Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann

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Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann Wir betreiben in Nettetal ein vorwiegend zivilrechtlich
ausgerichtetes Anwaltsbüro. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Herzlich willkommen auf dem Profil der Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann,

wir betreiben im Zentrum von Nettetal-Kaldenkirchen die Kanzlei Wegmann & Wegmann. Auf der Grundlage von Fachkenntnis, regelmäßiger Fortbildung und anwaltlicher Praxis führt Rechtsanwalt Georg Wegmann die besondere Berufsbezeichnung des Fachanwalts für Arbeitsrecht sowie des Fachanwalts für Verkehrsrecht, Frau Rechtsanwältin Heike Wegmann führt die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht. Die Kanzlei Wegmann & Wegmann ist ein vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtetes Anwaltsbüro mit zusätzlichen Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Unser Bestreben ist es, unseren Mandanten einen umfassenden Service zu bieten. Die Kanzlei Wegmann & Wegmann setzt ihren Schwerpunkt auf die Beratung und anwaltliche Vertretung in zivilrechtlichen Mandaten.

Für weitere Informationen können Sie unsere Webseite http://rae-wegmann.de/ besuchen. Sie könne telefonisch unter der Nummer 02157 128851 und per E-Mail an [email protected] Termine mit uns vereinbaren. Ihre Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann.

Kündigung zur Unzeit?1. Es gibt jenseits spezieller gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen rechtlich besonders ges...
13/10/2026

Kündigung zur Unzeit?

1. Es gibt jenseits spezieller gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen rechtlich besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder auch Operationen, in dem es einem Arbeitgeber untersagt wäre, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Die Kündigung zur Unzeit ist daher in der Regel weder treu-noch sittenwidrig, sondern allein dann, wenn konkrete Einzelfallgesichtspunkte hinzutreten, die die Kündigung als besonders ungehörig oder rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen.

2. Dementsprechend begründet der Zugang einer Kündigung einen Tag vor einer Operation der Arbeitnehmerin wegen einer bei einem privaten Reitunfall zugezogenen Verletzung selbst dann nicht die Treu- oder Sittenwidrigkeit der Kündigung, wenn der Arbeitgeber zwar von dem OP-Termin wusste, eine damit einhergehende besondere Belastung der Arbeitnehmerin jedoch weder bekannt war noch hätte bekannt sein können.......

LAG Düsseldorf 3 SLA 139/25, 30.09.2025

Reparatur, Totalschaden und fiktive AbrechnungBei einem reparablen Fahrzeugschaden haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fa...
12/10/2026

Reparatur, Totalschaden und fiktive Abrechnung

Bei einem reparablen Fahrzeugschaden haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen oder – innerhalb bestimmter Grenzen – auf Gutachtenbasis abrechnen. Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB dürfen Sie statt der Wiederherstellung den hierfür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) betont zugleich das Wirtschaftlichkeitsgebot: Sie müssen grundsätzlich die günstigere zumutbare Art der Schadensbeseitigung wählen. Liegen die Reparaturkosten erheblich über dem Wiederbeschaffungswert (klassisch spricht man von der 130 %-Grenze), werden Reparaturkosten nur unter engen Voraussetzungen in voller Höhe ersetzt; bei wirtschaftlichem Totalschaden beschränkt sich der Anspruch regelmäßig auf den Wiederbeschaffungsaufwand. Eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis bleibt möglich, allerdings ohne Umsatzsteuer und unter Beachtung aktueller Rechtsprechung zu Stundenverrechnungssätzen und zum Verweis auf günstigere Werkstätten.

Fahrverbot, Entziehung, Sperre: Die wichtigsten UnterschiedeZunächst muss man sauber unterscheiden: Ein Fahrverbot ist i...
01/10/2026

Fahrverbot, Entziehung, Sperre: Die wichtigsten Unterschiede

Zunächst muss man sauber unterscheiden: Ein Fahrverbot ist immer nur zeitlich befristet. Sie behalten Ihre Fahrerlaubnis, dürfen aber für einen bestimmten Zeitraum keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Beim Fahrverbot nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geht es um eine Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung), beim Fahrverbot nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB oder nach § 3, § 4 StVG ist deutlich gravierender: Ihre Fahrerlaubnis erlischt, der Führerschein wird eingezogen, und es wird oft eine Sperrfrist festgesetzt, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wer trotz Fahrverbot oder entzogener Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.

