11/08/2026
Er scheint ein guter Arbeitsrechtler zu werden, der Jura Student …
// Das Landesarbeitsgericht München erklärte die Kündigung für rechtswidrig und sah in dem Vorgehen des Arbeitgebers eine gezielte Behinderung der Betriebsratsgründung. Insgesamt stellte der Kläger 36 Anträge – unter anderem wegen entgangener Trinkgelder, Gläsergeld, Wäschegeld, Annahmeverzugslohn und Schadensersatz.
Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von insgesamt rund 100.000 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Verdienstausfall seit August 2021, entgangene Trinkgelder von 100 Euro pro Schicht sowie vergünstigte Mahlzeiten. Außerdem muss sich der Arbeitgeber schriftlich bei dem Kläger entschuldigen – eine für das Arbeitsrecht eher ungewöhnliche Maßnahme.
Darüber hinaus sprach das Gericht dem Kläger sechs Monate bezahlten Urlaub zu, weil er zuvor nicht ordnungsgemäß über seine Urlaubsansprüche informiert worden war.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
LAG München, Teil- und Versäumnisurteil vom 16.04.2025 – Az. 11 Sa 456/23 sowie Versäumnis- und Endurteil vom 04.06.2025 – Az. 11 Sa 456/23 //