Datenschutz Pöllinger GmbH

Datenschutz Pöllinger GmbH Die Sicherheit Ihrer Daten und Ihres Unternehmens liegt uns am Herzen. Wir haben uns deshalb auf Datenschutz spezialisiert. Rufen Sie uns einfach an!

Wir beraten Sie nach der best Practise Methode und entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur effektiven Umsetzung Ihres Datenschutzes und Ihrer Datensicherheit.

𝗪𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗩𝗶𝗱𝗲𝗼ü𝗯𝗲𝗿𝘄𝗮𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗟𝗮𝗱𝗲𝗱𝗼𝗰𝗸𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘂𝗺𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝘁: 𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗯𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗮𝘂𝘀 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 V...
26/05/2026

𝗪𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗩𝗶𝗱𝗲𝗼ü𝗯𝗲𝗿𝘄𝗮𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗟𝗮𝗱𝗲𝗱𝗼𝗰𝗸𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘂𝗺𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝘁: 𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗯𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗮𝘂𝘀 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴

Viele Unternehmen stehen vor der gleichen Herausforderung:
Wie lassen sich Logistikprozesse absichern, ohne die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu gefährden?

Wir durften ein Unternehmen begleiten, das genau diese Frage vorbildlich gelöst hat.

𝗗𝗶𝗲 𝗔𝘂𝗳𝗴𝗮𝗯𝗲: Eine Videoüberwachung an den Ladedocks so zu gestalten, dass sie rechtssicher, zweckgebunden und mitarbeiterorientiert ist und gleichzeitig Risiken wie Fehlmengen, unklare Ladungssicherung, Diebstahl oder Fehlverladungen zuverlässig adressiert.

Was diesen Fall besonders macht: Das Unternehmen suchte frühzeitig den Austausch, nahm die DSGVO‑Vorgaben ernst und entschied sich bewusst für Transparenz und Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden.

Gemeinsam haben wir:
- die Zweckbindung klar definiert (Art. 5 DSGVO)
- eine Interessenabwägung durchgeführt und Alternativen geprüft (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- ein datenschutzkonformes Überwachungskonzept entwickelt
- eine freiwillige DSFA erstellt (Art. 35 DSGVO)
- und alle Maßnahmen transparent dokumentiert

𝗗𝗮𝘀 𝗘𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀: Ein System, das wirtschaftliche Risiken reduziert, Prozesse verbessert und gleichzeitig die Privatsphäre der Mitarbeitenden schützt ohne jegliche Leistungs‑ oder Verhaltenskontrolle.

Ein starkes Beispiel dafür, dass Datenschutz kein Hindernis ist, sondern ein Qualitätsmerkmal moderner Unternehmensführung.

Den Link zu unserem ausführlichen Blogbeitrag finden Sie im ersten Kommentar.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich positioniert ist und welche Maßnahmen für Sie konkret empfehlenswert sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁𝗲𝘀 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼: 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗩𝗧 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗮𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wird in vielen Un...
13/05/2026

𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁𝗲𝘀 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼: 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗩𝗧 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗮𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wird in vielen Unternehmen noch immer als reine Pflichtübung betrachtet: einmal erstellt, selten gepflegt und im Alltag kaum genutzt.

Eine aktuelle Entscheidung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CNPD zeigt jedoch, welche Risiken daraus entstehen können. Obwohl im betroffenen Unternehmen ein VVT vorhanden war und sogar ein spezialisiertes Tool genutzt wurde, stellte die Behörde erhebliche Mängel fest: fehlende Pflichtangaben, unklare Datenkategorien, pauschale Empfängerangaben sowie Defizite bei der Dokumentation von Drittlandtransfers.

𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲: ein Verstoß gegen Art. 30 DSGVO, verbunden mit einem Bußgeld und verbindlichen Anordnungen zur Nachbesserung.

Die Entscheidung macht deutlich: Das VVT ist weit mehr als eine Dokumentationspflicht. Es ist ein zentrales Steuerungsinstrument für ein wirksames Datenschutzmanagement. Nur ein vollständiges, korrektes und konsistentes VVT ermöglicht es Unternehmen, Verarbeitungstätigkeiten rechtssicher zu bewerten und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie auf unserer Website. Der Link befindet sich im ersten Kommentar.

