30/09/2026
Krankgeschrieben und trotzdem kein Gehalt? Ja, das kann passieren.
Bei einer selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit kann dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.
Das gilt aber nicht bei jeder Unachtsamkeit. Die Rechtsprechung verlangt einen groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse – also besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten.
Ein aktuelles Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ließ sich tätowieren, das Tattoo entzündete sich und sie wurde arbeitsunfähig. Das LAG Schleswig-Holstein verneinte in diesem Fall die Entgeltfortzahlung.
Auch bei riskanten Freizeitaktivitäten oder Sport kann es problematisch werden, wenn Sicherheitsregeln massiv missachtet, ungeeignete Ausrüstung benutzt oder die eigenen Fähigkeiten deutlich überschätzt werden.
Wichtig: Riskanter Sport allein reicht nicht. Die Hürde für eine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist hoch.
Heißt für dich: Nur weil du krank bist, muss dein Arbeitgeber nicht in jedem Fall sechs Wochen dein Gehalt weiterzahlen.
Ich bin Constanze Reimann, Fachanwältin für Arbeitsrecht.