Anwaltskanzlei Geyer-Buntrock & Coll.

Anwaltskanzlei Geyer-Buntrock & Coll. Das Recht scheut die Macht nicht. Nur einer ist König vor Gericht: derjenige, der sich mit den bess

Unser Mandat ist es, Ihnen durch unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Recht zu verhelfen und Schaden abzuwenden. Da oft mangelnder Einblick in rechtliche Möglichkeiten und Grenzen zu vermeidbarem Schaden führt, klären wir mit Ihnen in einem Beratungsgespräch, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um zu dem von Ihnen angestrebten Ziel zu gelangen. Hierbei werden von uns auch die wirts

chaftlichen Aspekte bei der Beratung und Entscheidungsfindung mit berücksichtigt. Wir freuen uns, Sie in angenehmer Atmosphäre und mit professionellem Rat in Ihrem Mandat und darüber hinaus zu betreuen.

19/10/2015

INFO - ARBEITSRECHT UND ELTERNZEIT:

Wird das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit beendet, kann der Arbeitnehmer die Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen in Geld verlangen. Zwar kann der Arbeitgeber den Urlaub während der Elternzeit kürzen. Nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entfällt ein Abgeltungsanspruch diesbezüglich jedoch nur, wenn der Arbeitgeber von seinem Kürzungsrecht rechtzeitig vor Beendigung Gebrauch gemacht hat. Eine spätere Kürzungserklärung reicht nicht mehr aus, um den Abgeltungsanspruch zu beseitigen oder zu verringern.

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09/09/2015

JOBANGEBOT!!

Wir suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams in Plauen eine/-n zuverlässige/-n Rechtsanwaltsfachangestellte/-n in Vollzeit zur unbefristeten Einstellung.

Bewerbungen bitte schriftlich an unsere Kontaktadresse, zu finden unter http://geyer-buntrock.de/kontakt/

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31/07/2015

INFO - VERKEHRSRECHT:

Anwaltliche Beratung - bei Verkehrsunfällen unerlässlich!

Laut Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. sind Anwaltskosten auch bei einfachen Verkehrsunfällen vom Schädiger zu erstatten.

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12/01/2015

INFO - ERBRECHT:

Achtung bei gemeinschaftlichem Ehegattentestament!
Schlusserbe wird nicht automatisch Ersatzerbe

Viele Ehepartner regeln ihren Nachlass in einem sog. „Berliner Testament“, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und Dritte, meist ihre Kinder, Enkel, etc. zu Schlusserben einsetzen.

Hierbei sind im Einzelfall viele Feinheiten zu beachten! So entschied z.B. das OLG Hamm (Urteil v. 14.3.2014, Az.: 15 W 136/13), dass der in einem solchen Testament bestimmte Schlusserbe ohne ausdrückliche Bestimmung regelmäßig nicht als Ersatzerbe berufen ist, wenn der überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt. Hier hatten die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben und die voreheliche Tochter des Ehemannes sowie den Neffen der Ehefrau zu Schlusserben eingesetzt. Als die Ehegattin das Erbe ausschlug, wurde lt. Gericht die voreheliche Tochter alleinige gesetzliche Ersatzerbin, da zur Ersatzerbfolge im Testament nichts ausdrücklich geregelt war. Der Neffe ging leer aus.

Professionelle Beratung bei Testamentserstellung ist daher dringend zu empfehlen, damit Ihre Vorstellungen und Wünsche auch entsprechend rechtssicher im Testament ihre Geltung finden. Holen Sie sich individuellen und professionellen Rat!

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Die Anwaltskanzlei Geyer-Buntrock & Coll. präsentiert sich seit 30.10.2014 auf der Plauener Straßenbahn.
04/11/2014

Die Anwaltskanzlei Geyer-Buntrock & Coll. präsentiert sich seit 30.10.2014 auf der Plauener Straßenbahn.

04/11/2014

WICHTIGE BGH-ENTSCHEIDUNG FÜR ALLE VERBRAUCHERKREDITNEHMER:

Haben auch Sie Bearbeitungsgebühren für eine Kreditaufnahme an die Bank gezahlt? Unter Umständen haben Sie hier einen Rückzahlungsanspruch – noch! Das gilt für alle Verbraucherkredite, egal ob für Immobilien, Autos oder sonstige private Anschaffungen.

Der BGH hat durch seine jüngsten Urteile vom 28.10.2014 geklärt, dass die 3-jährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 beginnt.

Kreditnehmer können also Bearbeitungsgebühren, die vor weniger als 10 Jahren für Verbraucherkredite gezahlt wurden, zurückverlangen. Für vor Ablauf des Jahres 2011 gezahlte Gebühren muss dies allerdings bis spätestens 31.12.2014 in verjährungshemmender Weise geschehen.

Sie sollten also zeitnah prüfen lassen, ob Sie in den betroffenen Personenkreis fallen und welche Maßnahmen ggf. gegenüber der Bank zu ergreifen sind, um eine Verjährung Ihrer Ansprüche zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie hier gerne bei der noch rechtzeitigen Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Kreditinstitute. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin für eine entsprechende Beratung unter 03741/300 882 oder [email protected] .

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Willkommen in unserer Kanzlei
04/11/2014

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unsere Fachgebiete:http://geyer-buntrock.de/fachgebiete/
27/04/2014

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Handels- und GesellschaftsrechtDie Eintragung in das Handelsregister ist für ein Unternehmen mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Herr Rechtsanwalt Peter G. Geyer-Buntrock steht Ihnen in allen Rechtsfragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Adresse

Moritzstraße 53
Plauen
08523

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+493741300882

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