Rechtsanwälte M. Haas & Kollegen

Rechtsanwälte M. Haas & Kollegen Parkmöglichkeiten sind vor dem Haus immer vorhanden. Persönlich, kompetent und zuverlässig.

In der Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Haas in Remscheid werden Sie kompetent zu den Schwerpunktthemen Mietrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht und Forderungseinzug sowie Familienrecht beraten. Unsere Kanzlei befindet sich in einer der schönsten Straßen in der Remscheider Innenstadt, der Martin - Luther - Straße in einem bergischen Schieferhaus nur drei Gehminuten vom Amtsgericht Remscheid entf

ernt. Wir vertreten sowohl Privatpersonen wie auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe umfassend in allen Rechtsgebieten.

Nach wie vor gibt es in Deutschland bei den durchschnittlichen Gehältern eine große Lücke zwischen Männern und Frauen, j...
29/02/2020

Nach wie vor gibt es in Deutschland bei den durchschnittlichen Gehältern eine große Lücke zwischen Männern und Frauen, jedoch kann auch z.B. Migrationshintergrund zu einer Benachteiligung bei der Vergütung führen.

Seit dem 6. Januar 2018, können Mitarbeiter durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Auskunft über das Gehalt vergleichbarer Kollegen verlangen. Der Auskunftsanspruch besteht für alle beschäftigen Frauen und Männer, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen arbeiten. Ein Anspruch darauf, dass das Gehalt eines bestimmten Mitarbeiters erfragt wird, besteht aber nicht. Arbeitnehmer haben alle drei Jahre, ab Anfang 2021, alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch.
Für die Beantwortung der Auskunft ist grundsätzlich der Betriebsrat zuständig.

Ziel des Gesetzten ist es in der Praxis ein gleiches Entgelt (meist in Vergleich Frauen und Männer) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu schaffen. Das Entgelttransparenzgesetz hilft dabei, einen individuellen Auskunftsanspruch geltend zu machen, damit Beschäftigte Informationen über die Vergütung eines vergleichbaren Kollegen einfordern können. Arbeitgeber und Betriebsrat sind dann dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Liegt eine Benachteiligung aufgrund z.B. des Geschlechts vor, kann der benachteiligte Beschäftigte das Entgelt verlangen, das er erhalten würde, wenn keine z.B. Geschlechterbenachteiligung vorhanden wäre.

Mehr dazu, inkl. Musteranträge, finden sie in der Broschüre des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/blob/118146/725be947dfd1eafe0fe81768efacac72/das-neue-entgelttransparenzgesetz-mehr-chancen-fuer-beschaeftigte-data.pdf

Eine Möglichkeit, sich über berufs-, branchen- oder unternehmesüblicher Gehälter zu informieren, bieten Internetportale wie der Entgeldatlas der Arbeitsagentur
https://entgeltatlas.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/faces/index?_afrLoop=17307463552778368&_afrWindowMode=0&_afrWindowId=ojgxzucqk&_adf.ctrl-state=14g77a7y5d_14

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# genderpaygap

Schwiegereltern können ihren Anspruch auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind, nach Sc...
22/02/2020

Schwiegereltern können ihren Anspruch auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind, nach Scheitern der Ehe, nur innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, geltend machen.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags.

Mehr dazu im Urteil s.u.

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Urteil: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -

Kindergeld kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezahlt werden. Dies allerdings nur, wenn das Kind in der Ausbildung ...
22/02/2020

Kindergeld kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezahlt werden. Dies allerdings nur, wenn das Kind in der Ausbildung oder Studium ist. Eine nebenberufliche Ausbildung schließt den Kindergeldanspruch aus. Dies gilt insbesondere für Ansprüche nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums. Hierbei entsteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld für ein weiteres Studium (Ausbildung), wenn die Kinder, - die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben- keiner Erwerbstätigkeit nachgehen die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst. Werden die benannten 20 Wochenstunden regelmäßig überschritten oder besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches aufgrund der Qualifikation der Erstausbildung/Erststudium zustande kam, ist davon auszugehen, dass nicht die Ausbildung im Vordergrund steht, sondern eine berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung.

