Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner

Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

0541 35760
[email protected]

Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, mit dem Anspruch, umfassende anwaltliche Beratungsleistungen zu bieten.

Wir freuen uns sehr, dass Ulrike Burghardt (Fachanwältin für Familienrecht) unser Team als Partnerin vergrößert! Herzlic...
01/08/2024

Wir freuen uns sehr, dass Ulrike Burghardt (Fachanwältin für Familienrecht) unser Team als Partnerin vergrößert! Herzlich willkommen, Ulrike!

16/12/2021
Wir suchen Verstärkung für unser Team!
08/11/2021

Wir suchen Verstärkung für unser Team!

13/04/2020

Neues im VW-Abgasskandal

Der VW-Abgasskandal beschäftigt schon seit vielen Monaten die Käufer von PKW mit von den Manipulationen betroffenen Dieselmotoren. In jüngster Vergangenheit galt alle Aufmerksamkeit dem Musterfeststellungsverfahren.

Nach Beginn der Verhandlungen wurde ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350€ und 6.257€ zahlen. Das Vergleichsangebot kann noch bis zum 20.04.2020 angenommen werden.

Ob die Annahme des Vergleichsangebot erfolgen sollte, oder nicht, sollte aufgrund des komplexen Sachverhaltes bestenfalls nur nach juristischer Beratung erfolgen.

Selbstverständlich unterstützt Sie die Kanzlei FUNK.TENFELDE auch in dieser Angelegenheit gerne. Nicht nur gegenüber Volkswagen sind unsere Rechtsanwälte im Rahmen des Abgasskandals bereits mehrfach erfolgreich vorgegangen. Auch gegenüber Daimler und Audi, die anscheinend ebenfalls die entsprechende Software verwendet haben, gehen unsere Rechtsanwälte bereits vor.

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus haben u.a. zur Folge, dass Reisen nicht mehr durchgeführt werd...
02/04/2020

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus haben u.a. zur Folge, dass Reisen nicht mehr durchgeführt werden können, Konzerte abgesagt werden, Fitnessstudios nicht mehr besucht werden können und sogar Hochzeiten abgesagt bzw. verschoben werden müssen. Jetzt fragen sich immer mehr Betroffene, ob sie wenigstens ihr Geld zurückverlangen können. Erfreulicherweise ist dies in vielen Fällen der Fall. Gerade im Reiserecht/Vertragsrecht sind jedoch einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Eine erste grobe Orientierung zu den wichtigsten Punkten bietet Anwalt.de unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/coronavirus?pid=26&lcation=1&utm_source=anwalt.de-Marketing-E-Mails+an+RRS&utm_campaign=34e009c163-NL_RRS_GESETZ_2020_2020_02_04&utm_medium=email&utm_term=0_a4feb10e8d-34e009c163-212686417 .

Für die Geltendmachung der Ansprüche ist jedoch oftmals rechtlicher Rat erforderlich. Auch unser Team an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen unter [email protected] oder 0541/35760 zur Verfügung.

Corona-Krise: Was gilt? ▶️ Homeoffice für Arbeitnehmer, Kostenerstattung für Ticketkäufer, Möglichkeiten für Unternehmer ▶️ Jetzt informieren!

Unser Team an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Ihnen jederzeit kompetent zur Seite stehen:
30/03/2020

Unser Team an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Ihnen jederzeit kompetent zur Seite stehen:

Adidas, Deichmann und H&M erhitzen aktuell die Gemüter. Die Frage, ob insbesondere solch solventen Unternehmen einen sol...
30/03/2020

Adidas, Deichmann und H&M erhitzen aktuell die Gemüter.

Die Frage, ob insbesondere solch solventen Unternehmen einen solchen Schritt unternehmen sollten, mal unberücksichtig gelassen, fragen sich viele Unternehmen jetzt, ob es rechtlich möglich ist, die Miete aufgrund von Corona zu mindern. In der Tat kann eine Mietminderungen bis zu 100 % unter Umständen möglich sein.

Zu dieser und zu weiteren Fragen rund um die aktuellen Themen in den Bereichen Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und weitere beraten unsere Anwälte Sie gerne jederzeit.

Dürfen Adidas und Co. die Mietzahlungen für ihre geschlossenen Shops einstellen? Wenn es nach der Rechtsprechung geht wohl ja.

Nachdem das Kabinett das Hilfspaket bereits auf den Weg gebracht hat, hat nun auch der Bundestag die umfangreichen Maßna...
25/03/2020

Nachdem das Kabinett das Hilfspaket bereits auf den Weg gebracht hat, hat nun auch der Bundestag die umfangreichen Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie bestätigt. Mieter dürfen nunmehr für den Zeitraum von April bis Juni 2020 nicht mehr aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt werden, sofern dieser durch Corona verursacht ist. Auch für Verbraucher und Darlehensnehmer treten einige neue Regelungen in Kraft.

Der Bundestag arbeitet so schnell wie nie und beschließt umfangreiche Maßnahmen, um die Coronakrise aufzufangen.

Adresse

Möserstraße 33
Osnabrück
49074

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00

Telefon

+4954135760

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen