Dr. Jan van Lengerich - Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Dr. Jan van Lengerich - Rechtsanwalt & Strafverteidiger Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Osnabrück Rechtsanwalt Dr. van Lengerich berät Sie in den Bereichen des Strafrechts

23/01/2024

Freispruch vor dem
Landgericht Osnabrück „gesichert“

In erster Instanz war die Mandantin vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges freigesprochen worden. Sie war wegen des Verdachts angeklagt worden zu unrecht über 12.000 € Unterhaltsvorschuss kassiert zu haben.

Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz wurde komplett durchgeführt. Kurz vor den Schlussvorträgen nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.

12/01/2024

Landgericht Osnabrück

-Freispruch und Haftentschädigung-

Freispruch vom Vorwurf des schweren Raubes. Das Landgericht Osnabrück hat den Mandanten am fünften Tage der Hauptverhandlung vom Vorwurf des schweren Raubes sowie vom Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen.

Dem Mandanten war vorgeworfen worden, gemeinsam mit einem Mittäter einen Mann auf der Straße mithilfe einer Waffe beraubt zu haben. Danach habe er, so die Anklage, bei der Festnahme durch die Polizei Widerstand geleistet. Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an dass der Mandant diese Taten begangen hat. An der Raubtat sei er völlig unbeteiligt. Was den Vorwurf des Widerstandes anbelangt, so liege bereits eine nicht rechtmäßige Handlung der Polizei vor. Die Festnahme begann damit, dass der Mandant seitens eines Polizeibeamten „präventiv“ zwei Schläge auf den Kopf bekam. Danach habe lediglich flüchten wollen.

Da der Mandant sechs Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hatte, stellte das Gericht neben dem Freispruch fest, dass er hierfür zu entschädigen ist.

13/10/2023

Freispruch vor dem Amtsgericht Osnabrück

Dem Mandanten (Inhaber eines CBD-Shops) war vorgeworfen worden aus Italien, ca. zwei Kilo Cannabis Produkte insbesondere CBD Produkte (zB. Cannabisblüten) bestellt zu haben. Ein Wirkstoffgutachten bestätigte hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes eine so genannte nicht geringe Menge von reinem THC. Dies führte zum Anklagevorwurf des Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen der Hauptverhandlung glaubhaft gemacht werden, dass der Mandant keinerlei Vorsatz zum Handeln mit Rauschgift hatte. Dem Mandanten lagen schriftliche Bestätigungen des CBD Lieferanten aus Italien vor, welche bestätigen, dass die THC Menge den gesetzlichen Anforderungen sowohl in Italien als auch im Ausland entspricht.
Darüber hinaus konnte dem Gericht klargemacht werden, dass es bereits bei anderen Staatsanwaltschaften, nämlich in Nordrhein-Westfalen, vergleichbare Verfahren gegen den Mandanten gegeben hat, welche folgenlos eingestellt wurden.
Dies, da dort den Staatsanwaltschaften frühzeitig klargemacht werden konnte, dass der Mandant ohne Vorsatz gehandelt hat, also nie dachte, etwas verbotenes zu tun.
Daher erfolgte der Freispruch.

10/10/2023

Freispruch vor dem Amtsgericht Osnabrück

Dem Mandanten war Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen worden.
Laut Anklage soll er eine Frau, welche auf der Straße gestanden habe, mit seinem Auto am Bein leicht angefahren und damit genötigt haben, die Straße zu verlassen. Der Vorwurf wurde bestritten. Allerdings sagten vier Zeugen zu Gunsten des angeblichen Opfers aus. (Für die Verteidigung keine gute Ausgangslage) Übereinstimmend wurde angegeben, dass mein Mandant der Dame absichtlich an das Bein gefahren war. Trotz nach Auffassung der Verteidigung eindeutiger Absprachen blieben die Zeugen bei ihrer Darstellung. Jedoch wurden im Rahmen der Beweisaufnahme und detailreichen Befragungen Widersprüche deutlich welches letztlich auch dem Gericht auffiel, so dass es zum Freispruch kam. 

05/10/2023

Freispruch vor dem Landgericht Osnabrück

Dem Mandanten war Vergewaltigung vorgeworfen worden. Nicht nur das:
In erster Instanz wurde er bereits (mit einem anderen Anwalt an seiner Seite) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen den Mandanten standen also das erstinstanzliche Urteil sowie ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, welches der Anzeigeerstatterin eine glaubhafte Aussage attestierte.

