Datenschutz Pöllinger GmbH

Datenschutz Pöllinger GmbH Die Sicherheit Ihrer Daten und Ihres Unternehmens liegt uns am Herzen. Wir haben uns deshalb auf Datenschutz spezialisiert. Rufen Sie uns einfach an!

Wir beraten Sie nach der best Practise Methode und entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur effektiven Umsetzung Ihres Datenschutzes und Ihrer Datensicherheit.

𝟭𝟴𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗺𝗲𝗹 𝗠𝗲𝗲𝗿𝗿𝗲𝘁𝘁𝗶𝗰𝗵: 𝗲𝗶𝗻 𝗝𝘂𝗯𝗶𝗹ä𝘂𝗺, 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗘𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁! 🎉Wir hatten die große Freude, bei unserem langjäh...
19/08/2026

𝟭𝟴𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗺𝗲𝗹 𝗠𝗲𝗲𝗿𝗿𝗲𝘁𝘁𝗶𝗰𝗵: 𝗲𝗶𝗻 𝗝𝘂𝗯𝗶𝗹ä𝘂𝗺, 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗘𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁! 🎉

Wir hatten die große Freude, bei unserem langjährigen Kunden 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗺𝗲𝗹 𝗠𝗲𝗲𝗿𝗿𝗲𝘁𝘁𝗶𝗰𝗵 zu Gast zu sein und gemeinsam das beeindruckende 180-jährige Firmenjubiläum zu feiern.

Bei sommerlichen Temperaturen erwartete die Mitarbeitenden, ihre Familien und die geladenen Dienstleister ein außergewöhnliches Fest: Foodtrucks, spannende Firmenführungen, Live-Musik, eine Fotobox und ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm für Groß und Klein sorgten für eine rundum gelungene Veranstaltung. Auch das vielfältige Schamel-Sortiment konnte vor Ort näher kennengelernt und entdeckt werden.

Besonders wertvoll waren für uns die zahlreichen persönlichen Begegnungen, die herzlichen Gespräche und die Gelegenheit, unsere sehr gute und vertrauensvolle Kundenbeziehung weiter zu festigen.

Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und gratulieren der Familie Schamel sowie dem gesamten Unternehmen zu diesem außergewöhnlichen Meilenstein. Für die Zukunft wünschen wir weiterhin viel Erfolg, Innovationskraft und viele weitere besondere Jubiläen!

𝗛𝗲𝗿𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘄𝘂𝗻𝘀𝗰𝗵 𝘇𝘂 𝟭𝟴𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗺𝗲𝗹 𝗠𝗲𝗲𝗿𝗿𝗲𝘁𝘁𝗶𝗰𝗵!

𝗥𝗮𝘂𝘀 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗕ü𝗿𝗼, 𝗿𝗲𝗶𝗻 𝗶𝗻𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗴𝗻ü𝗴𝗲𝗻Manchmal sind es genau diese gemeinsamen Abende, die ein Team noch enger zusammensc...
14/08/2026

𝗥𝗮𝘂𝘀 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗕ü𝗿𝗼, 𝗿𝗲𝗶𝗻 𝗶𝗻𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗴𝗻ü𝗴𝗲𝗻

Manchmal sind es genau diese gemeinsamen Abende, die ein Team noch enger zusammenschweißen. 💙

Bei bestem Sommerwetter haben wir von Datenschutz Pöllinger einen rundum gelungenen Abend auf dem Neumarkter Volksfest verbracht: kühle Getränke, leckeres Essen, ausgelassene Stimmung und vor allem jede Menge Zeit für gute Gespräche und gemeinsames Lachen. ☀️🥨🍻

Ein tolles Team-Event, das uns noch lange in Erinnerung bleiben wird und eine schöne Gelegenheit, den Arbeitsalltag einmal hinter uns zu lassen und einfach gemeinsam eine gute Zeit zu genießen.

