01/10/2026
Ab 1. Oktober 2026 wird das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) um eine wichtige Funktion erweitert: Künftig können auf Wunsch auch die zu einer Registrierung gehörenden Dokumente digital im Register hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte können dadurch beispielsweise eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unmittelbar einsehen.
Bislang enthält das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister im Wesentlichen Informationen darüber, ob eine Vorsorgeregelung besteht und wo sich die entsprechende Urkunde befindet. Um den konkreten Inhalt einer , oder Betreuungsverfügung zu erfahren, musste das Dokument zunächst beschafft werden. Weiterlesen... https://www.walhalla.de/news/zentrales-vorsorgeregister-wird-digitaler-dokumente-kuenftig-direkt-abrufbar