04/02/2021
Wie reagieren bei Corona-Bußgeldern?
Mehrere hundert Euro sind bei Verstößen gegen die Corona-Regelungen zu zahlen, in Radolfzell oftmals bereits 500,00 € für einen Erstverstoß, in Konstanz und Singen 250,00 €. Die genauen Vorschriften sind in den Bundesländern zwar verschieden, aber Ordnungsämter und Polizeibehörden sprechen in diesen Tagen in großer Zahl im gesamten Land Bußgelder wegen Missachtung der aktuellen Corona-Regeln aus. Wie können sich Bürger gegen Bußgelder, die sie wegen angeblicher Missachtung von Corona-Auflagen erhalten haben, wehren?
Es gilt Folgendes: Bußgelder und Strafen drohen bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung der einzelnen Bundesländer oder das Infektionsschutzgesetz. Nach den derzeit intensiven Kontrollen durch Polizei und die Ordnungsämter kommt es zu zahlreichen Bußgeldern, gegen die man sich mit einem Einspruch zur Wehr setzen kann. Am Ende wird sehr häufig auf die Forderung verzichtet oder diese kann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens deutlich reduziert werden.
Das Thema hat neben Verbrauchern auch für Gewerbetreibende eine erhebliche Bedeutung, denn wenn in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten noch hohe Bußgelder bezahlt werden müssen, ist das doppelt problematisch. So werden bsp. Betreiber von Gaststätten oder Freizeiteinrichtungen, die sich nicht an die Auflagen handeln, bei Erstverstößen eher mit Bußgeldern zwischen 1000 und 5000 Euro belegt. Im Wiederholungsfall werden bis zu 25.000 Euro fällig. Untersagt sind Zusammenkünfte jeglicher Art – selbst Vereinssitzungen, Kindergeburtstage oder Walking-Gruppen sind aktuell nicht erlaubt.
Wir empfehlen einen Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, die nicht eindeutig sind. Insbesondere beim Bewegen im öffentlichen Raum und bei der Bestrafung von Verstößen gegen Kontaktverbote sind die Regeln dermaßen uneinheitlich, oft schwierig nachvollziehbar und schlecht erklärt, dass ein großer Teil der Bußgeldbescheide ins Leere laufen dürfte, sobald Einsprüche eingelegt werden, sehr häufig sind die angesetzten Bußgelder, gerade bei „Ersttätern“ zu hoch.
Auch einfachste Verstöße gegen das Kontaktverbot können schmerzhafte finanzielle Folgen haben: Bußgelder in Höhe von 250,00 € pro Person drohen bei Erstverstößen (Radolfzell liegt gar bei 500,00 €), wenn z. B. das Abstands – oder Maskentragungsgebot nicht eingehalten wird oder sich Gruppen von mehr als zwei Personen bilden.
Wer offensichtlich absichtlich und auch mehrfach gegen Auflagen verstößt, muss sogar damit rechnen, dass sein Verhalten als Straftat bewertet und strafrechtlich verfolgt wird. Und dann kann es wirklich unangenehm werden: Eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz könnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden. Kommt es durch den Verstoß gar zu einer Ausbreitung von Covid-19, reicht das Strafmaß bis zur einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können oftmals die Kosten Ihrer Beratung und Verteidigung von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
In der Kanzlei bilidt+partner stehen Ihnen die Rechtsanwält*innen Björn Bilidt und Kim Wohlgemuth gerne zur Verfügung, sollten auch Sie einen Bußgelbescheid erhalten haben.