VVV Recht - Rechtsanwalt Thomas Krziminski

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Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Spezialist für Versicherungsvermittlerrecht mit über 15 Jahren Erfahrung in diesen Rechtsgebieten.

04/11/2024

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Außenspiegel in der Waschanlage abgerissenOhne Schaden in die Waschanlage, ohne Außenspiegel heraus: Gibt es Schadenersa...
26/08/2024

Außenspiegel in der Waschanlage abgerissen

Ohne Schaden in die Waschanlage, ohne Außenspiegel heraus: Gibt es Schadenersatz, wenn der Seitenspiegel bei der Autowäsche abgerissen wird? Ein Urteil des Amtsgerichts München.

Der Fall: Ein Mann fuhr das Auto seiner Tochter in eine Autowaschanlage. Beim Waschvorgang wurde der rechte Seitenspiegel abgerissen. Die Tochter gab an, der Spiegel sei bis zum Beginn des Waschvorgangs unbeschädigt gewesen. Ihr Vater habe die Hinweisschilder in der Waschanlage und die Anweisungen des Personals befolgt. Es habe weder eine Anweisung noch einen Hinweis gegeben, dass die Waschanlage nur mit eingeklappten Spiegeln benutzt werden dürfe. Die Frau verlangte Schadenersatz von der Betreiberin der Waschanlage.

Auto sauber, Außenspiegel ab

Die Betreiberin argumentierte, die Anlage könne technisch nicht für den Schaden verantwortlich sein. Entweder sei der Spiegel schon beschädigt gewesen oder der Fahrer habe den Seitenspiegel vor der Autowäsche nicht eingeklappt. Dass das nötig sei, stehe in den Benutzerhinweisen am Eingang der Waschstraße.
Spiegel vorher nicht beschädigt

Das Amtsgericht München gab der Geschädigten Recht und sprach ihr knapp 330 Euro Schadenersatz zu. Das Auto sei in der Waschanlage gewaschen und bei der Reinigung der rechte Außenspiegel abgerissen worden, so das Gericht. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass der Spiegel keine Vorschäden hatte. Es sei zudem nicht ersichtlich, dass der Vater der Autobesitzerin die Waschanlage falsch benutzt habe.

Schaden durch Fehler der Waschanlage

Das Gericht führte aus, die Betreiberin der Waschanlage habe den Einwand, der Spiegel hätte vor der Autowäsche eingeklappt werden müssen, nicht ausführlich genug dargelegt. Daher könne dieser Einwand nicht berücksichtigt werden. Die Betreiberin hätte den Inhalt und die Wahrnehmbarkeit der Benutzerhinweise konkret vortragen müssen. Nachdem sie aber nicht einmal den konkreten Inhalt dieser Hinweise mitgeteilt habe, sei der abgerissene Außenspiegel nur mit einer Fehlfunktion der Waschanlage zu erklären, so das Gericht. Für diese Fehlfunktion habe die Beklagte einzustehen, der Autobesitzerin stehe Schadenersatz zu.

AG München, Urteil vom 23.5.2023, Az.: 171 C 7665/22

Beleidigungen im Straßenverkehr: Hohe Strafen drohen
02/08/2024

Beleidigungen im Straßenverkehr: Hohe Strafen drohen

Stinkefinger, Vogel zeigen oder Schimpfwörter: Beleidigungen im Straßenverkehr sind eine Straftat – hohe Geld- oder Freiheitsstrafen können folgen.

14/06/2024

Urteil: Sturz über geparkte E-Scooter – gibt es Schmerzensgeld?Ein blinder Mann verletzt sich beim Sturz über zwei E-Sco...
24/05/2024

Urteil: Sturz über geparkte E-Scooter – gibt es Schmerzensgeld?

Ein blinder Mann verletzt sich beim Sturz über zwei E-Scooter, die quer auf dem Gehweg stehen. Er verlangt Schmerzensgeld von der Vermieterin der E-Roller. Mit Erfolg?

Der Fall: Zwei E-Scooter standen in Bremen quer auf einem Gehweg. Ein blinder Mann stolperte darüber und stürzte. Dabei erlitt er einen Oberschenkelhalsbruch, musste operiert werden. Von der Vermieterin der E-Roller forderte er 20.000 Euro Schmerzensgeld und klagte.

500 E-Scooter in der Stadt im Einsatz

Die Vermieterin durfte in Bremen 500 E-Roller im sogenannten Free-floating anbieten. Das heißt: Die E-Scooter hatten keinen festen Standort, sondern wurden flexibel im öffentlichen Raum abgestellt. Dafür hatte die Vermieterin zum Zeitpunkt des Unfalls eine offizielle (Sondernutzungs-) Erlaubnis.

Blinder Mann stolpert über E-Roller

Der blinde Mann war nach eigenen Angaben mit seinem Langstock in gemäßigtem Tempo entlang der Hauswand gegangen. Diese dient als sogenannte innere Leitlinie Menschen mit Sehbehinderung als Orientierung. Den ersten E-Scooter habe er noch erkennen können, gab er an. Beim Versuch, über den E-Scooter zu steigen, sei er dann aber über das Trittbrett des zweiten E-Rollers gefallen.

Bei Sturz verletzt: Schmerzensgeld?

Das Oberlandesgericht Bremen urteilte, der Mann habe keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die sogenannte Gefährdungshaftung der Vermieterin scheide aus, weil diese nicht für sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge gelte, die nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde fahren.

Kein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht

Zwar habe die Vermieterin eine Verkehrssicherungspflicht für die von ihr betriebenen E-Scooter. Sie müsse daher möglichst verhindern, dass andere geschädigt werden, so das Gericht. Sie hafte aber nicht für besonders eigenartige und fernliegende Umstände.