𝗛𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗺ö𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻, 𝗼𝗯 𝗜𝗵𝗿 𝗩𝗩𝗧 𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗽𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.
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𝗡𝗜𝗦𝟮 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻: 𝗺𝗶𝘁 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗵𝗿𝗽𝗹𝗮𝗻✅ Gerade haben wir erneut ein Unternehmen erfolg...
06/05/2026

𝗡𝗜𝗦𝟮 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻: 𝗺𝗶𝘁 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗵𝗿𝗽𝗹𝗮𝗻

✅ Gerade haben wir erneut ein Unternehmen erfolgreich auf dem Weg zur NIS2-orientierten Umsetzung und Auditreife begleitet: strukturiert, praxisnah und mit langjähriger Erfahrung.✅

Als erfahrenes Team in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance unterstützen wir seit vielen Jahren Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen praxisnah, nachvollziehbar und rechtssicher umzusetzen. Auch im Umfeld von NIS2 begleiten wir regelmäßig Organisationen bei der Standortbestimmung, GAP-Analyse, Maßnahmenplanung und strukturierten Umsetzung.

Denn NIS2 betrifft nicht nur einzelne IT-Maßnahmen. Entscheidend ist ein belastbares Zusammenspiel aus Organisation, Verantwortlichkeiten, Risikomanagement, technischen Schutzmaßnahmen, Dokumentation und gelebten Prozessen.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝟱-𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲-𝗣𝗹𝗮𝗻 𝗳ü𝗿 𝗜𝗵𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻:

𝟭. 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗴𝗲𝘀𝗽𝗿ä𝗰𝗵
Wir lernen Ihr Unternehmen, Ihre Ausgangslage und Ihre Anforderungen kennen und klären erste relevante Fragestellungen.

𝟮. 𝗞𝘂𝗿𝘇-𝗔𝘂𝗱𝗶𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝟭𝟬-𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲-𝗖𝗵𝗲𝗰𝗸
Wir prüfen den aktuellen Umsetzungsstand und identifizieren erste Handlungsfelder im Hinblick auf NIS2.

𝟯. 𝗡𝗜𝗦𝟮-𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀-𝗪𝗼𝗿𝗸𝘀𝗵𝗼𝗽
Gemeinsam mit Ihren relevanten Ansprechpersonen analysieren wir den Status quo und schaffen eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte.

𝟰. 𝗚𝗔𝗣-𝗔𝗻𝗮𝗹𝘆𝘀𝗲
Wir gleichen bestehende Strukturen und Prozesse detailliert mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie ab und entwickeln daraus einen klar priorisierten Maßnahmenplan.

𝟱. 𝗕𝗲𝗴𝗹𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗦𝗠𝗦-𝗘𝗶𝗻𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der definierten Schritte, der Etablierung klarer Abläufe und dem Aufbau eines nachhaltigen Informationssicherheitsmanagements.

Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht und welche Schritte sinnvoll sind?
Sprechen Sie uns gerne an.
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𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗮𝗺 𝟭. 𝗠𝗮𝗶 𝗳𝗲𝗶𝗲𝗿𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁, 𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗵𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿.Denn hinter guter Arbeit steht ...
01/05/2026

𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗮𝗺 𝟭. 𝗠𝗮𝗶 𝗳𝗲𝗶𝗲𝗿𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁, 𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗵𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿.

Denn hinter guter Arbeit steht immer ein starkes Miteinander.
Hinter Verantwortung steht Vertrauen.
Und hinter gutem Datenschutz & Informationssicherheit steht ein Team, das gemeinsam denkt, handelt und zusammenhält.

Unser Team macht Datenschutz & Informationssicherheit jeden Tag mit Fachwissen, Verlässlichkeit und echtem Zusammenhalt lebendig.
Darauf sind wir stolz.

𝗗𝗮𝗻𝗸𝗲 𝗮𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗮𝗺: 𝗳ü𝗿 𝗘𝘂𝗿𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇, 𝗘𝘂𝗿𝗲𝗻 𝗧𝗲𝗮𝗺𝗴𝗲𝗶𝘀𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝘀 𝘁ä𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿.
Wir wünschen einen schönen Feiertag zum 1. Mai.

𝗞𝗜 𝗽𝗿𝗼𝘁𝗼𝗸𝗼𝗹𝗹𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗻 § 𝟮𝟬𝟭 𝗦𝘁𝗚𝗕?Viele Unternehmen setzen bereits auf KI-gestützte Transkription für ...
24/04/2026

𝗞𝗜 𝗽𝗿𝗼𝘁𝗼𝗸𝗼𝗹𝗹𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗻 § 𝟮𝟬𝟭 𝗦𝘁𝗚𝗕?

