13/10/2026
Kündigung zur Unzeit?
1. Es gibt jenseits spezieller gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen rechtlich besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder auch Operationen, in dem es einem Arbeitgeber untersagt wäre, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Kündigung zur Unzeit ist daher in der Regel weder treu-noch sittenwidrig, sondern allein dann, wenn konkrete Einzelfallgesichtspunkte hinzutreten, die die Kündigung als besonders ungehörig oder rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen.
2. Dementsprechend begründet der Zugang einer Kündigung einen Tag vor einer Operation der Arbeitnehmerin wegen einer bei einem privaten Reitunfall zugezogenen Verletzung selbst dann nicht die Treu- oder Sittenwidrigkeit der Kündigung, wenn der Arbeitgeber zwar von dem OP-Termin wusste, eine damit einhergehende besondere Belastung der Arbeitnehmerin jedoch weder bekannt war noch hätte bekannt sein können.......
LAG Düsseldorf 3 SLA 139/25, 30.09.2025