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Schaffer & Partner Schaffer & Partner mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte in Nürnberg und Neumarkt

Als Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei beraten wir seit 1987 Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Die persönliche Beziehung zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig, denn nur so entstehen Vertrauen und Wertschätzung, Grundlage einer jeder guten Beziehung. Unternehmer schätzen unseren ganzheitlichen Beratungsansatz, der von der Unternehmensgründung über die Expansion bis zur Nachfolge geht. Wir begleiten Sie mit unternehmerischem Verständnis, strategischem Denken und bieten Ihnen individuelle Lösungen. Unser Kooperationsverbund umfasst erfahrene Partner, sowohl national als auch international. So garantieren wir Ihnen eine kompetente Beratung in allen unternehmensrelevanten Bereichen.

International vernetzt: Schaffer & Partner beim AGN-Meeting am BodenseeUnternehmensnachfolge, internationale Steuerfrage...
16/10/2026

International vernetzt: Schaffer & Partner beim AGN-Meeting am Bodensee

Unternehmensnachfolge, internationale Steuerfragen und grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen: Beim diesjährigen deutschsprachigen AGN-Meeting am Bodensee gab es viel zu besprechen.

Dr. Horst Schaffer und Thomas Schrepfer waren für Schaffer & Partner in Singen und Konstanz dabei. Neben den fachlichen Impulsen stand der persönliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem AGN-Netzwerk im Mittelpunkt – denn gute Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg beginnt mit persönlichen Kontakten, und davon profitieren auch unsere Mandanten.

Ein herzliches Dankeschön an reichert & reichert für die Organisation und die Gastfreundschaft!

300 Euro Energiepreispauschale – und das Finanzamt kassiert mit? 💶2022 sollte die Energiepreispauschale Arbeitnehmer fin...
15/10/2026

300 Euro Energiepreispauschale – und das Finanzamt kassiert mit? 💶

2022 sollte die Energiepreispauschale Arbeitnehmer finanziell entlasten. Doch von den 300 Euro blieb nicht bei jedem der volle Betrag übrig. Denn die Pauschale wurde als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Ein Arbeitnehmer wollte das nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Sein Argument: Die gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof sah das anders und bestätigte die Besteuerung. Die Energiepreispauschale durfte bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden (Az. VI R 15/24).

Die Entscheidung schafft Klarheit: Auch wenn eine staatliche Zahlung der Entlastung dient, bedeutet das nicht automatisch, dass sie steuerfrei ist.

Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen und Zuschüssen unterstützt Sie Schaffer & Partner gerne.

Ein guter Job besteht nicht nur aus einer guten Stellenbeschreibung.Er besteht aus Menschen, mit denen man gerne zusamme...
13/10/2026

Ein guter Job besteht nicht nur aus einer guten Stellenbeschreibung.

Er besteht aus Menschen, mit denen man gerne zusammenarbeitet. Aus Aufgaben, an denen man wächst. Aus Vertrauen, Wertschätzung und dem Gefühl, am richtigen Platz zu sein.

Genau dafür möchten wir bei Schaffer & Partner das passende Umfeld schaffen.

Und vielleicht fehlt uns dafür gerade noch jemand: Sie.

Aktuell suchen wir:
• Bilanzbuchhalter (w/m/d)
• Steuerfachwirt (w/m/d)
• Steuerberater (w/m/d)
• Steuerfachangestellte (w/m/d)

Sie möchten wissen, ob wir zueinander passen?

👉 Dann lernen Sie uns kennen:
https://schaffer-partner.de/karriere/

Was ist Ihre Immobilie steuerlich wert? Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, schaut bei der steuerlichen Bewe...
08/10/2026

Was ist Ihre Immobilie steuerlich wert?

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, schaut bei der steuerlichen Bewertung mitunter zweimal hin. Denn es ist nicht nur entscheidend, was eine Immobilie auf dem freien Markt vielleicht bringen könnte. Für die Steuer zählt der festgestellte Wert – und bei dem haben die Vergleichspreise des Gutachterausschusses ein gewichtiges Wort mitzureden.