Viele Unternehmen setzen bereits auf KI-gestützte Transkription für Meetings, Calls oder Interviews. Effizient? Ja.
Rechtlich unkritisch? Keineswegs.
Denn sobald Gespräche automatisiert aufgezeichnet und verarbeitet werden, geht es nicht mehr nur um Effizienz, sondern auch um Strafrecht und Datenschutz.

Was häufig unterschätzt wird:
➡️ Schon die reine Transkription kann problematisch sein, wenn keine wirksame Einwilligung vorliegt
➡️ Cloud-Lösungen bringen zusätzliche datenschutzrechtliche Risiken mit sich
➡️ Gerade im Beschäftigtenkontext ist besondere Vorsicht geboten
➡️ Neben der DSGVO kann auch § 201 StGB relevant werden

In unserem aktuellen Beitrag zeigen wir:
✔️ wann KI-gestützte Transkription zulässig ist
✔️ welche rechtlichen Risiken Unternehmen kennen müssen
✔️ welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind
✔️ wie sich KI-Lösungen rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen lassen

👉 Den vollständigen Newsletter-Beitrag finden Sie im ersten Kommentar.

Sie möchten prüfen, ob Ihre Prozesse rund um KI-Transkription rechtssicher aufgestellt sind?
📞 Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch +49 (0) 9181/2705770
📧 oder schreiben Sie uns eine Mail [email protected]
Wir unterstützen Sie praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.

𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗳 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲𝘀 𝗴𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗯𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲𝗻Der Europäische Datenschutzau...
17/04/2026

𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗳 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲𝘀 𝗴𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗯𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲𝗻

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) legt den Fokus auf Transparenz- und Informationspflichten nach der DSGVO. Für Unternehmen bedeutet das: Website und Datenschutzhinweise müssen zur tatsächlichen Datenverarbeitung passen.

In unserem neuen Newsbeitrag zeigen wir, warum Unternehmen ihre Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und eingesetzten Tools jetzt prüfen sollten.

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht:
• veraltete Datenschutzhinweise erhöhen das Prüfungsrisiko
• Websites sind öffentlich sichtbar und leicht überprüfbar
• Cookie-Banner, Formulare und Drittanbieter müssen zusammenpassen
• klare Angaben schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen

Den Link zu unserem Newsbeitrag finden Sie im ersten Kommentar.

𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗿 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗿 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝘇𝘂 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁?

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𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗿𝗲𝗖𝗔𝗣𝗧𝗖𝗛𝗔-𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: 𝗪𝗮𝘀 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲𝗯𝗲𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗿 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝘇𝘂𝗺 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻Seit dem 02.04.2026 gelten neue dat...
10/04/2026

𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗿𝗲𝗖𝗔𝗣𝗧𝗖𝗛𝗔-𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: 𝗪𝗮𝘀 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲𝗯𝗲𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗿 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝘇𝘂𝗺 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻

Seit dem 02.04.2026 gelten neue datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von reCAPTCHA. Google tritt nun als Auftragsverarbeiter auf und damit rücken die Pflichten für Websitebetreiber noch stärker in den Fokus.

Was das konkret für Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlage, Verträge und Website-Compliance bedeutet, haben wir in unserem aktuellen Newsbeitrag zusammengefasst. Den Link dazu finden Sie im ersten Kommentar.

Bei Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von reCAPTCHA oder zu anderen Themen aus Datenschutz und Informationssicherheit sind wir gerne für Sie da – per E-Mail oder telefonisch:
📧 [email protected]
📞 +49 (0) 9181/2705770

𝗪𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝘁 𝗼𝗳𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝘀𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻.𝗕𝗶𝘀 𝟯𝟬.𝟰. 𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝟭𝟬 % 𝗥𝗮𝗯𝗮𝘁𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝗿𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁𝗲.NIS-2, TISAX® und KI sind...
08/04/2026

𝗪𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝘁 𝗼𝗳𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝘀𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻.
𝗕𝗶𝘀 𝟯𝟬.𝟰. 𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝟭𝟬 % 𝗥𝗮𝗯𝗮𝘁𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝗿𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁𝗲.

NIS-2, TISAX® und KI sind längst keine Themen mehr, die man „später“ angehen sollte.

