Privacy Rechtsanwalt - Wir schützen Ihre Privatsphäre

Privacy Rechtsanwalt - Wir schützen Ihre Privatsphäre Sie sind Künstler, Autor, Influencer oder Person des öffentlichen Lebens? Dann lassen Sie uns Ihre

Wenn Sie unternehmerisch starten, müssen Sie zwangsweise ein Impressum angeben. ⁣⁣Und zwar egal, ob Sie mit einer eigene...
22/04/2020

Wenn Sie unternehmerisch starten, müssen Sie zwangsweise ein Impressum angeben. ⁣

Und zwar egal, ob Sie mit einer eigenen Website oder sogar zunächst nur auf Instagram oder Facebook starten. ⁣

Und in Ihrem Impressum ist Ihre „ladungsfähige Anschrift“ anzugeben ist. 📢⁣

Dies kann Ihre Privatanschrift oder Ihre berufliche Anschrift sein.⁣

Nun haben Sie als angehender, vielleicht sogar nur nebenberuflicher Unternehmer vielleicht keine Lust allen Followern und der ganzen Welt einfach Ihre Privatanschrift mitzuteilen. ,🤔⁣

Denn Stalker, nervtötende Menschen und Verrückte könnten dann Ihnen oder ihren Lieblingsmenschen ohne weiteres einen Besuch abstatten. Keine schöne Vorstellung, oder? 😲⁣

Und extra ein Büro anmieten wollen oder können Sie vielleicht auch nicht.💶⁣

Mein Angebot zur Lösung dieses Problems lautet:⁣

Machen Sie mich zu Ihrem Zustellungsbevollmächtigten. Dann dürfen Sie im Impressum meine Kanzlei angeben und können weitestmöglich Ihre Privatanschrift und damit auch Ihre Privatspähre schützen.⁣

Gute Idee, oder? 👍⁣

Kosten pro Jahr nur 120 € + USt. (= 139,20 €).⁣

Link zum Angebot: https://matutis.com/facebook-impressum/



Angebot gilt nicht für rein privat handelnde Privatpersonen (logisch, da Verbraucher kein Impressum angeben müssen) und nicht für Gesellschaften (GmbH, UG, Ltd. veröffentlichen sowie die Anschrift im Handelsregister).⁣

Nutzen Sie die aktuelle Krise und die verordnete Zwangspause des öffentlichen Lebens um in Ihrem eigenen Business weiter...
21/03/2020

Nutzen Sie die aktuelle Krise und die verordnete Zwangspause des öffentlichen Lebens um in Ihrem eigenen Business weiter zu kommen.

Jetzt ist die Zeit der Coaches, Webinaranbieter und aller sonstiger digitaler Produkte. Aber auch der Grundstein für einen Influencer-Account könnte nun gelegt werden, denn aktuell sind viele Menschen zwangsweise zu Hause und haben sehr viel Zeit um auf Instagram, Facebook und Co. unterwegs zu sein.

Wenn Sie nun unternehmerisch auf Instagram, Facebook, oder mit einer eigenen Website starten, benötigt unter anderem ein Impressum, in welchem eine „ladungsfähige Anschrift“ anzugeben ist.

Dies kann Ihre Privatanschrift oder Ihre berufliche Anschrift sein.

Nun haben Sie als angehender Influencer oder Coaches vielleicht keine Lust allen Followern und der ganzen Welt einfach Ihre Privatanschrift mitzuteilen. Denn Stalker, nervtötende Menschen und Verrückte könnten dann Ihnen oder ihren Lieblingsmenschen ohne weiteres einen Besuch abstatten. Keine schöne Vorstellung, oder?

Und extra ein Büro anmieten wollen oder können Sie vielleicht auch nicht.

Mein Angebot zur Lösung dieses Problems lautet:

Machen Sie mich zu Ihrem Zustellungsbevollmächtigten. Dann dürfen Sie im Impressum meine Kanzlei angeben und können weitestmöglichst Ihre Privatanschrift und damit auch Ihre Privatspähre schützen.

Gute Idee, oder?

Link zum Angebot:

https://matutis.com/facebook-impressum/

Nun ist das nächste Projekt offiziell gestartet. Für Blogger, Künstler, Autoren, Influencer und Co. bieten wir einen "Sc...
13/11/2019

Nun ist das nächste Projekt offiziell gestartet. Für Blogger, Künstler, Autoren, Influencer und Co. bieten wir einen "Schutz der Privatsphäre-Service" an. Infos dazu unter https://matutis.com/facebook-impressum/ an.