So geht Teamgeist! 🙌

𝗞𝗜-𝗞𝗼𝗺𝗽𝗲𝘁𝗲𝗻𝘇 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝘇𝘂𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝘁?Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensall...
29/07/2026

𝗞𝗜-𝗞𝗼𝗺𝗽𝗲𝘁𝗲𝗻𝘇 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝘇𝘂𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝘁?

Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen: Texte werden mit ChatGPT erstellt, Dokumente zusammengefasst, Präsentationen vorbereitet oder Daten ausgewertet. Doch mit den Chancen steigen auch die Risiken: etwa durch Datenschutzverstöße, unzulässige Eingaben, fehlerhafte Ergebnisse oder den Verlust vertraulicher Unternehmensinformationen.

Bereits seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der EU-KI-Verordnung Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten, geeignete Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Die Maßnahmen müssen zum jeweiligen Einsatzgebiet, zu den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden und zu den Risiken der verwendeten KI passen.

𝗔𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟯. 𝗔𝘂𝗴𝘂𝘀𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗲𝘀 𝗲𝗿𝗻𝘀𝘁
Ab diesem Zeitpunkt greifen die europäischen Regelungen zur behördlichen Überwachung und Durchsetzung. Unternehmen sollten dann nachvollziehbar darlegen können, wie sie ihre Beschäftigten für den sicheren, verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgang mit KI sensibilisiert und qualifiziert haben. Bei fehlenden oder unzureichenden Maßnahmen können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden tätig werden.

𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻 𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁 𝘀𝗽ä𝘁𝗲𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝗯𝗲𝘀𝘀𝗲𝗿𝗻.
Die Datenschutz Pöllinger GmbH unterstützt Sie dabei, KI sicher und strukturiert in Ihrem Unternehmen einzusetzen:
✓ praxisnahe KI-Schulungen für Mitarbeitende
✓ spezielle Schulungen für Geschäftsführung und Verantwortliche
✓ verständliche Vermittlung von Datenschutz, Haftungsrisiken und rechtlichen Anforderungen
✓ Unterstützung bei KI-Richtlinien und der datenschutzkonformen Einführung von KI
✓ nachvollziehbare Dokumentation der Schulungsmaßnahmen

𝗠𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗞𝗜-𝗞𝗼𝗺𝗽𝗲𝘁𝗲𝗻𝘇 𝘇𝘂𝗺 𝗪𝗲𝘁𝘁𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝘀𝘃𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗰𝗵ü𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴 𝗜𝗵𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻, 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻.

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𝗡𝗜𝗦-𝟮: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗹𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲Mit § 38 BSIG (NIS-2-Umsetzung) trifft Geschäftsleitung und Vorsta...
10/07/2026

𝗡𝗜𝗦-𝟮: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗹𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲

Mit § 38 BSIG (NIS-2-Umsetzung) trifft Geschäftsleitung und Vorstand eine persönliche, nicht delegierbare Pflicht:

✅ Risikomanagementmaßnahmen aktiv billigen
✅ deren Umsetzung fortlaufend überwachen
✅ sich regelmäßig zu Cybersicherheit fortbilden

Was viele unterschätzen:
→ Diese Pflichten treffen die gesamte Geschäftsleitung – nicht nur das IT-zuständige Mitglied.
→ Delegation an IT-Abteilung oder Dienstleister entlastet operativ, nicht aber rechtlich. Die Letztverantwortung bleibt.
→ Ein Haftungsverzicht ist gesetzlich ausgeschlossen – Satzung oder Gesellschaftsvertrag können daran nichts ändern.

Bei schuldhafter Pflichtverletzung droht die 𝗽𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗻𝗮𝗰𝗵 § 𝟰𝟯 𝗚𝗺𝗯𝗛𝗚 𝗯𝘇𝘄. § 𝟵𝟯 𝗔𝗸𝘁𝗚 – zusätzlich zu Unternehmens-Bußgeldern von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Die beste Absicherung: ein gelebtes ISMS mit dokumentierter Beschlussfassung, regelmäßigem Reporting und nachweisbaren Schulungen.

Cybersicherheit ist keine IT-Frage mehr. Sie ist Leitungsaufgabe.