AUTOUNFALL: SOFORT EINEN ANWALT EINSCHALTENSchnell ist er passiert, so ein Verkehrsunfall. Und dann beginnt in vielen Fä...
28/09/2026

AUTOUNFALL: SOFORT EINEN ANWALT EINSCHALTEN

Schnell ist er passiert, so ein Verkehrsunfall. Und dann beginnt in vielen Fällen eine Vielzahl von Fragestellung zu bewerkstelligen. Der Weg zu einem Rechtsanwalt fällt den wenigsten Geschädigten dann leicht. Falls dies erforderlich ist, heißt das nämlich auch, dass es keine einfache Lösung gibt beziehungsweise ein Rechtsstreit bevorsteht. Und wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist, wird erst recht der Weg zum Anwalt gescheut.

Daher stellt sich die Frage: Nach dem Unfall sofort einen Anwalt beauftragen: ja oder nein? Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind oft komplex. Wer hat Schuld? Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung? Wer trägt die Kosten? Besteht Anspruch auf einen eigenen Gutachter etc….

Oft wird nach einem Unfall erst ein Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, eingeschaltet, wenn die Situation unausweichlich und nicht mehr selbst zu bewerkstelligen ist. Doch dann kann es eventuell nur noch um Schadensbegrenzung für die Geschädigten gehen.

Es lohnt sich demnach, rechtzeitig einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen. Ziel der Versicherungen ist es vielfach, Kürzungen zu vollziehen und dem sollte von Anfang entgegengetreten werden.

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, selbst ein versierter Gutachter kann binnen sehr kurzer Zeit vermittelt werden. Und: Die Gutachter-Kosten bei einen von dem Gegner allein verursachten Unfallschaden werden von der gegnerischen Haftpflicht in voller Höhe übernommen! Gleiches gilt für die Anwaltskosten.

Augenblicksversagen im Straßenverkehr: Unterschiede zwischen Schuld und SanktionIm Verkehrsrecht taucht der Begriff Auge...
25/09/2026

Augenblicksversagen im Straßenverkehr: Unterschiede zwischen Schuld und Sanktion

Im Verkehrsrecht taucht der Begriff Augenblicksversagen vor allem bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen oder Vorfahrtsverletzungen auf. Juristisch bleibt in der Regel auch ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit eine fahrlässige Pflichtverletzung. Das bedeutet: Das Bußgeld als solches wird dadurch meist nicht aufgehoben. In bestimmten Konstellationen kann ein echtes Augenblicksversagen aber Einfluss auf die Höhe der Sanktion haben, insbesondere beim Fahrverbot. Die Rechtsprechung nimmt ein Augenblicksversagen etwa dann an, wenn ein Fahrer in einer ungewöhnlich unübersichtlichen oder irritierenden Situation ein Verkehrszeichen kurzzeitig übersehen hat, ohne dass vorher vergleichbare Verstöße vorlagen. Bei typischen Standardsituationen, wie der Missachtung klar sichtbarer Geschwindigkeitsbegrenzungen oder eines seit längerem „Rot“ zeigenden Signals, wird ein Augenblicksversagen hingegen nur selten anerkannt. Für Betroffene ist daher entscheidend, den genauen Ablauf und alle Besonderheiten der Situation detailliert herauszuarbeiten, um überhaupt eine Chance auf mildernde Berücksichtigung zu haben. In vielen Fällen lohnt sich eine individuelle Prüfung der Messung, der Beweismittel und der persönlichen Umstände.

