06/04/2018
Zum Start ins Wochenende nun der versprochene Post.
Datenschutz – ein Thema aktueller denn je.
Ab dem 25.05.2018 tritt nach einer Übergangsphase von 2 Jahren die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der EU in Kraft – und sie betrifft jeden.
Auch wenn sich in den letzten Monaten hauptsächlich Unternehmen mit der Verordnung, bzw. mit den Vorkehrungen die durch die Verordnung zu treffen sind, beschäftigt haben, sollten doch eigentlich jeder Einzelne einen Blick auf die DS-GVO werfen.
Gerade jetzt, während eines der größten Datenskandale in der Facebook Geschichte, sollte ein jeder wissen welche Rechte er hat. Die neue DS-GVO dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und stellt genau dar, welche Rechte betroffene Personen haben und welche Pflichten Unternehmen die ganz oder teilweise auf automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten setzen haben.
Unternehmer die sich bis jetzt noch nicht mit der Verordnung auseinandergesetzt haben sollten dies so schnell wie möglich nachholen, denn die Bußgelder belaufen sich je nach Vergehen auf bis zu 20 000 000 Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Die links zu weiteren Informationen findet ihr in den Kommentaren. ⬇️⬇️⬇️⬇️
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende,
euer Kanzlei-Team.