10/01/2026
Aus gegebenem Anlass haben wir mal die Streusatzung der Stadt Offenburg für Sie durchgesehen.
Sie ist erreichbar über folgenden Link: https://www.offenburg.de/de/gemeinderat-und-stadtverwaltung/rathaus/ortsrecht-satzungen-verordnungen/
Verpflichtet sind alle Anlieger, also Eigentümer, aber auch Mieter.
Da immer wieder eine Räumbreite von 1,50 m diskutiert wird, sei darauf hingewiesen, dass Gehwege einschließlich Radwegen wohlgemerkt in voller Breite zu räumen sind.
Die 1,50 m kommen erst ins Spiel, wenn sich keine Gehwege neben der Fahrbahn befinden.
Der geräumte Schnee soll an den Fahrbahnrand geschoben werden, wobei Gullys und Hydranten freizuhalten sind.
Gegen Eis soll rechtzeitig gestreut werden und zwar abgesehen von seltenen Ausnahmen ausdrücklich ohne Salz, also nur mit Splitt und Sand.
Geräumt und gestreut werden muss bis 7:00 Uhr morgens an allen Werktagen, was den Samstag miteinschließt.
Sonntags gilt das erst ab 8:00 Uhr.
Diese Pflichten enden um 22:00 Uhr des betreffenden Tages.
Verletzt man diese Pflichten, droht ein Bußgeld von bis zu 500,00 Euro.
Da dieses Bußgeld nach der Satzung auch ausgelöst werden soll, wenn Gehwege nicht entsprechend den Vorschriften in § 7 bestreut werden, dürfte das auch bedeuten, dass man zahlt, wenn man mit Salz streut, denn das wird bis auf seltene Ausnahmen durch § 7 verboten.
Mieter sollten sich im Übrigen vorsichtshalber ihren Mietvertrag anschauen, denn Vermieter, also in der Regel Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, dürfen via Mietvertrag die ja an sich auch sie treffende Pflicht auf die Mieter abwälzen.
Also Obacht und auch mal den Versicherungsschutz checken!
Viel Glück und bleiben Sie unfall- und sturzfrei!
Ihre HAZ-Anwälte