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17/10/2025

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Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung. Mit Eintritt der Volljährigkeit gilt das Kind nicht mehr als betreuungsbedürftig, weswegen nun im Gegensatz zur Minderjährigkeit beide Eltern zahlungs­pflichtig werd...

04/04/2025
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13/12/2024

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Reichen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Eltern nicht aus, um eine Pflegeeinrichtung zu bezahlen, so springt zunächst der Sozialhilfeträger ein. Dieser prüft allerdings, ob die übernommenen Kosten nicht von den Kindern im Rahmen des Elternunterhalts zurückgeholt werden können.

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18/01/2023

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Immer wieder kommt es vor, dass Ehegatten sich trennen und das gerichtliche Scheidungs­verfahren auf die lange Bank schieben, oft jahrelang. Hierfür mag es gute Gründe geben: Die Rücksicht auf Kinder oder die eigenen Eltern, die günstige Familienmitversicherung in der Krankenkasse oder den Erha...

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14/12/2022

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Zum Beginn des neuen Jahres 2023 dürfen sich Eltern über eine reichhaltige Erhöhung des Kindergeldes freuen. Für alle Kinder wird dieses künftig pauschal 250 € betragen. Ein erheblicher Sprung von ehemals 219 € für das erste Kind. Der Gesetzgeber hat insofern die allgemeine Inflationslag...

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
12/01/2022

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Wie erwartet lehnt der BGH die Annahme eines Mangels und die Unmöglichkeit der Leistung ab und verhält sich eher zurückhaltend mit der Annahme einer Vertragsanpassung wegen Unzumutbarkeit des Festhaltens am bisherigen Vertrag (§ 313 BGB). Entscheidend soll bezüglich Letzterem die Frage sein, 1....

23/12/2020

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021: Kinder erhalten mehr Unterhalt

Die vom OLG Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“, mit der man die Höhe des Kindesunterhalts errechnet, ändert sich zum 01.01.2021. Gleichzeitig steigt das Kindergeld um jeweils 15 € an.

Was bedeutet dies nun für die Kinder und die betroffenen Elternteile?

Für das Jahr 2021 lässt sich klar sagen: Von der neuen Düsseldorfer Tabelle profitieren die Kinder.

Denn die Regelsätze für den Kindesunterhalt steigen infolge der am 03.11.2020 erlassene 3. Mindestunterhaltsverordnung, sodass minderjährige und volljährige Kinder, die im Haushalt zumindest eines Elternteils leben, im Jahr 2021 mehr Unterhalt erhalten werden.

Der Zahlbetrag des Mindestunterhalts nach Abzug hälftigen Kindergeldes für ein erstes oder zweites Kind bis 6 Jahren erhöht sich von 267 € auf 283,50 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 322 € auf 341,50 € und für Kinder ab 12 bis zur Volljährigkeit steigt der Mindestzahlbetrag von 395 € auf 418,50 €. Auch für die Volljährigen werden die Bedarfssätze angehoben.

Unverändert bleiben dagegen die Bedarfssätze für Studierende und auch beim Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen und bei den Einkommensgruppen ändert sich nichts.

Grund für die erhebliche Steigerung des Kindesunterhalts ist der 13. Existenzminimumbericht, der einen deutlich stärkeren Anstieg der sozialrechtlichen Bedarfe der Kinder feststellte, als zunächst prognostiziert.

Doch wie so oft bedeutet des einen Freud des anderen Leid. In einer Zeit, in der Arbeitnehmer nicht unwesentlich mit den Folgen der Pandemie belastet sind, sind es letzten Endes auch die Unterhaltspflichtigen, die für die deutlich höheren Zahlbeträge aufkommen müssen. Das überproportional ansteigende Kindergeld genügt nämlich nicht, um den erhöhten Bedarf vollständig zu decken und bietet daher nur schwachen Trost.

Und wie kommt das Kind nun an die höheren Kindesunterhaltsbeträge? Wenn bereits ein Titel vorhanden ist, wie beispielsweise ein Gerichtsbeschluss oder eine Jugendamtsurkunde, bei dem der zu leistende Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages festgeschrieben ist, bleibt der Titel auch für das neue Jahr bestehen und passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. Es genügt, den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung des ab 01.01.2021 geltenden Kindesunterhaltsbetrags aufzufordern.

Hilfestellung bieten Fachanwälte für Familienrecht und auch das Jugendamt.

Mitgeteilt von Rain Gabriele Nonnenmacher, Fachanwältin für Familienrecht, Pforzheim

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