Rechtsanwältin Cornelia Neubert

Rechtsanwältin Cornelia Neubert Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Miet- und Werkvertragsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freunde,ich möchte Ihnen/Euch mitteilen, dass Sie meine Kanzlei ab sofort in        ...
09/12/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

ich möchte Ihnen/Euch mitteilen, dass Sie meine Kanzlei ab sofort in

04552 Borna, Königsplatz 9

finden.

Telefonisch erreichen Sie mich unter

03433 / 20 74 98.

Meine neue E-Mail-Adresse lautet:

[email protected]

Für die eingeschränkte Erreichbarkeit in den letzten Wochen möchte ich mich entschuldigen.

CN

DIESELGATE – Stichtag für Schadensersatzansprüche ist der 31.12.2018 !!!Der nunmehr hinlänglich bekannte Abgasskandal gi...
14/05/2018

DIESELGATE – Stichtag für Schadensersatzansprüche ist der 31.12.2018 !!!

Der nunmehr hinlänglich bekannte Abgasskandal ging im Herbst 2015 erstmals durch die Presse. Man nimmt daher gemeinhin an, dass die dreijährige Frist zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruches mit Ablauf des Jahres 2015 beginnt und die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 eintritt.

Damit endet für betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, SEAT, Audi und Skoda mit unzulässiger Abgassoftware am 31.12.2018 die Möglichkeit Schadensersatz oder Rückabwicklung gegen den Hersteller zu fordern. Der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Vortäuschung falscher Tatsachen während der Kaufverhandlung, indem dem Kunden suggeriert wurde, dass die Abgasnormen eingehalten werden, der CO2- und sonstige Schadstoffausstoß allerdings weit höher liegt. Kann der Kunde nachweisen, dass er nur wegen der Täuschung den PKW erworben habe, ansonsten von einem Kauf Abstand genommen hätte, verlängert sich die Frist möglicherweise.

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 27.03.2018, Az. 18 U 134/17 dem Kunden ein Rückgaberecht eingeräumt, wenn eine Nachbesserung der Software zwischenzeitlich stattgefunden hat.

Von dem Fristablauf betroffen sind Kunden, die sich zwischen 2008 und September 2015 ein Dieselfahrzeug der oben genannten Fabrikate angeschafft haben und nun unter Umständen Wertverluste größeren Umfangs hinnehmen müssen.

Wer also seine Ansprüche gegen die Autokonzerne erhalten möchte, sollte schnell handeln!

CN

1. Im vorliegenden Fall erwarb der Kläger von der Beklagten, die ein A. Zentrum betreibt, im Januar 2015 einen gebrauchten A. A 4 2,0 TDI Ambition mit einer Laufleistung von bis dahin 17.007 km für 41.400 EUR. Obgleich er im September 2016 das vom Hersteller A. bereit gestellte und vom Kraftfahrz....

Mogelpackung Düsseldorfer Tabelle 2018?Seit dem 01.01.2018 gilt die geänderte Düsseldorfer Tabelle. Hier wurden nicht nu...
11/01/2018

Mogelpackung Düsseldorfer Tabelle 2018?

Seit dem 01.01.2018 gilt die geänderte Düsseldorfer Tabelle. Hier wurden nicht nur die Unterhaltssätze erhöht, sondern auch die Einkommensgruppen neu festgelegt.

Dies führt allerdings zu einem Paradoxum bei Einkommen, die bis 2017 gerade noch in die nächst höhere Einkommensgruppe fielen. Hier ein Beispiel:

Nehmen wir an, das Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen beträgt durchschnittlich 1.800,00 € und er/sie ist einem 4-jährigem Kind zum Unterhalt verpflichtet.

Bis 2017 fiel der Zahlungspflichtige in die 2. Einkommensgruppe, so dass sich der Unterhaltsanspruch des Kind nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (96,00 €) auf 264,00 € belief.