Wer zu lange wartet, riskiert Unsicherheit, unnötigen Mehraufwand und fehlende Strukturen.

Genau dafür haben wir unsere Starterpakete entwickelt:
für Unternehmen, die schnell, fundiert und praxisnah ins Handeln kommen möchten.

𝗢𝗯 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, 𝗞𝗜, 𝗜𝗦𝗠𝗦, 𝗧𝗜𝗦𝗔𝗫®, 𝗗𝗜𝗡 𝗜𝗦𝗢 𝟮𝟳𝟬𝟬𝟭 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗡𝗜𝗦𝟮:
Unsere Pakete bieten Ihnen einen strukturierten Einstieg mit fachlicher Begleitung, praxiserprobten Vorlagen und einem klaren Fahrplan.

Das bedeutet für Sie:
✔ schneller starten
✔ Anforderungen sicher umsetzen
✔ interne Prozesse sauber aufbauen
✔ Aufwand reduzieren
✔ zukunftssicher aufgestellt sein

Und das Beste:
𝗕𝗶𝘀 𝟯𝟬.𝟰. 𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝟭𝟬 % 𝗥𝗮𝗯𝗮𝘁𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝗿𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁𝗲.

👉 Kontaktieren Sie uns jetzt und starten Sie mit 10 % Rabatt strukturiert, sicher und zukunftsorientiert in Datenschutz, KI und Informationssicherheit:
📞 09181/2705770
📧 [email protected]

Den direkten Link zu unseren Starterpaketen finden Sie im ersten Kommentar.

𝗙𝗿𝗼𝗵𝗲 𝗢𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝘀𝗰𝗵ö𝗻𝗲 𝗙𝗿ü𝗵𝗹𝗶𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗺𝗲𝗻𝘁𝗲 🐣🌷Zu Ostern möchten wir Ihnen von Herzen eine schöne und erholsame Zeit w...
05/04/2026

𝗙𝗿𝗼𝗵𝗲 𝗢𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝘀𝗰𝗵ö𝗻𝗲 𝗙𝗿ü𝗵𝗹𝗶𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗺𝗲𝗻𝘁𝗲 🐣🌷

Zu Ostern möchten wir Ihnen von Herzen eine schöne und erholsame Zeit wünschen, mit Momenten zum Durchatmen, kleinen Freuden im Alltag und vielen Augenblicken, die wohltun. 🌿✨

Genießen Sie das Erwachen der Natur und all die kleinen Dinge, die diese besondere Zeit so schön machen. 🌸☀️

Wenn die Tage heller werden und der Frühling neue Leichtigkeit mit sich bringt, ist Ostern eine schöne Gelegenheit, einen Moment innezuhalten und frische Kraft zu schöpfen. 🌼💛

Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest, eine wohltuende Auszeit und viele schöne Frühlingsmomente. 🐰🌷✨

𝗕𝗘𝗠 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀Sobald im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Gesundheitsdaten ve...
02/04/2026

𝗕𝗘𝗠 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀

Sobald im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gelten die strengen Anforderungen aus Art. 9 DSGVO. Genau hier zeigen sich in der Praxis häufig Schwachstellen.

Was wir immer wieder sehen:
• BEM-Daten in E-Mail-Postfächern
• zu allgemeine oder fehlende VVT-Einträge
• unklare Zugriffsrechte
• fehlende Trennung von BEM-Akte und Personalakte
• Löschfristen, die nicht sauber umgesetzt sind

Gerade beim BEM ist ein sauber geführtes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) entscheidend. Es macht nachvollziehbar, wie sensible Gesundheitsdaten geschützt, Zugriffe begrenzt und Prozesse datenschutzkonform gestaltet werden.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀:
Nicht die DSGVO ist das eigentliche Problem, sondern unklare Strukturen und fehlende saubere Dokumentation.

Mehr dazu in unserem aktuellen News-Beitrag. Den Link finden Sie im ersten Kommentar.

Und wenn Sie Ihr BEM datenschutzkonform strukturieren, Ihr VVT prüfen oder bestehende Prozesse absichern möchten, kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir unterstützen Sie praxisnah und mit Blick auf eine rechtssichere Umsetzung:
📧 [email protected]
📞 +49 (0) 9181/2705770

Adresse

Dresdner Straße 38
Neumarkt In Der Oberpfalz
92318

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 14:00

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