Das bekam auch eine Erbengemeinschaft zu spüren: Das Finanzamt bewertete eine geerbte Eigentumswohnung anhand von 20 Vergleichspreisen. Die Erben hielten die Auswahl der Vergleichsobjekte und die Berechnung für nicht überzeugend und zogen vor Gericht.

Ohne Erfolg.

Der Bundesfinanzhof stellte klar: Liegen Vergleichspreise des Gutachterausschusses vor, sind diese grundsätzlich maßgeblich. Einfach zu sagen „Die passen aus unserer Sicht nicht“ reicht nicht. Erst wenn konkrete, offensichtliche Fehler erkennbar sind, muss genauer hingeschaut werden.

👉 Wer den angesetzten Immobilienwert anzweifelt, braucht also gute Argumente – und nicht nur ein anderes Bauchgefühl beim Wert.

Steuer-Update Oktober: Das sollten Sie wissen! Auch im Oktober gibt es wieder wichtige steuerliche Entwicklungen und akt...
06/10/2026

Steuer-Update Oktober: Das sollten Sie wissen!

Auch im Oktober gibt es wieder wichtige steuerliche Entwicklungen und aktuelle Entscheidungen, die Unternehmen und Privatpersonen im Blick behalten sollten.

Diesmal geht es unter anderem um steuerliche Fallstricke bei Immobilienübertragungen im Zuge einer Scheidung, neue Entscheidungen zur Abschreibung von Immobilien und zur Energiepreispauschale sowie um wichtige Änderungen für Arbeitgeber ab 2027.

Wie gewohnt haben wir die wichtigsten Punkte für Sie kompakt, verständlich und praxisnah zusammengefasst. Die vollständige Ausgabe gibt's wie immer auf unserer Website. Jetzt reinlesen und gut informiert sein 👉 https://schaffer-partner.de/steuernews/monatsinformation-oktober-2026/

Freelancer oder Arbeitnehmer? Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht. ⚠️Wer mit freien Mitarbeitern oder Solo-Selb...
01/10/2026

Freelancer oder Arbeitnehmer? Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht. ⚠️

Wer mit freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen zusammenarbeitet, sollte die Grenze zur Scheinselbstständigkeit genau im Blick behalten.

Ein echtes Ablehnungsrecht bei Aufträgen spricht für Selbstständigkeit. Auch Qualitätsvorgaben, standardisierte Abläufe oder bestimmte Berichtspflichten machen einen freien Mitarbeiter nicht automatisch zum Arbeitnehmer.

Kritischer wird es dagegen, wenn Auftraggeber Einsatzzeiten fest vorgeben, eine ständige Dienstbereitschaft erwarten oder detailliert bestimmen, wie die Tätigkeit auszuführen ist. Entscheidend bleibt die tatsächliche Zusammenarbeit: Wie frei kann die Person über ihre Einsätze entscheiden und wie stark ist sie in die Organisation des Auftraggebers eingebunden?

Wer regelmäßig mit freien Mitarbeitern arbeitet, sollte deshalb nicht nur seine Verträge, sondern auch die gelebte Praxis überprüfen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Beschäftigungsverhältnisse richtig einzuordnen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

34 Maßnahmen für Aufschwung und Beschäftigung: Was könnte sich ab 2027 ändern? 📈Die Regierungskoalition plant ein umfang...
29/09/2026

34 Maßnahmen für Aufschwung und Beschäftigung: Was könnte sich ab 2027 ändern? 📈

Die Regierungskoalition plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das Privatpersonen, Arbeitnehmer und Unternehmen entlasten soll.