Seit dem 01.01.2018 fällt der Unterhaltspflichtige in die 1. Einkommensgruppe. Der Unterhaltsanspruch des Kindes beläuft sich trotz Erhöhung der Unterhaltssätze nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (97,00 €) nunmehr lediglich auf 251,00 €.

Sollten Sie eine Unterhaltsverpflichtung haben, empfehle ich Ihnen die Unterhaltshöhe unbedingt prüfen zu lassen.

(Anmerkung: Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Richtlinie.)

LG CN

Seit  dem 18.10.2017 gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, insbesondere wird das Bußgeld für das Nichtbilden einer Ret...
19/10/2017

Seit dem 18.10.2017 gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, insbesondere wird das Bußgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse sowie die Nutzung des Handys während der Fahrt drastisch erhöht!

Rettungsgassen zu blockieren oder Rettungskräfte zu behindern ist unverantwortlich und kann Menschenleben gefährden. Wer das tut, dem müssen empfindliche Strafen drohen. Wir haben deshalb die Bußgelder deutlich verschärft.

Wann ist Schluss mit lustig? – Unterhaltsanspruch eines volljährigen KindesZunächst gilt der Grundsatz, dass Eltern ihre...
26/09/2017

Wann ist Schluss mit lustig? – Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

Zunächst gilt der Grundsatz, dass Eltern ihrem volljährigem Kind gemäß § 1610 II BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss (Ausbildung und/oder Studium) Unterhalt (in diesem Fall Barunterhalt) schulden.

Was passiert jedoch, wenn der Nachwuchs sich nicht wirklich um einen zielstrebigen Abschluss bemüht?

An dieser Stelle ist dann „Schluss mit lustig“!

Das volljährige Kind darf eine permanente Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht herbeiführen, indem es entweder ständig Ausbildungen abbricht oder nach Abschluss einer Ausbildung ein artfremdes Studium beginnt. In derartigen Fällen ist der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen, wenn nicht nachvollziehbare Gründe für den Abbruch der Ausbildung oder die Aufnahme eines artfremden Studiums vorliegen.

Eine einmalige Umorientierung wird wohl noch nicht dazuführen, den Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen. Hier muss im Einzelfall entschieden werden.

Studenten können von ihren Eltern Unterhalt verlangen, solange die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird.

Ein volljähriges arbeitsloses Kind, das einen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss zwingend nachweisen, dass es sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht hat. Erst wenn der Nachweis gelingt, dass sämtliche Bemühungen (bundesweite Bewerbungen) keinen Erfolg zeitigen, können Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden.

Soweit sich das volljährige Kind in der Ausbildung und/oder im Studium befindet, ist es in aller Regel bedürftig. In diesem Fall gibt es auch keine Altersbegrenzung.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.

LG CN

Die nachfolgende Entscheidung ist für Mieter, die alsbald einen Umzug planen, ausgesprochen interessant: Landgericht Ber...
07/08/2017

Die nachfolgende Entscheidung ist für Mieter, die alsbald einen Umzug planen, ausgesprochen interessant:

Landgericht Berlin: Unwirksamkeit von Klausel über Schönheitsreparaturen auch bei renoviert überlassener Wohnung (PM 15/2017)

Pressemitteilung vom 14.03.2017
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts hat mit einem am 9. März 2017 verkündeten Urteil in zweiter Instanz entschieden, dass die in einem Mietvertrag verwendete Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ unwirksam sei, sofern sich aus dem Mietvertrag kein Anhalt dafür ergebe, dass dem Mieter dafür ein entsprechender (finanzieller) Ausgleich gewährt werde.

Die Parteien des Rechtsstreits hatten im Jahr 2001 einen Mietvertrag geschlossen, den sie im Jahr 2015 einvernehmlich beendeten. Der beklagte Mieter gab die Wohnung unrenoviert an die klagende Vermieterin zurück. Diese begehrte mit ihrer Klage u.a. Schadensersatz in Höhe von ca. 3.700,00 EUR für unterlassene Schönheitsreparaturen.

Bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Wedding hatte die Vermieterin mit ihrer Klage keinen Erfolg. Das Landgericht wies nun die Berufung der Vermieterin zurück. Die Kammer ließ offen, ob die angemietete Wohnung zu Vertragsbeginn tatsächlich unrenoviert oder – dem Vortrag der Vermieterin entsprechend – renoviert war. Selbst wenn man davon ausgehe, dass der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine renovierte Wohnung erhalten habe, sei die Formularklausel, durch die die Pflicht, Schönheitsreparaturen durchzuführen, uneingeschränkt auf den Mieter abgewälzt werde, unwirksam.

Nach dem Gesetz sei die kundenfeindlichste Auslegung zu wählen. Die Klausel könne so verstanden werden, dass ein Mieter, der während des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nicht ausführe, obwohl diese fällig seien, deshalb gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Gewährleistung wie zum Beispiel Minderung habe. Nach den gesetzlichen Regelungen sei dies unwirksam, da zwingend untersagt sei, zum Nachteil des Mieters Abweichendes zu vereinbaren.

Dieser Wertung stehe nicht entgegen, dass der Gesetzgeber in engen Grenzen es für zulässig erachtet habe, die Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Denn diese Grenzen seien nicht näher definiert worden und ein entsprechender Wille des Gesetzgebers sei auch nicht in den gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck gekommen.

Zudem benachteilige die Klausel den Mieter unangemessen, sofern der Vermieter ihm für die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen keinen angemessenen Ausgleich gewähre. Dies sei vorliegend der Fall. Ein solcher Ausgleich müsse klar und deutlich vereinbart sein. Aus dem Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages könne jedoch kein solcher Rückschluss gezogen werden.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, soweit es um die Kosten wegen der unterlassenen Schönheitsreparaturen geht.

Zusatz vom 9. Mai 2017: Laut Mitteilung des Bundesgerichtshofs ist kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt worden, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 17. November 2016, Aktenzeichen 17 C 568/15
Landgericht Berlin, Urteil vom 9. März 2017, Aktenzeichen 67 S 7/17

Hinweis an Alleinerziehende! Seit 01.Juli 2017 gelten neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss. Kinder Alleinerziehender ...
03/07/2017

Hinweis an Alleinerziehende!

Seit 01.Juli 2017 gelten neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss. Kinder Alleinerziehender können ab sofort bis zu ihrer Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war dies nur bis zum 12. Lebensjahr möglich. Auch ist die Begrenzungsdauer von sechs Jahren nunmehr aufgehoben.

27/06/2017

AUSSCHLUSSFRISTEN - oft unterschätzt

Tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unter Ausschlussfristen (auch „Verfallfristen“ oder „Verfallklauseln“) versteht man die Fristen, innerhalb derer Ansprüche oder sonstige Rechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht untergehen.

Dabei unterliegen die einzelvertragliche vom Arbeitgeber vorformulierten Ausschlussfristen der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Die Ausschlussfristen weichen meist von den gesetzlichen Regelungen ab, denn gesetzlich bleiben Ansprüche, mit Ausnahme der Verwirkung (§ 242 BGB), erhalten und können allenfalls den Verjährungsvorschriften unterliegen.

Von den Ausschlussfristen können sämtliche Ansprüche die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen umfasst sein, mit Ausnahme von vorsätzlicher Handlungen und Pflichtverletzungen (für tarifliche Ausschlussfristen gelten andere Regeln, wenn der Tarifvertrag beide Parteien bindet oder kraft Allgemeinverbindlichkeit Anwendung findet)

Allerdings dürfen die Verfallfristen im Arbeitsvertrag 3 Monate nicht unterschreiten, anderenfalls würden sie den Arbeitnehmer über Gebühr benachteiligen und wären dann unwirksam.

Tarifvertragliche Ausschlussfristen, mögen sie auch noch so kurz sein, unterliegen nicht der richterlichen Kontrolle und werden grundsätzlich als wirksam angesehen. Deshalb muss der Arbeitnehmer bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche besonders darauf achten, ob für sein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag sowohl örtlich als auch persönlich anwendbar ist. Beispielhaft soll hier der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag Bau genannt werden, der eine zweistufige Verfallfrist von jeweils 2 Monaten enthält.