Mehr dazu siehe Urteil unten.

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# kindergeld

Urteil: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 11.12.2018, III R 26/18 - https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=39645

Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfu...
08/02/2020

Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung neu festgelegt. Ziel ist es die Verbraucher besser vor ungewollten Abrechnungen und sogenannten „Abo-Fallen“ zu schützen. Mobilfunkunternehmen müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren eingeführt haben. Durch das Verfahren werden Nutzer, die auf ein Abo drücken, auf eine Bezahlseite weitergeleitet und müssen dort den Kauf noch einmal bestätigen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung der Interne...
23/01/2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung der Internetnutzer erfordert. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erfülle die Voraussetzungen nicht. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung erst einmal abwählen muss, ist somit nicht erlaubt. Bitte prüfen Sie Ihre Webseiteneinstellungen und nehmen entsprechende Einstellungen vor, um entsprechende Strafen zu vermeiden.

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20/01/2020
Kirchensteuerpflicht entsteht mit der TaufeMit einem Urteil des VG Berlin (Urteil  s. u.) stellt das Gericht klar, dass ...
13/01/2020

Kirchensteuerpflicht entsteht mit der Taufe

Mit einem Urteil des VG Berlin (Urteil s. u.) stellt das Gericht klar, dass die Kirchensteuerpflicht mit der Ausführung der Taufe entsteht.
Aufgehoben werden kann eine Mitgliedschaft nur durch eine ausdrückliche schriftliche Austrittserklärung.
Solange eine solche Austrittserklärung nicht vorliegt, besteht eine Kirchensteuerpflicht.

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Urteil: VG Berlin, Urteil v. 12.12. 2019, 27 K 292.15

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die sogena...
12/12/2019

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verlangt vom Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Fußgänger nicht ausrutschen und sich verletzen können.

Oft übertragen Eigentümer, diese Aufgabe auf ihre Mieter.
Dabei gilt:
• Die Übertragung des Winterdienstes auf den Mieter muss im Mietvertrag selbst oder gesondert vertraglich erfolgen
• Eine Verpflichtung des Mieters aufgrund der Hausordnung ist nur gültig, wenn der Mietvertrag ausdrücklich Bezug auf die Hausordnung nimmt und die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.
* Unzulässig ist es aber, Räum- und Streupflicht nur auf bestimmte Mieter zu übertragen

Der Vermieter muss jedoch die Erledigung der Räum- und Streupflicht kontrollieren und gegebenenfalls die Mieter abmahnen, wenn diese dieser nicht nachkommen. Kommt der Vermieter seiner Prüfpflicht nicht nach, kann auch er bei einem Unfall schadenersatzpflichtig werden.

Verstößt der Mieter gegen die ihm übertragene Verpflichtung und kommt es deshalb zu einem Unfall, so trifft den Mieter bei einer wirksamen Übertragung der Räumpflicht gegenüber dem Geschädigten die volle Haftung.
Allerdings müssen auch die Fußgänger selbst aufpassen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse von Glätte auszugehen ist.

Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid ist der Winterdienst durch Anlieger in folgenden Zeiten verpflichtend durchzuführen: werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr. Dabei müssen nach Schneefall die Gehwege in einer Mindestbreite von 1m von Schnee geräumt werden und bei Glätte gestreut werden.

Zulässige Streumittel laut Satzung der Stadt Remscheid:
"Zum Streuen dürfen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen) hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet."

Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
(https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/ortsrecht/0.03_630_Strassenreinigungs_und_Gebuehrensatzung.pdf)

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Unsere Kanzlei befindet sich in einer der schönsten Straßen in der Remscheider Innenstadt, der Martin - Luther - Straße in einem bergischen Schieferhaus nur drei Gehminuten vom Amtsgericht Remscheid entfernt. Parkmöglichkeiten sind vor dem Haus immer vorhanden. Wir vertreten sowohl Privatpersonen wie auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe umfassend in allen Rechtsgebieten. Persönlich, kompetent und zuverlässig.