22/07/2026
Bei einem Fremdverschuldetem Unfall, dazu zählt u.a. auch der Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz, stehen sie in der Regel einem Versicherungskonzern mit einer eigenen Rechtsabteilung gegenüber. Sie als nicht Kfz Fachmann und nicht Jurist kämpfen da gegen Windmühlen. Wie alle wissen, Versicherer zahlen ungern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, das auch sie "Aufrüsten" dürfen. Er hat gesetzlich bestimmt, das der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer ihnen die Kosten für Unabhängige Fachleute, wie etwa Kfz Sachverständige und Rechtsanwälte, erstatten muss um sie mit der Versicherung gleich zustellen.