Auszug aus dem BRTV BAU:

§ 14 Ausschlussfristen

(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb
von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden; besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers ein Arbeitszeitguthaben,
beträgt die Frist für dieses Arbeitszeitguthaben jedoch 6 Monate.

(2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen. Für diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von 2 Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.

Angenommen ein Arbeitnehmer im Baugewerbe hat gegenüber dem Arbeitgeber einen offenen Lohnanspruch für den Monat Januar und dieser wird zum 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig, ist der Arbeitnehmer gezwungen, den ausstehenden Lohn bis spätestens 15. April gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Lehnt der Arbeitgeber die Zahlung ab oder gibt er innerhalb von 2 Wochen gar keine Erklärung ab, dann muss der Arbeitnehmer, will er seinen Zahlungsanspruch nicht verlieren, spätestens 2 Monate nach Zugang der Ablehnungserklärung bzw. 2 Monate nach Ablauf der 2-wöchigen Erklärungsfrist Zahlungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine verbindliche Entgeltabrechnung erteilt hat und damit den Lohnanspruch des Arbeitnehmers anerkannt hat.

(Der Arbeitnehmer sollte sich allerdings bei Ausbleiben von Arbeitsentgelten von mehr als 3 Monaten vor Augen führen, dass im Falle einer Insolvent des Arbeitgebers lediglich Anspruch auf 3 Monate Insolvenzausfallgeld besteht.)

Soweit ein Arbeitnehmer sich unschlüssig ist, ob für ihn Ausschlussfristen maßgeblich sind, sollte er sich nicht scheuen, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

LG CN

Selbstironie! Anwalt: "Angeklagter (Arzt), sie haben an Herrn M. die Autopsie vorgenommen?" Arzt: "Ja, habe ich.""Sind s...
08/05/2017

Selbstironie!

Anwalt: "Angeklagter (Arzt), sie haben an Herrn M. die Autopsie vorgenommen?"

Arzt: "Ja, habe ich."

"Sind sie sicher, dass Herr M. zu diesem Zeitpunkt tot war? Können sie das begründen?"

"Ja, ich bin sicher. Begründung: Sein Gehirn lag neben mir auf dem Operationstisch."

Anwalt: "Und ist es möglich dass Herr M. heute irgendwo noch lebt, ohne Gehirn?"

Arzt: "Ja, es ist möglich, dass Herr M. irgendwo als Anwalt praktiziert."

LG CN
(Diesen Witz habe ich soeben gehört und habe Tränen gelacht!)

Welche Konsequenzen hat ein RotlichtverstoßBei der Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu prüfen, ob ein einfacher od...
27/04/2017

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß

Bei der Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu prüfen, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

Um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich dann, wenn die Rotphase (nach entsprechender Rückrechnung) kürzer als eine Sekunde war und um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde andauerte.

Einfacher Rotlichtverstoß: Hier folgen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Entsteht im Rahmen dieses Rotlichtverstoßes aber eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöhen sich die Punkte (2/2), das Bußgeld (200,00 € bzw. 240,00 €) und zusätzlich wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Geahndet wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, der Vergabe von zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Entsteht im Rahmen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, wird das Bußgeld – zusätzlich zu den Punkten und dem Fahrverbot – erhöht auf 320 Euro bzw. 360 Euro.

Ob ein Einspruch sinnvoll erscheint, kann meist erst nach Einsicht in die Bußgeldakte mit Bestimmtheit gesagt werden. Es ist also sinnvoll bei schwierigen oder grenzwertigen Fällen einen Anwalt seiner Wahl zu Rate zu ziehen.

LG CN

FUß VOM GAS!!! Blitzmarathon 2017
19/04/2017

FUß VOM GAS!!! Blitzmarathon 2017

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Klostergasse 2
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Dienstag 09:00 - 16:00
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