19/05/2021
gegen von RAen beim :
Die Singularzulassung der RAe beim BGH ist nach meinem Verständnis durch nichts gerechtfertigt:
Niemand konnte bislang überzeugende Gründe anführen, warum es ausschließlich (und gerade) in Zivilverfahren einem sehr kleinen Kreis von Anwälten (derzeit: 39) vorbehalten bleiben soll, vor dem höchsten Gericht aufzutreten: Die Rechtspflege ist in den letzten Jahrzehnten nicht dadurch geschädigt worden, daß vor dem BGH in Strafsachen, dem BVerwG, dem BSG und dem BAG jeder Anwalt und dem BVerfG sogar jedermann auftreten darf.
Eher wird man sogar annehmen dürfen, daß ein hochspezialisierter RA vor dem BGH fundierter argumentieren kann als ein RA, der allgemein auf Rechtsbeschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen "spezialisiert" ist.
Bestrebungen einiger RAK (führend Berlin) über die BRAK Einfluß zu nehmen, waren erfolglos (hier ein Überblick: https://t1p.de/AnwB2019 )
Was liegt nun also näher, als den Gesetzgeber zu bitten, sich der Frage anzunehmen? Das Petitionsrecht bietet eine Möglichkeit.
Wer würde diese Petition unterstützen (ein "Gefällt mir" werte ich als Zustimmung)? Dazu muß man kein RA sein 😉.
Und wer würde unterstützen, die Petition zu formulieren (dann bitte hier einen Kommentar schreiben)?
Gesetzesvorschlag bei der Sonderreglung für Anwälte und Anwältinnen beim BGH - Sie sollen jetzt gewählt werden, doch wer darf wählen?