06/11/2023
Wildunfall
Die Abgrenzung eines Wildunfalls ist entscheidend für die Regulierung von Schäden durch die Teilkaskoversicherung. Viele Versicherte sind sich nicht im Klaren darüber, dass die Definition eines Wildunfalls bei vielen Teilkaskoversicherungen davon abhängt, dass die Kollision mit einem sogenannten "Haarwild" passiert. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, regelt das Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Laut § 2 Abs. 1 BJagdG umfasst Haarwild im Wesentlichen folgende Tierarten: Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild (also Wildschweine), Füchse, Hasen, Wildkaninchen und weitere. Interessant ist, dass nicht jedes Tier, das man intuitiv als "wild" bezeichnen würde, auch unter diese Kategorie fällt. So sind beispielsweise Unfälle mit Nutztieren oder Vö**ln in der Regel nicht über die Teilkasko abgedeckt, es sei denn, die Versicherungspolice definiert "Wild" anders oder schließt speziell weitere Tierarten ein.
Für Versicherte ist es daher wichtig, sich mit den Bedingungen ihrer Teilkaskoversicherung genau auseinanderzusetzen. Im Falle eines Unfalls mit einem Tier solltest du schnell handeln:
☎️ Die Polizei oder den Förster zu informieren, kann helfen, später bei der Versicherung nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat.
📸Auch Fotos von der Unfallstelle, Spuren am Fahrzeug und, falls vorhanden, das tote Tier können als Beweismittel dienen.