Nach einigen Tagen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht konnte in der Sache nunmehr ein Freispruch erreicht werden.
Nach intensiver Befragung hielt der Sachverständige seine ursprüngliche Auffassung letztlich auch nicht mehr aufrecht.
Große Erleichterung für den unschuldigen Mandanten.

26/04/2023

Freispruch am Amtsgericht Osnabrück

Vom Vowurf des § 184 b StGB wurde der Mandant heute freigesprochen. Zwar wurde gegebenenfalls strafbare Dateien auf dem Handy gefunden.

Es mangelte indes am Besitzwillen, was dem Gericht glaubhaft gemacht werden konnte.
Da insoweit wesentliche Elemente des subjektiven Tatbestandes fehlten erfolgte der Freispruch, nachdem die Staatsanwaltschaft 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt hatte.

23/03/2023

Freispruch am Amtsgericht Osnabrück

Dem Mandanten war ein vollendeter Betrug vorgeworfen worden. Er habe über einen Onlineshop eine Hose zum Kauf angeboten, das Geld erhalten, die Hose jedoch nicht verschickt.
Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte nachgewiesen werden, dass der Vorwurf falsch war. Tatsächlich war die Hose über einen Paketshop an den Käufer versendet worden. Es konnten Nachweise der Post vorgelegt werden, dass das Paket im Rahmen des Versands beschädigt wurde und die Ware herausgefallen ist. Beim Käufer kam nur ein leeres Paket an. Dies hatte der Mandant jedoch nicht zu vertreten. Er wurde freigesprochen.

09/02/2023

Freispruch vor dem Amtsgericht Papenburg

Dem aus Berlin stammenden Mandanten war vorgeworfen worden, seine ebenfalls aus Berlin stammende Arbeitskollegin im Rahmen einer Geschäftsreise im Hotel vergewaltigt zu haben.

Nach Anklageerhebung ließ das Gericht ein Sachverständigengutachten über die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin erstellen. Dieses kam zum Ergebnis, dass die Angaben der Arbeitskollegin sehr wahrscheinlich nicht erlebnisbasiert sind.
Es fehlte bereits an den Grundlagen für eine Konsistenzprüfung der Aussage.
Da die Anklage bereits erhoben war und die Staatsanwaltschaft zu einer Rücknahme nicht bereit gewesen ist, wurde kurz vor Gericht verhandelt. Allseits herrscht Einigkeit: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Arbeitskollegin, welche sich als Nebenklägerin dem Prozess angeschlossen hatte, erschien nicht.

07/02/2023

Freispruch vor dem Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Osnabrück den Mandanten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dies, weil das Amtsgericht der Auffassung war, der Mandant hätte mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen.

In zweiter Instanz wurde der Mandant heute am zweiten Verhandlungstag der Berufungshauptverhandlung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil erster Instanz, ebenso wie die Verteidigung Berufung eingelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war die Strafe in erster Instanz zu gering. Im Rahmen der Berufungshauptverhandlung nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück.
Gleichwohl stellte die Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag den Antrag, eine höhere Freiheitsstrafe als in erster Instanz zu verhängen und diese auch nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht sprach den Mandanten indes auf Kosten der Staatskasse frei.

01/02/2023

Freispruch vor dem Amtsgericht Syke

Mit Strafbefehl war dem Mandanten Körperverletzung vorgeworfen und eine Geldstrafe verhängt worden. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der Mandant zu einem anderen Mann in das Auto gestiegen, diesen in den Schwitzkasten genommen und sodann ins Gesicht geschlagen haben.
Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt.
Es folgt ein erster Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht. Bereits hier kam es zu Abweichungen in der Zeugenaussage des Belastungszeugen. Dies führte zu der Aussetzung des Verfahrens und ergänzenden Ermittlungen.

Heute wurde in der Sache erneut verhandelt. Der Hauptbelastungszeuge konnte die Widersprüche nicht ausräumen. Im Gegenteil: Er verstrickte sich in weitere Ungenauigkeiten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte sich der Vorwurf in des heute bestätigt, und sie beantragte die Verurteilung zu einer erhöhten Geldstrafe. Dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch folgte das Gericht.

Dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch folgte das Gericht.

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