Dauer und Wirksamwerden des FahrverbotsDie Dauer des Fahrverbots in Bußgeldsachen beträgt nach § 25 Abs. 1 StVG mindeste...
22/09/2026

Dauer und Wirksamwerden des Fahrverbots

Die Dauer des Fahrverbots in Bußgeldsachen beträgt nach § 25 Abs. 1 StVG mindestens einen und höchstens drei Monate. Die im Bußgeldkatalog genannten Zeiträume sind Regeldauern, von denen in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann, etwa bei besonderen persönlichen Härten oder atypischen Tatkonstellationen. Nach § 25 Abs. 2 StVG wird das Fahrverbot grundsätzlich wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt oder das Fahrverbot in ihm vermerkt ist. Für sogenannte Ersttäter sieht § 25 Abs. 3 StVG eine wichtige Erleichterung vor: Liegt in den zwei Jahren vor der neuen Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot vor und tritt ein solches bis zur aktuellen Entscheidung nicht ein, kann bestimmt werden, dass das Fahrverbot erst innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft wirksam wird. In dieser Frist kann der Betroffene den Beginn des Fahrverbots oft selbst steuern, indem er den Führerschein bewusst zu einem passenden Zeitpunkt abgibt. Gerade Berufskraftfahrer oder Pendler sollten diese Gestaltungsmöglichkeit frühzeitig mit anwaltlicher Unterstützung planen.

Abfindung: Anspruch oder Verhandlungssache?Viele Mandanten fragen nach einer Kündigung, ob sie automatisch eine Abfindun...
21/09/2026

Abfindung: Anspruch oder Verhandlungssache?
Viele Mandanten fragen nach einer Kündigung, ob sie automatisch eine Abfindung erhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Konstellationen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich auf die Abfindungsmöglichkeit hinweist und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Dann beträgt die Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen vereinbart. Grundlage ist dann die Verhandlungssituation, insbesondere die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Eine sorgfältige Strategie vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist erhöht Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung deutlich.

Kündigung nicht vorschnell akzeptierenEine Kündigung des Arbeitsvertrages sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Ob da...
17/09/2026

Kündigung nicht vorschnell akzeptieren

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob besondere Schutzrechte bestehen, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Falls sicher beurteilen. Häufig ergeben sich im Rahmen einer rechtlichen Prüfung gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage oder zumindest für eine deutlich bessere Verhandlungsposition. Wichtig ist, dass Sie die Dreiwochenfrist im Blick behalten und frühzeitig handeln. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung befürchten, können Sie sich gerne direkt an meine Kanzlei wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten und entwickeln eine auf Ihre Situation passende Strategie.

BGH: Volle Übernahme der Reparaturkosten beim Kaskoschaden?Nach einem Unfall ist der Ärger häufig noch nicht vorbei, wen...
10/09/2026

BGH: Volle Übernahme der Reparaturkosten beim Kaskoschaden?

Nach einem Unfall ist der Ärger häufig noch nicht vorbei, wenn das Fahrzeug längst wieder repariert vor der Tür steht.

Die Werkstatt stellt ihre Rechnung. Die eigene !!!! Kaskoversicherung wird in Anspruch und kürzt den Rechnungsbetrag.

Mit Urteil vom 9. September 2026 (Az. IV ZR 235/25) hat der Bundesgerichtshof hierzu eine für Autofahrer wichtige Entscheidung getroffen.

Bei einem Kaskoschaden trägt grundsätzlich der Versicherungsnehmer das sogenannte Werkstattrisiko, wenn also Arbeiten z. B. nicht erforderlich waren, muss die eigene Vollkasko auch nicht zahlen, das sog. Werkstattrisiko liegt dann beim Versicherten.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist entscheidend, welche Reparaturkosten nach den Versicherungsbedingungen tatsächlich erstattungsfähig sind.

Sind lediglich die erforderlichen Reparaturkosten versichert, bedeutet eine Werkstattrechnung allein noch nicht, dass der Versicherer jede darin aufgeführte Position bezahlen muss.

Geschwindigkeitsmessung durch NachfahrenEine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist eine sogenannte nicht standard...
08/09/2026

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist eine sogenannte nicht standardisierte Messung, deren Voraussetzungen wie folgt sind:

– bestimmte Länge der Messstrecke
– bestimmter nicht zu großer, gleichbleibender Abstand der Nachfahrenden
– ständiger Sichtkontakt

Besonderheiten gelten bei Nachtfahrt, Straßenbeleuchtung, Verkehrsdichte, aufgrund der Witterungsverhältnisse.

Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzliche Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.

Adresse

KehrStr. 43
Nettetal
41334

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
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13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

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