In unserem ausführlichen News-Beitrag zeigen wir, welche Pflichten auf Geschäftsleitungen zukommen, warum NIS-2 jetzt Chefsache ist und wie Unternehmen ihre Anforderungen sinnvoll in die Praxis überführen können.

Den Link zum vollständigen News-Beitrag finden Sie im ersten Kommentar.

𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝗡𝗜𝗦-𝟮, 𝗖𝘆𝗯𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗴𝗲𝗲𝗶𝗴𝗻𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗺 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wir beraten Sie gerne.
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𝗡𝗜𝗦𝟮 𝗽𝗿𝗮𝗴𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻, 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝘂𝗻𝗻ö𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗡𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻𝗸𝗼𝗺𝗽𝗹𝗲𝘅𝗶𝘁ä𝘁Viele Unternehmen müssen sich derzeit mit NIS2 auseinandersetz...
19/06/2026

𝗡𝗜𝗦𝟮 𝗽𝗿𝗮𝗴𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻, 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝘂𝗻𝗻ö𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗡𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻𝗸𝗼𝗺𝗽𝗹𝗲𝘅𝗶𝘁ä𝘁

Viele Unternehmen müssen sich derzeit mit NIS2 auseinandersetzen: entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder weil Kunden und Auftraggeber entsprechende Anforderungen über die Lieferkette weitergeben.

Die NIS2-Anforderungen stellen viele Unternehmen vor die Frage: Wie lässt sich Informationssicherheit strukturiert, nachweisbar und zugleich mittelstandstauglich umsetzen?

In unserem neuen Blogbeitrag zeigen wir, warum VdS 10100 eine praxisnahe Alternative zum direkten Einstieg in ein ISMS nach ISO 27001 sein kann. Mit klaren Maßnahmen, verständlicher Dokumentation und einem realistischen Fahrplan.

Jetzt Blogbeitrag auf unserer Website lesen und mehr erfahren. Den Link zum Beitrag finden Sie im ersten Kommentar.

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail, wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihrer NIS2-Anforderungen.

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𝗪𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗩𝗶𝗱𝗲𝗼ü𝗯𝗲𝗿𝘄𝗮𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗟𝗮𝗱𝗲𝗱𝗼𝗰𝗸𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘂𝗺𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝘁: 𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗯𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗮𝘂𝘀 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 V...
26/05/2026

𝗪𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗩𝗶𝗱𝗲𝗼ü𝗯𝗲𝗿𝘄𝗮𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗟𝗮𝗱𝗲𝗱𝗼𝗰𝗸𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘂𝗺𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗵𝗮𝘁: 𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗯𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗮𝘂𝘀 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴

Viele Unternehmen stehen vor der gleichen Herausforderung:
Wie lassen sich Logistikprozesse absichern, ohne die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu gefährden?

Wir durften ein Unternehmen begleiten, das genau diese Frage vorbildlich gelöst hat.

𝗗𝗶𝗲 𝗔𝘂𝗳𝗴𝗮𝗯𝗲: Eine Videoüberwachung an den Ladedocks so zu gestalten, dass sie rechtssicher, zweckgebunden und mitarbeiterorientiert ist und gleichzeitig Risiken wie Fehlmengen, unklare Ladungssicherung, Diebstahl oder Fehlverladungen zuverlässig adressiert.

Was diesen Fall besonders macht: Das Unternehmen suchte frühzeitig den Austausch, nahm die DSGVO‑Vorgaben ernst und entschied sich bewusst für Transparenz und Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden.

Gemeinsam haben wir:
- die Zweckbindung klar definiert (Art. 5 DSGVO)
- eine Interessenabwägung durchgeführt und Alternativen geprüft (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- ein datenschutzkonformes Überwachungskonzept entwickelt
- eine freiwillige DSFA erstellt (Art. 35 DSGVO)
- und alle Maßnahmen transparent dokumentiert

𝗗𝗮𝘀 𝗘𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀: Ein System, das wirtschaftliche Risiken reduziert, Prozesse verbessert und gleichzeitig die Privatsphäre der Mitarbeitenden schützt ohne jegliche Leistungs‑ oder Verhaltenskontrolle.

