05/06/2026
Es ist bekannt, dass defekte E-Autos eine Brandgefahr darstellen können. Deshalb ist es legitim, dass ein Abschleppdienst das Fahrzeug auf dem Betriebshof auf einem gesonderten Parkplatz abstellt. Fern von anderen Autos und Gebäuden. Das verunfallte Auto muss dann auch besonders beobachtet werden.
Für den Abschleppdienst bedeutet dies natürlich einen höheren Aufwand, der entsprechend zu honorieren ist. Doch wie viel darf man als Standgebühr verlangen. Das musste nun das Landgericht Koblenz klären.
Im dortigen Fall verunfallte ein Hybrid-Fahrzeug. Es wurde abgeschleppt und entsprechend gesichert abgestellt. Das Fahrzeug stand ein Jahr beim Abschleppdienst. Dafür verlangte dieser 95,00 € pro Tag, also insgesamt mehr als 38.000,00 €. Die Versicherung zahlte rund 5.500,00 €. Den Rest klagte der Abschleppdienst ein.
Das Gericht erklärte, dass eine höhere Standgebühr bei einem Fahrzeug mit Elektroantrieb gerechtfertigt ist. Jedoch nur in Höhe von rund 76,00 € pro Tag und nur für die ersten fünf Tage. Die Brandgefahr ist nämlich in der Regel nur kurz nach dem Unfall am größten. Die erhöhte Standgebühr darf daher bei so langer Dauer der Standzeit nicht für den gesamten Zeitraum berechnet werden.
Das Gericht sprach dem Abschleppdienst hiernach Standgebühren von insgesamt rund 7.500,00 € zu.
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