Unter anderem sind vorgesehen:
• Entlastungen bei der Einkommensteuer
• ein höherer Arbeitnehmer Pauschbetrag
• Änderungen bei Minijobs
• Änderungen bei Sonn und Feiertagszuschlägen
• weniger Bürokratie für Unternehmen
• Erleichterungen bei Befristungen
• ein einfacheres Besteuerungsverfahren
• Investitionen in Digitalisierung und Zukunftstechnologien

Viele der Maßnahmen könnten bereits ab 2027 spürbar werden.

Wichtig: Noch handelt es sich überwiegend um politische Vorhaben. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und informieren Sie, sobald aus den Plänen konkrete steuerliche Änderungen werden.

Falscher Steuerschlüssel im ERP-System – einfach korrigieren? Nicht unbedingt. ⚠️Ein falsch hinterlegter Steuerschlüssel...
24/09/2026

Falscher Steuerschlüssel im ERP-System – einfach korrigieren? Nicht unbedingt. ⚠️

Ein falsch hinterlegter Steuerschlüssel kann dazu führen, dass über Jahre falsche Umsatzsteuer oder Vorsteuerbeträge ermittelt werden. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Fehler erst auffällt, nachdem die Steuerfestsetzung bereits bestandskräftig ist.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden: Ein falsch ausgewählter Steuerschlüssel im ERP- System ist kein bloßer Rechenfehler, der eine Änderung nach § 173a AO ermöglicht. Denn die Software hatte mathematisch richtig gerechnet – nur auf Grundlage der falschen steuerlichen Einstellung. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Für Unternehmen zeigt der Fall: Steuerliche Einstellungen im ERP-System sollten regelmäßig überprüft werden. Denn ein kleiner Fehler im System kann große steuerliche Auswirkungen haben.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Prozesse und Einstellungen frühzeitig auf mögliche Risiken zu prüfen.

In-App-Kauf: Wer verkauft hier eigentlich an wen? 📱Bei digitalen Leistungen über App Stores ist diese Frage umsatzsteuer...
22/09/2026

In-App-Kauf: Wer verkauft hier eigentlich an wen? 📱

Bei digitalen Leistungen über App Stores ist diese Frage umsatzsteuerlich entscheidend.

Der Bundesfinanzhof hat für einen konkreten Fall bestätigt: Bei einer sogenannten Dienstleistungskommission erbringt der deutsche Anbieter seine Leistung nicht direkt an den Endkunden, sondern an den Betreiber des App Stores.

Im entschiedenen Fall saß dieser in Irland. Damit lag der Leistungsort dort und der Umsatz war in Deutschland nicht steuerbar.

Für deutsche Anbieter digitaler Leistungen bedeutet das: Wer Plattformen oder App Stores nutzt, sollte genau prüfen, wie die Leistungsbeziehungen ausgestaltet sind. Davon hängt unter anderem ab, wo die Umsatzsteuer anfällt und wer sie schuldet.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, digitale Geschäftsmodelle umsatzsteuerlich richtig einzuordnen.

E-Rechnung empfangen können? Das allein reicht nicht. 📄⚠️Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Doc...
17/09/2026

E-Rechnung empfangen können? Das allein reicht nicht. 📄⚠️

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Doch mit dem Eingang der Rechnung ist es nicht getan.

Formatfehler, widersprüchliche Angaben oder falsche Pflichtangaben können insbesondere für den Rechnungsempfänger problematisch werden – denn im Einzelfall kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein.

Unternehmen sollten deshalb schon jetzt prüfen, ob ihre Buchhaltungs oder ERP Systeme E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch zuverlässig auf Fehler prüfen können.

Wichtig: Eine per E Mail verschickte klassische PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Gefordert sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Für die Ausstellung gelten noch Übergangsfristen: Grundsätzlich bis Ende 2026, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027.

Die Umstellung betrifft also mehr als nur ein neues Rechnungsformat. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse rechtzeitig auf die E Rechnung vorzubereiten.

Adresse

Äußere Sulzbacher Straße 118
Nuremberg
90491

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

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