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18/07/2024

Darf eine Bundesministerin ein Pressemagazin auf Basis des Vereinsrechts verbieten und dessen Unternehmensvermögen beschlagnahmen?

Wenn sich das Verbot hauptsächlich auf die durch das Magazin verbreiteten Inhalte stützt, so könnte eine versteckte Presseregulierung vorliegen. Die Regulierung der Presse ist aber Aufgabe der Bundesländer, so dass die Bundesministerin für das Verbot schon gar nicht zuständig wäre.
Doch selbst, wenn eine sog. „Annex“-Zuständigkeit des Bundes gegeben wäre, müsste das Vereinigungsverbot im Licht der Pressefreiheit ausgelegt werden. Hierzu besagt schon die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Menschenrechte, dass ein vollständiges Verbot einer Zeitung, gerade mit Blick auf künftige Ausgaben, egal auf welcher Grundlage, nicht mit der durch Art. 10 EMRK garantierten Pressefreiheit vereinbar ist (ÜRPER AND OTHERS v. TURKEY, 29.09.09).
Hinsichtlich des Vorwurfs, dass das Magazin rechtsextremistische Inhalte veröffentliche, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ins Feld zu führen, nach der „die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen auch wenn sie (…) auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, zum freiheitlichen Staat gehören.“ (BVerfG, Beschluss v. 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08, NJW 2010, 47).
Zuletzt ist auch fraglich, ob ein Verbot der gesamten Organisation als „ultima ratio“ verhältnismäßig ist. So kommen als mildere Mittel auch Beanstandungen oder Entfernungen einzelner Artikel in Frage.

Zusammenfassend sprechen gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bundesministerin.

Sie haben hierzu oder zu anderen medien- und meinungsäußerungsrechtlichen Problemen Fragen?
Gerne stehen wir zur Verfügung!

01/07/2024

⚖️ Ab heute ist es soweit 🍃

Die Erlaubnis zum Cannabis-Anbau im Rahmen einer sog. Anbauvereinigung kann in Bayern beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beantragt werden.

Lange war unklar, welche Stelle final zuständig sein wird - nun gibt es endlich Gewissheit.

Das LGL hat bereits angekündigt, sämtliche Anträge gründlichst zu prüfen und insbesondere bei den Schutz- und Präventionskonzepten genau hinzusehen.

Es ist also damit zu rechnen, dass das LGL die Frist von drei Monaten ausnutzen wird und die - nicht immer eindeutige - Gesetzeslage möglichst restriktiv auslegen wird.

Gerne stehen wir euch und Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
📞 0941/89792677
✉️[email protected]

10/06/2024

Sammelklage gegen Amazon ⚖️

Bei seinem kostenpflichtigen Streamingdienst Prime Video führte Amazon nachträglich Werbung ein. Wer die Werbung nicht sehen will, muss mehr zahlen. Das wollen sich viele Amazon-Nutzer nicht gefallen lassen, sodass die Verbraucherzentrale Sachsen dagegen klagt. Bei der Sammelklage beteiligen sich aktuell ca. 18.500 Verbraucherinnen und Verbraucher.

Anspruchsberechtigt sind alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das bis mindestens zum 6. Februar 2024 lief.

Sollten Sie betroffen sein und rechtliche Hilfe benötigen bzw. sich an der Sammelklage beteiligen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
📞 0941/89792677
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Wir dürfen unseren Rechtsanwalt Florian Wich vorstellen! Herr Wich ist seit April 2024 für unsere Kanzlei tätig und betr...
04/06/2024

Wir dürfen unseren Rechtsanwalt Florian Wich vorstellen! Herr Wich ist seit April 2024 für unsere Kanzlei tätig und betreut schwerpunktmäßig Mandate im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Vertragsrecht sowie im Verkehrsrecht.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter
📞 0941/89792677
✉️[email protected]
Unser Team berät Sie gerne!

Wir dürfen unseren Rechtsanwalt Lukas Lohmann vorstellen! Herr Lohmann ist seit April 2023 für unsere Kanzlei tätig und ...
04/06/2024

Wir dürfen unseren Rechtsanwalt Lukas Lohmann vorstellen!

Herr Lohmann ist seit April 2023 für unsere Kanzlei tätig und betreut schwerpunktmäßig Mandate im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter
📞 0941/89792677
✉️[email protected]
Unser Team berät Sie gerne!

02/01/2024

Die Kanzlei Erös wünscht allen ein frohes neues Jahr - voller Glück, Gesundheit und Freude 🎆🎉

22/12/2023

Wir wünschen allen Mandanten, Freunden, Bekannten und Kollegen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2024!

🤶🏻🎅🏼🎄✨️🎁🧨🎆

12/12/2023

Wichteln ️🎉✨️🎄

Weihnachtsfeier mit der Kanzlei ☃️✨️
12/12/2023

Weihnachtsfeier mit der Kanzlei ☃️✨️

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Regensburg
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