Figur hat das Unwetter nicht überlebt...
21/02/2022

Auch wir sind nicht von den Sturmtiefs Ylenia und Zeynep verschont geblieben. Eine Figur hat das Unwetter nicht überlebt. In diesen Tagen erreicht uns häufig die Frage, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.

Hier ein kleiner Überblick:

Sollte Ihr Pkw von einem Sturmschaden betroffen sein, zahlt die Teilkasko-Versicherung für solche Schäden, die direkt durch den Sturm entstanden sind. Die Vollkasko-Versicherung kommt in der Regel sogar dann auf, wenn Sie gegen einen entwurzelten Baum gefahren sind.

Die Wohngebäudeversicherung sollte in der Regel alle Hauseigentümer vor Umweltschäden schützen. Voraussetzung ist, dass der Sturm mindestens Windstärke 8, also mehr als 62 km/h, hatte. Im Haus greift wiederum die Hausratversicherung. Sollte in Folge des Sturms und eines Starkregens auch ein Keller vollgelaufen sein, deckt dies die Elementarschadenversicherung ab.

Sollte ein Baum oder Zaun auf das Nachbargrundstück gefallen und hierbei ein Schaden entstanden sein, greift in der Regel die Haftpflichtversicherung.

Unser Tipp: Bevor Sie den Schaden beheben lassen. Sollten Sie in jedem Fall Fotos vom Schaden machen und die entsprechende Versicherung sofort informieren. Vermeiden Sie Folgeschäden, denn die Versicherung muss vermeidbare Folgeschäden nicht zahlen. Bevor Sie den Schaden reparieren lassen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten. Wenn Sie mit der Versicherung telefonieren, sollten Sie dies nur vor Zeugen machen, wenn dabei mündliche Zusagen erteilt werden.

Sollte Ihre Versicherung nicht zahlen wollen, prüfen wir die Angelegenheit gerne für Sie und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Adresse

Lingener Damm 199
Rheine
48429

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:30
14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwälte Brockmeier & Partner erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwälte Brockmeier & Partner senden:

Teilen