In diesem Fall habe die Vermieterin ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Dass die E-Roller quer auf dem Gehweg standen, habe nicht gegen die konkreten Vorgaben der Sondernutzungserlaubnis verstoßen. Auch ihre allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Menschen sei dadurch nicht verletzt, führten die Richter aus.

Gehweg noch breit genug

Nach der Sondernutzungserlaubnis müsse neben den abgestellten E-Rollern ein Gehweg von 1,50 Metern Breite frei bleiben. Am Unfallort sei der verbleibende Gehweg sogar 4,35 Meter breit gewesen, so das Gericht. Besonders gefährlich sei es dort ansonsten nicht gewesen. Nach Ansicht des Gerichts durften die E-Roller deshalb auch quer abgestellt werden.

Die Vermieterin habe keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für sehbehinderte Menschen treffen müssen. Das begründeten die Richter unter anderem damit, dass “die grundsätzliche Zulassung von gewerblich genutzten E-Rollern im Straßenverkehr politisch und gesellschaftlich gewollt” sei.

Eine andere Beurteilung lasse auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht zu, führte das Gericht aus. Denn die Sondernutzungserlaubnis der Vermieterin verstoße nicht gegen diese Konvention.

OLG Bremen, Urteil vom 15.11.2023, Az.: 1 U 15/23

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30/04/2024

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12/04/2024

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08/03/2024

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Medizinisch-psychologisches Gutachten schon nach erster Trunkenheitsfahrt mit FahrradDer Behörde wurde bekannt, dass der...
02/03/2024

Medizinisch-psychologisches Gutachten schon nach erster Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Der Behörde wurde bekannt, dass der Antragsteller an einem Julitag gegen 00:33 Uhr in alkoholisiertem Zustand auf öffentlicher Straße mit einem Fahrrad unterwegs war, auf die Trambahngleise geriet und stürzte. Etwa eine Stunde später ergab eine Atemalkoholkontrolle 0,82 mg/l. Eine anschließende Blutprobe eine weitere Stunde später ergab eine BAK von 1,74 Promille.

Die Behörde forderte den Antragsteller sodann auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zu der Frage vorzulegen, ob zu erwarten sei, dass nach der Trunkenheitsfahrt mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug künftig mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr auffällig werden könnte. Der Antragsteller brachte kein Gutachten bei. Die Behörde entzog die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Zu Recht bestätigte dies der VGH München in einem aktuellen Urteil vom 22.1.24. Nach wie vor ist jedoch vielen nicht bekannt, dass die MPU bei der Teilnahme am Straßenverkehr über 1,6 Promille auch am Rad der Regelfall ist.

Wichtig: Schon beim Strafverfahren sollte man einen Rechtsanwalt beiziehen, da zum einen das Strafverfahren mit der richtigen Weichenstellung deutlich günstiger ausfallen kann und zum anderen durch Verzögerung des Strafverfahrens oft noch Zeit für den erforderlichen Abstinenznachweis zum erfolgreichen Bestehen der MPU gewonnen werden kann.

Mit welchem Abstand muss man an geöffneter Autotür vorbeifahren?An einer erkennbar geöffneten Autotür muss man mit einem...
11/02/2024

Mit welchem Abstand muss man an geöffneter Autotür vorbeifahren?

An einer erkennbar geöffneten Autotür muss man mit einem Abstand von mindestens einem Meter vorbeifahren. Ansonsten droht bei einem Unfall die alleinige Haftung für den Schaden. Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken.

Der Fall: Ein Autofahrer kollidierte mit der geöffneten Fahrzeugtür eines am Straßenrand geparkten Pkw. Dessen Halter hatte die hintere Tür auf der Fahrerseite geöffnet, um das Auto zu beladen. Er verlangte Schadenersatz vom Halter des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Die Sache ging vor Gericht.

Geöffnete Autotür von weitem zu sehen

In der ersten Instanz (Amtsgericht) wurde der Schaden je zur Hälfte verteilt. Der Kläger legte Berufung ein, bekam in der zweiten Instanz Recht. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, ihm stehe voller Schadenersatz zu, obwohl er gegen die Pflicht verstoßen habe, sich beim Ein- und Aussteigen so zu verhalten, dass keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender besteht.

Mindestabstand von einem Meter

Dem vorbeifahrenden Autofahrer sei aber ebenfalls ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen. Denn dieser habe keinen ausreichenden Abstand zu dem parkenden Auto eingehalten, so das Gericht. Grundsätzlich reiche zwar ein Seitenabstand von ca. 50 Zentimeter zum geparkten Auto aus. Stehe aber auf dem Seitenstreifen ein Auto mit geöffneter Fahrzeugtür und müsse man damit rechnen, die Tür werde noch weiter geöffnet, reiche beim Vorbeifahren ein Abstand von unter einem Meter nicht aus. Das Gleiche gelte, wenn wie hier eine Person in der geöffneten Tür stehe, führte das Gericht aus.

Zu wenig Seitenabstand: Alleinhaftung

Das Verschulden des Vorbeifahrenden überwiege in diesem Fall. Daher müsse er trotz des beiderseitigen Verkehrsverstoßes allein für den Unfallschaden haften, so das Gericht. Es sei von weitem erkennbar gewesen, dass die Autotür geöffnet war. Der parkende Autofahrer habe darauf vertrauen dürfen, dass sich andere am Verkehr Teilnehmende darauf einstellen würden.

LG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023, Az.: 13 S 8/23

Ansprüche nach Verkehrsunfall in Deutschland – was tun?
08/02/2024

Ansprüche nach Verkehrsunfall in Deutschland – was tun?

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