16/05/2026
Diskriminierung durch Wohnungsmakler: BGH spricht 3.000 € Entschädigung zu, (Urteil vom 29.01.2026 – I ZR 129/25):
Ein Wohnungsmakler haftet persönlich auf Schadensersatz, wenn er eine Mietinteressentin wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt.
Was war passiert?
Eine Interessentin mit pakistanischem Namen stellte mehrfach Online-Anfragen für Wohnungsbesichtigungen – jedes Mal Absage.
Unter identischen Angaben zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße wurden parallel Anfragen unter typisch deutschen Namen („Schneider“, „Schmidt“, „Spieß“) gestellt – diese erhielten Besichtigungstermine.
Der BGH sagt klar:
• Solche Auswahlentscheidungen fallen unter das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG.
• Die „Testanfragen“ unter verschiedenen Namen sind zulässig – kein Rechtsmissbrauch.
• Der Makler ist selbst Adressat des AGG und haftet eigenständig auf materiellen und immateriellen Schadensersatz (§ 21 Abs. 2 AGG).
• Im konkreten Fall: 3.000 € immaterieller Schadensersatz + Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Was bedeutet das für Vermieter und Makler?
• Vermieter können sich nicht „hinter dem Makler“ verstecken – sie müssen sich dessen Verhalten ggf. zurechnen lassen.
• Makler brauchen klare, diskriminierungsfreie Auswahlkriterien – alles andere wird zum Haftungsrisiko.
• Dokumentation wird noch wichtiger: Warum wurde wem ein Besichtigungstermin angeboten – und wem nicht?
Mein Fazit als Fachanwältin für Mietrecht:
Dieses Urteil ist ein deutliches Signal gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt – und ein Weckruf für alle, die mit der Auswahl von Mietern betraut sind. Wer hier nach „Bauchgefühl“ statt nach nachvollziehbaren Kriterien entscheidet, riskiert teure Konsequenzen.
❓Haben Sie als Vermieter einen Makler eingeschaltet oder treffen Sie die Mieterauswahl selbst?
Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse AGG-konform sind?
Wenn Sie Ihre Vermietungsprozesse rechtssicher und diskriminierungsfrei aufsetzen möchten, unterstütze ich Sie gern – anwaltlich oder über meine VermieterAkademie.