Rechtsanwälte Rausch・Meder・Münchmeier

Rechtsanwälte Rausch・Meder・Münchmeier Hauptstraße 23
97199 Ochsenfurt

📢 Bundesarbeitsgericht stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei LohnerhöhungenAm 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsger...
22/02/2026

📢 Bundesarbeitsgericht stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen

Am 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24), dass Arbeitgeber bei freiwilligen Lohnerhöhungen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müssen.

Worum ging es?
Eine Arbeitnehmerin hatte einen „Altvertrag“ und lehnte ein Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags ab.
Später erhöhte der Arbeitgeber den Grundlohn nur für diejenigen Beschäftigten, die den neuen Vertrag unterschrieben hatten – um 5 %.
Die Klägerin war zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung – allerdings ohne die 5 %ige Erhöhung. Sie verlangte die Differenz von 148,81 €.

Die Entscheidung:
Das BAG gab der Arbeitnehmerin Recht.

Das Gericht stellte klar:
Wenn ein Arbeitgeber freiwillig den Lohn erhöht, schafft er eine eigene Regelung.
Dann müssen vergleichbare Arbeitnehmer gleich behandelt werden.
Eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn sie einem legitimen Zweck dient und erforderlich sowie angemessen ist.
Hier reichte das Argument des Arbeitgebers nicht aus, man wolle Anreize zur Vereinheitlichung der Arbeitsverträge schaffen. Eine „Belohnung“ bereits unterzeichneter Verträge rechtfertigt keine dauerhafte Schlechterstellung anderer Arbeitnehmer.

Ergebnis:
Die Klägerin erhielt die Differenz zugesprochen. Auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine solche Lohnerhöhung zu berücksichtigen.

📌 Praxisrelevanz:
Arbeitgeber können freiwillige Lohnerhöhungen nicht ohne sachlichen Grund auf bestimmte Vertragsgruppen beschränken. Der Gleichbehandlungsgrundsatz setzt hier enge Grenzen.

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten fröhliche Festtage🎄🎅🏻! Genießen Sie harmonische ...
25/12/2025

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten fröhliche Festtage🎄🎅🏻! Genießen Sie harmonische Stunden im Kreise der Liebsten. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen einen ruhigen Jahresausklang. Ihr Team der Kanzlei 👨🏼‍⚖️👩🏻‍⚖️

20/10/2025

Kündigung – Ihre Rechte als Arbeitnehmer ! ⚖️

Eine Kündigung kommt oft überraschend – und wirft viele Fragen auf:
👉 Ist meine Kündigung wirksam?
👉 Welche Kündigungsfristen gelten?
👉 Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg prüfen wir Ihre Kündigung und zeigen Ihnen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.

Bei uns stehen Ihnen drei erfahrene Fachanwälte zur Verfügung – so können wir in fast allen Fällen kurzfristig einen Termin anbieten.

In den nächsten Beiträgen erklären wir, welche Fehler Arbeitgeber bei einer Kündigung häufig machen – und wie Sie diese im Prozess zu Ihrem Vorteil nutzen können.

🎉 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht – Herzlichen Glückwunsch, Herr Meder! 🎉Heute feiern wir ein besonderes Jubiläum:U...
10/10/2025

🎉 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht – Herzlichen Glückwunsch, Herr Meder! 🎉

Heute feiern wir ein besonderes Jubiläum:
Unser Kollege Rechtsanwalt Thomas Meder ist seit 10 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Seit 2010 vertritt Herr Meder Mandantinnen und Mandanten mit großem Engagement in allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und Betriebsrat – in Würzburg und Umgebung sowie bundesweit. Im Jahr 2015 wurde ihm der Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

In dieser Zeit hat er unzählige Fälle begleitet, oft mit bemerkenswerten Geschichten und spannenden rechtlichen Wendungen.

👉 Herr Meder überlegt, in den kommenden Wochen den ein oder anderen besonderen Fall (selbstverständlich anonymisiert) hier vorzustellen – sofern Interesse besteht.

Oder wünschen Sie sich lieber allgemeine Rechtstipps aus der arbeitsrechtlichen Praxis? Vielleicht eine Mischung aus beidem?

💬 Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare, welche Themen Sie besonders interessieren!

Wir gratulieren herzlich zu diesem Meilenstein und freuen uns auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit.

Für Markus Ettlinger und Thomas Meder heißt es heute wieder Willkommen im (verspäteten) ICE nach München.Dort wartet ein...
13/05/2025

Für Markus Ettlinger und Thomas Meder heißt es heute wieder Willkommen im (verspäteten) ICE nach München.
Dort wartet ein weiterer Termin bei einer Einigungsstelle. Der von uns vertretene Gesamtbetriebsrat "streitet" mit dem Arbeitgeber über die Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Rechtlich sehr fordernd, aber eine Einigung ist nicht aussichtslos. Genau dafür ist die Einigungsstelle als außergerichtliche Streitbeilegung der Betriebsparteien gedacht.

Wir wünschen Ihnen allen frohe Osterfeiertage🥚🐣 Wir helfen Ihnen zwar nicht bei der Nestersuche, aber bei Rechtsprobleme...
20/04/2025

Wir wünschen Ihnen allen frohe Osterfeiertage🥚🐣 Wir helfen Ihnen zwar nicht bei der Nestersuche, aber bei Rechtsproblemen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite👨🏼‍⚖️👩🏻‍⚖️

Wir wünschen all unseren Mandanten, Geschäftspartnern, Kolleginnen und Kollegen, Freunden und Bekannten einen schönen Ja...
31/12/2024

Wir wünschen all unseren Mandanten, Geschäftspartnern, Kolleginnen und Kollegen, Freunden und Bekannten einen schönen Jahreswechsel🎉🎊🚀 Für das neue Jahr wünschen wir nur das Beste, Erfolg, Freude, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit!

Auf ein gutes Spiel! Von der Robe ab ins Trikot!Auch unsere Kanzlei drückt der Deutschen 11 die Daumen und verfolgt die ...
19/06/2024

Auf ein gutes Spiel! Von der Robe ab ins Trikot!
Auch unsere Kanzlei drückt der Deutschen 11 die Daumen und verfolgt die EM gespannt ⚽️🥅🏟️

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift AiB (Arbeitsrecht im Betrieb - 5/2024) beschäftigen wir uns mit einem Streitfal...
30/04/2024

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift AiB (Arbeitsrecht im Betrieb - 5/2024) beschäftigen wir uns mit einem Streitfall bei Amazon. Der Betriebsrat forderte die Kostenübernahme für Simultandolmetscher von Betriebsversammlung. Das LAG Sachsen (Beschluss vom 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23) verneinte den Anspruch des Betriebsrates. Eine sehr lesenswerte Entscheidung.

Heute sind wir am Amtsgericht Würzburg in einer mietrechtlichen 🏡 Streitigkeit für unsere Mandanten im Einsatz. Gerade b...
10/04/2024

Heute sind wir am Amtsgericht Würzburg in einer mietrechtlichen 🏡 Streitigkeit für unsere Mandanten im Einsatz. Gerade bei solchen Themen wollen unsere Anwälte Sie abholen, Sie rechtlich und menschlich unterstützen.

Adresse

Hauptstraße 23
Ochsenfurt
97199

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

+49933198180

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwälte Rausch・Meder・Münchmeier erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwälte Rausch・Meder・Münchmeier senden:

Teilen

Kategorie