25/08/2023
TRENNUNG / SCHEIDUNG – DETEKTIVEINSATZ BEI NACHWEIS EINES EHEÄHNLICHEN VERHÄLTNISSES
Trennung / Scheidung: Was bringt ein Detektiveinsatz in Punkto Nachweis eines eheähnlichen Verhältnisses?
Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf. So lautet ein bekanntes deutsches Sprichwort. Wenn es um Geld geht, hört bei vielen getrennten Paaren auch die Liebe zur Wahrheit auf.
Hat man sich in der Vergangenheit zwar geliebt und dem Partner bei der Trennung vielleicht Unehrlichkeit vorgeworfen, so wird im Falle von Unterhalt gern mit zweierlei Maß gemessen.
Grundsatz der Eigenverantwortung
Vorweg räumen wir mit einem Irrtum auf: Nach der Scheidung ist die Beziehung der (ehemaligen) Ehegatten in der Tat beendet. Grundsätzlich will der Gesetzgeber auch die tatsächliche Trennung der Lebenswege, das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich ist – auch finanziell. Es gilt der sogenannte „Grundsatz der Eigenverantwortung“.
Deswegen gibt es das Unterhaltsrecht. Es soll Ungerechtigkeiten ausgleichen und vermeiden, dass Ehegatten durch Scheidungen besonders benachteiligt werden. Deswegen wird ein Gatte, der nach der Scheidung zum vollständigen Eigenunterhalt nicht fähig ist, ehebedingt Nachteile bei Vermögen oder Einkommen verzeichnet oder auch lange verheiratet war, gegebenenfalls unterhaltsberechtigt. Für diesen Anspruch muss im Normalfall der ehemalige Ehepartner aufkommen.
Für diesen (den Unterhaltspflichtigen, beziehungsweise Unterhaltsschuldner) kann das erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten. Demgegenüber ist allerdings auch der Unterhaltsberechtigte zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, soweit es ihm zugemutet werden kann…
https://budeg.de/2023/08/24/trennung-scheidung-detektiveinsatz-bei-nachweis-eines-eheaehnlichen-verhaeltnisses/