03/09/2026
✍️🤖 „Schreib diesen Artikel einfach etwas um.“ – schützt das vor einer Urheberrechtsverletzung?
Die Antwort des LG Hamburg: Entscheidend ist nicht das Umschreiben, sondern was vom Original übrig bleibt. ⚖️
In einem aktuellen Fall hatte eine Zeitung eine bereits veröffentlichte juristische Urteilsbesprechung als Recherchequelle verwendet und Teile davon neu formuliert.
Das Problem: Kreative Elemente des ersten Artikels blieben wiedererkennbar. Dazu gehörten ähnliche Verdichtungen, Metaphern und Wertungen. Das LG Hamburg sah darin eine Urheberrechtsverletzung.
💡 Die wichtige Grenze:
✅ Fakten und Informationen dürfen übernommen werden.
❌ Die individuelle kreative Aufbereitung eines anderen Autors nicht ohne Weiteres.
Auch ein Quellenhinweis wie „Zuvor berichtete …“ macht eine solche Übernahme nicht automatisch zulässig.
🤖 Und genau das macht die Entscheidung für KI-generierte Texte interessant: Wer einen fremden Artikel in eine KI kopiert und lediglich „Schreibe diesen Text um“ eingibt, beseitigt damit nicht automatisch das Urheberrechtsrisiko.
👉 Was das LG Hamburg (Urteil vom 06.08.2026 – 310 O 136/26) entschieden hat und was Redaktionen, Blogs und Unternehmen daraus lernen sollten, lesen Sie im neuen Beitrag.
💬 Wo endet für Sie Inspiration – und wo beginnt Abschreiben?