IT-Kanzlei Lutz

IT-Kanzlei Lutz Datenschutz, KI, Social Media & IT-Recht. Rechtliche Lösungen für Unternehmen, Agenturen und Creator – verständlich, modern und praxisnah.

Stefan Lutz, LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht seit 2008 IT-Kanzlei Lutz
Stefan Lutz, LL.M. Rechtsanwalt &
Fachanwalt für IT-Recht
Bachstr. 3
88214 Ravensburg

Telefon 0751 27 088 53 – 0
Telefax 0751 27 088 53 – 9

E-Mail: [email protected]
Web: www.datenschutz-rv.de

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und

Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE236245472

Inhaltlich verantwortlich i.S.v. § 55 Abs. 2 RStV
Stefan Lutz, Bachstr. 3, 88214 Ravensburg

Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Mitgliedsländer der Europäischen Union

Berufsbezogene Angaben
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Berufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 99010-30
Fax.: 07071 / 99010-510
e-Mail: info(at)rak-tuebingen.de

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die vorstehenden Regelungen können eingesehen werden unter http://www.brak.de/.

✍️🤖 „Schreib diesen Artikel einfach etwas um.“ – schützt das vor einer Urheberrechtsverletzung?Die Antwort des LG Hambur...
03/09/2026

✍️🤖 „Schreib diesen Artikel einfach etwas um.“ – schützt das vor einer Urheberrechtsverletzung?

Die Antwort des LG Hamburg: Entscheidend ist nicht das Umschreiben, sondern was vom Original übrig bleibt. ⚖️

In einem aktuellen Fall hatte eine Zeitung eine bereits veröffentlichte juristische Urteilsbesprechung als Recherchequelle verwendet und Teile davon neu formuliert.

Das Problem: Kreative Elemente des ersten Artikels blieben wiedererkennbar. Dazu gehörten ähnliche Verdichtungen, Metaphern und Wertungen. Das LG Hamburg sah darin eine Urheberrechtsverletzung.

💡 Die wichtige Grenze:

✅ Fakten und Informationen dürfen übernommen werden.
❌ Die individuelle kreative Aufbereitung eines anderen Autors nicht ohne Weiteres.

Auch ein Quellenhinweis wie „Zuvor berichtete …“ macht eine solche Übernahme nicht automatisch zulässig.

🤖 Und genau das macht die Entscheidung für KI-generierte Texte interessant: Wer einen fremden Artikel in eine KI kopiert und lediglich „Schreibe diesen Text um“ eingibt, beseitigt damit nicht automatisch das Urheberrechtsrisiko.

👉 Was das LG Hamburg (Urteil vom 06.08.2026 – 310 O 136/26) entschieden hat und was Redaktionen, Blogs und Unternehmen daraus lernen sollten, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Wo endet für Sie Inspiration – und wo beginnt Abschreiben?

👨‍👦🔐 „Es ist mein Kind – warum darf ich dann nicht einmal seine Daten bekommen?“Genau mit dieser Frage musste sich das V...
01/09/2026

👨‍👦🔐 „Es ist mein Kind – warum darf ich dann nicht einmal seine Daten bekommen?“

Genau mit dieser Frage musste sich das VG Berlin beschäftigen. ⚖️

Ein getrennt lebender, gemeinsam sorgeberechtigter Vater verlangte von der Kita die Entwicklungsdokumentationen seines Sohnes nach Art. 15 DSGVO.

Die Entscheidung: Allein durfte er das im konkreten Fall nicht.

Denn:

👦 Betroffene Person ist das Kind – nicht der Vater.
👨‍👩‍👦 Die Eltern üben die Sorge gemeinsam aus.
📚 Entwicklungsdokumentationen können für wichtige Bildungs- und Förderentscheidungen relevant sein.

Das VG Berlin (Urteil vom 30.06.2026 – 42 K 41/25) sah darin deshalb eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Der Vater benötigte das Einvernehmen der Mutter.

🚨 Aber Vorsicht: Daraus folgt nicht, dass Kitas bei getrennten Eltern pauschal immer zwei Unterschriften verlangen dürfen. Es kommt auf die konkrete Auskunft und deren Bedeutung an.

💡 Ein spannendes Beispiel dafür, wie DSGVO und Familienrecht unmittelbar ineinandergreifen.

👉 Mehr zur Entscheidung und ihren Folgen für Eltern, Kitas und Schulen im neuen Beitrag.

💬 Was meinen Sie: Sollte ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil solche Informationen nicht grundsätzlich allein erhalten dürfen?

31/08/2026

📱 „Unlimited“ – aber bitte nicht zu viel nutzen?Genau diese Kombination hat das OLG Koblenz jetzt gestoppt. ⚖️1&1 bot Mo...
29/08/2026

📱 „Unlimited“ – aber bitte nicht zu viel nutzen?

Genau diese Kombination hat das OLG Koblenz jetzt gestoppt. ⚖️

1&1 bot Mobilfunktarife mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen an. Gleichzeitig sahen die AGB vor, dass bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ die Geschwindigkeit gedrosselt und später sogar der Vertrag gekündigt werden konnte.

Das Problem: Was „unüblich“ bedeutet, blieb offen. 🤷‍♂️

Mit Urteil vom 30. Juli 2026 – 2 UKl 4/25 erklärte das OLG Koblenz die Klausel für unzulässig.

💡 Wer „Unlimited“ verkauft, muss sich an diesem Versprechen messen lassen.

Ein Anbieter darf nicht mit unbegrenztem Datenvolumen werben und sich gleichzeitig über unbestimmte AGB eine faktische Verbrauchsgrenze offenhalten.

