15/08/2026
Urlaub? Denkste! 🌴📂 Kaum sitzt man entspannt am Pool, flattert eine Eilsache mit Auslandsbezug rein. Aber hey, nach 20 Jahren im Job lernt man nie aus – diesmal geht’s um internationale Zuständigkeiten. 🌍⚖️
Der Fall? Ein Kind, 14 Jahre, lebt seit Sommer 2025 aufgrund eines Beschlusses des hiesigen Familiengerichts beim Vater in Dänemark. Es will nach dem Sommerumgang bei der Mutter nicht mehr zurück zum Vater. Grund: untragbare hygienische Zustände und ein Umfeld, in dem sie sich nicht wohlfühlt. 💔 Doch jetzt das Chaos: Weder die deutschen noch die dänischen Behörden fühlen sich zuständig.
In Deutschland lief es erst gut – Verfahrensbeistand eingeschaltet, Termin angesetzt. Doch dann kam die zuständige Richterin aus dem Urlaub zurück und... Zack, Anhörungstermin und Kindesanhörung wegen internationaler Unzuständigkeit aufgehoben. 😤
Und jetzt? Stillstand. Ich versuche gerade dem Gericht klarzumachen, dass Eilbedürftigkeit besteht (Art. 11 KSÜ), weil auch die dänischen Behörden nichts tun, das Kind aktuell in Deutschland ist und der Vater die Rückführung des Kindes fordert. Parallel habe ich ein Verfahren beim dänischen Familieretshuset gestellt. Mal schauen was passiert. Das dauert nur alles so lange.
Manchmal ist der Job echt ein Balanceakt zwischen Recht und Menschlichkeit.
Scheiß auf die Zuständigkeiten!!! Es gehtum ein Kind, nicht um ein Auto 😤