Infos zum "warum" habe ich auf www.matutis.com veröffentlicht.

Im Impressum muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden, soweit Sie eine solc...
12/11/2019

Im Impressum muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden, soweit Sie eine solche besitzen.

Oft sehe ich im Impressum von Existenzgründern und Existenzgründerinnen die Steuernummer oder gar die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Aber diese müssen im Impressum gar nicht genannt werden und sollten zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl auch nirgendwo veröffentlicht werden.

Nachfolgend mal kurz die Unterschiede:

1️⃣ Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und eine Person kann mehrere Steuernummern in ihrem Leben haben.
Eine Steuernummer besteht aus 13 Ziffern (z.B. 27/027/365xx) wobei die xx hier für zwei weitere Zahlen stehen.

2️⃣ Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig.

Eine Steuer-Identifikationsummer besteht aus 11 Ziffern. Wie 11 Ziffern aussehen, muss ich wohl nicht beschreiben. 😁

3️⃣ Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können.
Sie sieht zB. so aus: DE223782171

Diese USt-ID muss also extra beantragt werden und ist nicht Pflicht. Wer aber mit dem EU-Ausland Geschäfte macht, wird diese sehr wahrscheinlich benötigen.

Wer diese Nummer nicht beantragt hat und diese daher nicht besitzt, muss also im Impressum auch nichts Entsprechendes veröffentlichen.

Alles klar?




Wer muss ein Impressum angeben?Nach dem Gesetz (§ 5 TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen E...
10/11/2019

Wer muss ein Impressum angeben?
Nach dem Gesetz (§ 5 TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Pflichtinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Wer ist Dienstanbieter?
Diensteanbieter ist jeder der eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (§ 2 Nr. 1 TMG).

Was sind Telemedien?
Telemedien ist ein anderer Begriff für „elektronische Informations- und Kommunikationsdienste“. Hierzu gehören (nahezu) alle Angebote im Internet, also jede Website und jeder SocialMedia-Account, denn dort gibt der Dienstanbieter ja Informationen über sich auf elektronischem Wege (das Internet) preis, es ist somit ein Informationsdienst.

Einschränkung „geschäftsmäßig“
Ohne dieses kleine Wort in dem Gesetzestext, müsste jede noch so private Blogseite, jeder private Instagram-Account ein Impressum besitzen. Das Gesetz will diese Verpflichtung jedoch nur für „geschäftsmäßige“ Telemedien.
Nun ist der Begriff „geschäftsmäßig“ nicht gleichzusetzen mit „gewerblich“. Vielmehr liegt ein geschäftsmäßiges handeln bereits vor, wenn die Internetseite oder der Instagram-Account kommerziell ausgestaltet ist, hierzu genügt bereits, dass er sogar nur mittelbar eigene oder fremde Werbung enthält. Somit ist auch eine Privatperson zu Angabe eines Impressums verpflichtet, wenn sie für Werbebanner oder -anzeigen oder durch sonstige Links und Verweisungen Geld verdient oder aber (selbst ohne dass hier Geld fließt) offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines fremden Unternehmens fördert.

Was sind die Pflichtinformationen?
- Vorname und Nachname
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- bei Firmen auch die Rechtsform und den Registereintrag mit Registernummer
- E-Mail-Adresse und ein weiteres Mittel für die schnelle Kontaktaufnahme (z.B. Telefonnummer). Ob hier die Instagram-Direct-Funktion ausreicht, werde ich mal in einem anderen Post beleuchten.
- ggf. die Aufsichtsbehörde
- Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer (falls es diese gibt) ... (weiteres auf www.matutis.com )

Die Privatsphäre ist geschützt. Nicht nur als durch das im deutschen Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsre...
10/11/2019

Die Privatsphäre ist geschützt.

Nicht nur als durch das im deutschen Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), sondern auch europarechtlich durch die Art. 8 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Denn jedem Menschen soll ein Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann und in dem er nicht befürchten muss, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn beobachten.

Dieser Schutz der Privatsphäre gilt für alle Menschen (jedenfalls in Europa). In den USA hingegen ist das Recht „in Ruhe gelassen zu werden“ nur für die US-Staatsbürger garantiert.

ist meine Facebookseite speziell für alle Fragen rund um die Privatsphäre.

Adresse

Berliner Str. 57
Potsdam
14467

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