Ein starkes Beispiel dafür, dass Datenschutz kein Hindernis ist, sondern ein Qualitätsmerkmal moderner Unternehmensführung.

Den Link zu unserem ausführlichen Blogbeitrag finden Sie im ersten Kommentar.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich positioniert ist und welche Maßnahmen für Sie konkret empfehlenswert sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁𝗲𝘀 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼: 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗩𝗧 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗮𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wird in vielen Un...
13/05/2026

𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁𝗲𝘀 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼: 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗩𝗧 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗮𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wird in vielen Unternehmen noch immer als reine Pflichtübung betrachtet: einmal erstellt, selten gepflegt und im Alltag kaum genutzt.

Eine aktuelle Entscheidung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CNPD zeigt jedoch, welche Risiken daraus entstehen können. Obwohl im betroffenen Unternehmen ein VVT vorhanden war und sogar ein spezialisiertes Tool genutzt wurde, stellte die Behörde erhebliche Mängel fest: fehlende Pflichtangaben, unklare Datenkategorien, pauschale Empfängerangaben sowie Defizite bei der Dokumentation von Drittlandtransfers.

𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲: ein Verstoß gegen Art. 30 DSGVO, verbunden mit einem Bußgeld und verbindlichen Anordnungen zur Nachbesserung.

Die Entscheidung macht deutlich: Das VVT ist weit mehr als eine Dokumentationspflicht. Es ist ein zentrales Steuerungsinstrument für ein wirksames Datenschutzmanagement. Nur ein vollständiges, korrektes und konsistentes VVT ermöglicht es Unternehmen, Verarbeitungstätigkeiten rechtssicher zu bewerten und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie auf unserer Website. Der Link befindet sich im ersten Kommentar.

𝗛𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗺ö𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻, 𝗼𝗯 𝗜𝗵𝗿 𝗩𝗩𝗧 𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗽𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.
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𝗡𝗜𝗦𝟮 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻: 𝗺𝗶𝘁 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗵𝗿𝗽𝗹𝗮𝗻✅ Gerade haben wir erneut ein Unternehmen erfolg...
06/05/2026

𝗡𝗜𝗦𝟮 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺 𝘂𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻: 𝗺𝗶𝘁 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗵𝗿𝗽𝗹𝗮𝗻

✅ Gerade haben wir erneut ein Unternehmen erfolgreich auf dem Weg zur NIS2-orientierten Umsetzung und Auditreife begleitet: strukturiert, praxisnah und mit langjähriger Erfahrung.✅

Als erfahrenes Team in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance unterstützen wir seit vielen Jahren Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen praxisnah, nachvollziehbar und rechtssicher umzusetzen. Auch im Umfeld von NIS2 begleiten wir regelmäßig Organisationen bei der Standortbestimmung, GAP-Analyse, Maßnahmenplanung und strukturierten Umsetzung.

Denn NIS2 betrifft nicht nur einzelne IT-Maßnahmen. Entscheidend ist ein belastbares Zusammenspiel aus Organisation, Verantwortlichkeiten, Risikomanagement, technischen Schutzmaßnahmen, Dokumentation und gelebten Prozessen.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝟱-𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲-𝗣𝗹𝗮𝗻 𝗳ü𝗿 𝗜𝗵𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻:

𝟭. 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗴𝗲𝘀𝗽𝗿ä𝗰𝗵
Wir lernen Ihr Unternehmen, Ihre Ausgangslage und Ihre Anforderungen kennen und klären erste relevante Fragestellungen.

𝟮. 𝗞𝘂𝗿𝘇-𝗔𝘂𝗱𝗶𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝟭𝟬-𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲-𝗖𝗵𝗲𝗰𝗸
Wir prüfen den aktuellen Umsetzungsstand und identifizieren erste Handlungsfelder im Hinblick auf NIS2.

𝟯. 𝗡𝗜𝗦𝟮-𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀-𝗪𝗼𝗿𝗸𝘀𝗵𝗼𝗽
Gemeinsam mit Ihren relevanten Ansprechpersonen analysieren wir den Status quo und schaffen eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte.