👉 Was das Urteil für Unlimited-Tarife, Fair-Use-Klauseln und Mobilfunkverträge bedeutet, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Wie viel Datenverbrauch darf bei einem „Unlimited“-Tarif zu viel sein? Eigentlich eine merkwürdige Frage, oder?

📧 „Wir haben doch Double Opt-in!“ – das allein reicht nicht.Das VG Düsseldorf macht mit Urteil vom 27. Juli 2026 – 29 K ...
28/08/2026

📧 „Wir haben doch Double Opt-in!“ – das allein reicht nicht.

Das VG Düsseldorf macht mit Urteil vom 27. Juli 2026 – 29 K 9714/24 deutlich: Wer Werbe-E-Mails auf Grundlage einer Einwilligung verschickt, muss diese später auch konkret nachweisen können. ⚖️

Im entschiedenen Fall hatte das Unternehmen zwar

✅ E-Mail-Adresse
✅ IP-Adresse
✅ DOI-IP-Adresse
✅ Zeitstempel

gespeichert.

❌ Die eigentliche Bestätigungsmail und der konkrete Inhalt der Einwilligung konnten jedoch nicht mehr nachgewiesen werden.

Das reichte dem Gericht nicht.

💡 Double Opt-in ist rechtlich nicht nur ein technischer Prozess – es ist vor allem ein Beweisverfahren.

Unternehmen sollten deshalb dokumentieren, wann, mit welchem Einwilligungstext und über welchen Bestätigungsprozess die Zustimmung erteilt wurde.

Besonders relevant ist das für Newsletter-Systeme, CRM-Lösungen und eingekaufte Leads. 🚨

👉 In meinem neuen Beitrag zeige ich, welche Daten Unternehmen beim Double Opt-in speichern sollten und warum IP-Adresse plus Zeitstempel im Streitfall zu wenig sein können.

💬 Könnte Ihr Unternehmen heute für eine einzelne E-Mail-Adresse die Einwilligung tatsächlich lückenlos nachweisen?

🔖 Speichern Sie den Beitrag für den nächsten Newsletter- oder CRM-Check.

Wenn KI-Musik plötzlich verdächtig bekannt klingt: Wer haftet?Das LG München I hat mit Urteil vom 31. Juli 2026 – 42 O 7...
25/08/2026

Wenn KI-Musik plötzlich verdächtig bekannt klingt: Wer haftet?

Das LG München I hat mit Urteil vom 31. Juli 2026 – 42 O 763/25 eine weitreichende Entscheidung zu Suno und KI-generierter Musik getroffen. ⚖️

Betroffen waren bekannte Songs wie „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“ oder „Mambo No. 5“.

Das Gericht meint: Werden geschützte Werke beim Training nicht nur analysiert, sondern im Modell so memorisiert, dass wesentliche Teile später wiedererkennbar ausgegeben werden können, kann darin eine Urheberrechtsverletzung liegen. 🎼

Besonders spannend:

🔹 Auch Modellparameter können nach Auffassung des Gerichts ein Werk urheberrechtlich relevant verkörpern.
🔹 Die Text-und-Data-Mining-Schranke soll dort enden, wo konkrete Werke reproduzierbar bleiben.
🔹 Für rechtsverletzende Outputs kann der KI-Anbieter selbst haften, wenn der Nutzer den Generierungsvorgang lediglich mit einem offenen Prompt auslöst.

🚨 Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass jedes KI-Training mit geschützter Musik automatisch rechtswidrig ist. Entscheidend ist insbesondere, was das Modell tatsächlich wiedergeben kann.

👉 In meinem neuen Beitrag analysiere ich das Urteil und seine Folgen für KI-Anbieter, Rechteinhaber und Unternehmen, die KI-Musik einsetzen.

💬 Wie sehen Sie das: Ist ein Musikwerk bereits dann „im Modell gespeichert“, wenn es sich mit bestimmten Prompts wieder hervorholen lässt?

🐶💊 „Perfekte Wirkung!“ – darf ein Hersteller damit werben, wenn die Aussage von einem Kunden oder Tierarzt stammt?Das OL...
24/08/2026

🐶💊 „Perfekte Wirkung!“ – darf ein Hersteller damit werben, wenn die Aussage von einem Kunden oder Tierarzt stammt?

Das OLG Hamburg sagt: Nicht ohne wissenschaftlichen Beleg. ⚖️

Mit Beschluss vom 15. Juli 2026 – 3 W 33/26 untersagte das Gericht mehrere Werbeaussagen für ein Tierarzneimittel, darunter:

❌ „bessere Wirkung als andere Produkte“
❌ „kein Juckreiz mehr“
❌ „perfekte Kontrolle“
❌ „uneingeschränkt empfehlenswert“

🔬 Der entscheidende Punkt: Ein echter Erfahrungsbericht ist noch kein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis.

Wer Kundenbewertungen oder Testimonials selbst für seine Werbung auswählt, muss für deren Aussagen einstehen. Wird etwa eine bessere Wirkung als bei anderen Produkten behauptet, kann dafür sogar eine direkte Vergleichsstudie erforderlich sein.

💡 Gerade Begriffe wie „perfekt“, „alle“, „kein“ oder „uneingeschränkt“ sind deshalb riskant.

👉 Was das Urteil für Testimonials, Kundenbewertungen und Pharmawerbung bedeutet, lesen Sie im neuen Beitrag auf meinem Blog.

💬 Sollten Unternehmen für Kundenaussagen genauso einstehen müssen wie für eigene Werbeversprechen?

       ✌
20/08/2026

Adresse

Bachstraße 44
Ravensburg
88214

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+4975127088530

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von IT-Kanzlei Lutz erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an IT-Kanzlei Lutz senden:

Verknüpfungen

Teilen