24/04/2023
🔓Strafaussetzung nach 2/3 🔑
⚖️ Nicht selten hört man bereits nach der Urteilsbegründung, dass der Verurteilte ohnehin nach 2/3 freikäme und nicht die gesamte Freiheitsstrafe verbüßen müsse. Doch ohne Mitarbeit des Inhaftierten ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 der verbüßten Freiheitsstrafe nicht möglich.
❓ unter welchen Voraussetzungen ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 möglich?
▶️ Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 StGB
❗️Das Besondere ist, dass es sich um eine sog. „Ist“-Vorschrift handelt, d.h. das Gericht hat auf der Rechtsfolgenseite keinen Ermessensspielraum und muss
eine vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 anordnen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen
erfüllt sind.
Klingt nach einem Selbstläufer, wenn das Gericht nicht bei der Bestimmung der Kriminalitätsprognose umso
mehr Spielraum hätte.
Welche Punkte berücksichtigt also das Gericht positiv?
• eigene Wohnung bzw. Unterkunft bei Familie
• soziale oder familiäre Kontakte
• Bemühungen um einen Job
• ernsthafte Auseinandersetzung mit der Tat und ihren Folgen
• Bemühungen die Folgen der Straftat wiedergutzumachen
• Bemühungen die Bewältigung einer bestehenden Sucht-, Aggressions- oder
Gewaltproblematik
• besondere Haftempfindlichkeit durch erstmalige Inhaftierung oder bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen
📍Gutes Vollzugsverhalten ist außerdem elementar wichtig, denn die Stellungnahme der JVA ist die grundlegende! Danach richtet in der Regel die Staatsanwaltschaft ihre Empfehlung an die StVK.
📝 Last but not least: der Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer. Hier wird entschieden, ob eine vorzeitige Haftentlassung erfolgt.
✅ Fazit:
Die vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 ist kein Selbstläufer, sondern erfordert viel Engagement des Verurteilten und frühzeitige Planung.
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Foto: Adobe Stock