𝟰. 𝗚𝗔𝗣-𝗔𝗻𝗮𝗹𝘆𝘀𝗲
Wir gleichen bestehende Strukturen und Prozesse detailliert mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie ab und entwickeln daraus einen klar priorisierten Maßnahmenplan.

𝟱. 𝗕𝗲𝗴𝗹𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗦𝗠𝗦-𝗘𝗶𝗻𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der definierten Schritte, der Etablierung klarer Abläufe und dem Aufbau eines nachhaltigen Informationssicherheitsmanagements.

Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht und welche Schritte sinnvoll sind?
Sprechen Sie uns gerne an.
📧 [email protected]
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𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗮𝗺 𝟭. 𝗠𝗮𝗶 𝗳𝗲𝗶𝗲𝗿𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁, 𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗵𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿.Denn hinter guter Arbeit steht ...
01/05/2026

𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗮𝗺 𝟭. 𝗠𝗮𝗶 𝗳𝗲𝗶𝗲𝗿𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁, 𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗵𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿.

Denn hinter guter Arbeit steht immer ein starkes Miteinander.
Hinter Verantwortung steht Vertrauen.
Und hinter gutem Datenschutz & Informationssicherheit steht ein Team, das gemeinsam denkt, handelt und zusammenhält.

Unser Team macht Datenschutz & Informationssicherheit jeden Tag mit Fachwissen, Verlässlichkeit und echtem Zusammenhalt lebendig.
Darauf sind wir stolz.

𝗗𝗮𝗻𝗸𝗲 𝗮𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗮𝗺: 𝗳ü𝗿 𝗘𝘂𝗿𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇, 𝗘𝘂𝗿𝗲𝗻 𝗧𝗲𝗮𝗺𝗴𝗲𝗶𝘀𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝘀 𝘁ä𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿.
Wir wünschen einen schönen Feiertag zum 1. Mai.

𝗞𝗜 𝗽𝗿𝗼𝘁𝗼𝗸𝗼𝗹𝗹𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗻 § 𝟮𝟬𝟭 𝗦𝘁𝗚𝗕?Viele Unternehmen setzen bereits auf KI-gestützte Transkription für ...
24/04/2026

𝗞𝗜 𝗽𝗿𝗼𝘁𝗼𝗸𝗼𝗹𝗹𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗻 § 𝟮𝟬𝟭 𝗦𝘁𝗚𝗕?

Viele Unternehmen setzen bereits auf KI-gestützte Transkription für Meetings, Calls oder Interviews. Effizient? Ja.
Rechtlich unkritisch? Keineswegs.
Denn sobald Gespräche automatisiert aufgezeichnet und verarbeitet werden, geht es nicht mehr nur um Effizienz, sondern auch um Strafrecht und Datenschutz.

Was häufig unterschätzt wird:
➡️ Schon die reine Transkription kann problematisch sein, wenn keine wirksame Einwilligung vorliegt
➡️ Cloud-Lösungen bringen zusätzliche datenschutzrechtliche Risiken mit sich
➡️ Gerade im Beschäftigtenkontext ist besondere Vorsicht geboten
➡️ Neben der DSGVO kann auch § 201 StGB relevant werden

In unserem aktuellen Beitrag zeigen wir:
✔️ wann KI-gestützte Transkription zulässig ist
✔️ welche rechtlichen Risiken Unternehmen kennen müssen
✔️ welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind
✔️ wie sich KI-Lösungen rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen lassen

👉 Den vollständigen Newsletter-Beitrag finden Sie im ersten Kommentar.

Sie möchten prüfen, ob Ihre Prozesse rund um KI-Transkription rechtssicher aufgestellt sind?
📞 Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch +49 (0) 9181/2705770
📧 oder schreiben Sie uns eine Mail [email protected]
Wir unterstützen Sie praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.

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Dresdner Straße 38
Neumarkt In Der Oberpfalz
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Dienstag 09:00 - 16:00
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