09/09/2026
Hauptjob und Nebenjob in der Insolvenz – was passiert mit dem Einkommen?
Wenn Sie in der Insolvenz mehrere Einkommen haben, zum Beispiel aus einem Hauptjob und einem Nebenjob, müssen diese Einkünfte vollständig angegeben werden.
Die Einkommen werden zusammengerechnet. Aus diesem Gesamteinkommen wird dann berechnet, welcher Betrag pfändbar ist.
Der pfändbare Betrag wird in der Regel über den Hauptarbeitgeber bzw. über das Haupteinkommen abgeführt.
Es ist wichtig, alle Einkünfte und Nebeneinkünfte im Insolvenzverfahren anzugeben.
📍 Schuldnerberatung Heike Rothe