04/02/2018
Achtung vor "Laientestamenten"! Erbrechtsexperten bezeichnen sie gerne in Anlehnung an den Film, der ihn berühmt machte, "Denn sie wissen nicht, was sie tun", als James-Dean-Testamente. Leider sind sie erfahrungsgemäß äußerst selten fehlerfrei! Das führt im Erbfall zu kosten- und zeitaufwändigen Auseinandersetzungen. Deshalb sollte beizeiten fachmännischer Rat gesucht werden!
Übrigens: Alles, was auch nur in etwa wie ein Testament aussieht oder ein solches sein könnte, ist im Erbfall von Gesetzes wegen beim Nachlassgericht abzugeben. Andernfalls macht man sich strafbar!
In zwei Dritteln aller Erbfälle wechseln Immobilien den Besitzer. Das kann für Streit unter den Erben sorgen. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung.