04/07/2023
Gerade bin ich über eine Urteil zur Zulässigkeit von Abschleppmaßnahmen gestolpert.
Hintergrund ist eine Anfrage wegen des Abschleppens eines KFZ von der Laufstrecke des Ironman 2023.
In der betroffenen Straße sollen am Samstag noch keine Halteverbotsschilder gestanden haben. Zu kurzfristigen Halte/Parkverbotszonen hat das BVerwG in 2018 entschieden, die Verkehrszeichen müssten mit einem Vorlauf von drei vollen Tagen aufgestellt werden, anderenfalls sei es nicht möglich den Parkenden auf Ersatz der Abschleppkosten in Anspruch zu nehmen.