12/01/2025
Mietrecht: Darf der Vermieter Haustiere 🐱 🐶 🐟 verbieten? - Interview mit Fachanwalt für Mietrecht T. Krämer:
1. In meinem Mietvertrag steht, dass in meiner Wohnung generell keine Tiere erlaubt sind. Muss ich mich daran halten?
Antwort:
Nach der Rechtssprechung des BGH ist ein generelles Tierhaltungsverbot unwirksam. Das gilt auch, wenn der entsprechende Vertrag bereits unterzeichnet wurde.
2. Mein Mietvertrag besagt, dass ich bestimmte Tiere (z.B. Hunde, Katzen) nicht halten darf. Muss ich mich an diese Vorgabe halten?
Antwort:
Der formularmäßige Ausschuss der Haltung bestimmter Tierarten benachteiligt den Mieter unangemessen. Im Falle von sachlichen und nachvollziehbaren Gründen (z.B. Störung anderer Mieter), kann im Einzelfall allerdings die Haltung bestimmter Tierarten (abgesehen von Kleintierarten) untersagt werden.
3. Ist die Haltung exotischer, gefährlicher und giftiger Tiere laut Mietrecht zulässig?
Antwort:
Dies muss der Vermieter nicht dulden.
4. Mein Haustier/Hund hat das Parkett oder die Türe meiner Mietwohnung zerkratzt. Muss ich für den entstandenen Schaden dem Vermieter Ersatz leisten?
Antwort:
Als Hundehalter hafte ich für die Schäden, die mein Tier in der Wohnung verursacht. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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