Anwaltskanzlei Ulusan

Anwaltskanzlei Ulusan Die Anwaltskanzlei Ulusan ist eine auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisierte Kanzlei.

Wir beraten und vertreten ausschließlich ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte. Unsere bewusste Entscheidung für die ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ermöglicht es uns, ohne etwaige Interessenskollisionen die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen und ihnen zum bestmöglichen Ergebnis zu verhelfen. ArbeitnehmerInnen werden von uns in allen arbeitsrechtlichen Belangen

– und soweit damit zusammenhängend – auch in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Ebenso beraten und vertreten wir die Interessenvertreter der abhängig Beschäftigten, wie z.B. Betriebsräte und Personalräte, in allen betrieblichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten, sei es außergerichtlich oder im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in betrieblichen Verhandlungssituationen ebenso aber auch im Rahmen von Einigungs- und Schlichtungsstellen. Frau Rechtsanwältin Ulusan ist zudem regelmäßig als Referentin der Bildungsträger „Kritische Akademie“ sowie „Betriebsräteakademie Bayern“ (Einrichtungen der IG Metall) in Schulungen und Seminaren für Betriebsräte tätig. Auf Anfrage halten wir auch Inhouse-Seminare für Betriebs- und Personalräte.

Kleine Statistik, große Freude 📊✨In der Entscheidungsdatenbank des LAG München
https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsger...
09/01/2026

Kleine Statistik, große Freude 📊✨
In der Entscheidungsdatenbank des LAG München
https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/entscheidungen/ #
sind aus den letzten 12 veröffentlichten Beschlüssen vier (Nrn. 3, 5, 6 und 12) solche, die ich für meine Betriebsräte führen durfte – eine Quote von 33 %! 🎉
Nicht schlecht für eine Einzelanwältin, die ausschließlich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte vertritt 😉
Konsequente Spezialisierung, klare Haltung und Leidenschaft für kollektives Arbeitsrecht zahlen sich offenbar aus!
Eine schöne Bestätigung und Motivation, weiter an der Entwicklung der Rechtsprechungmitzuwirken – und engagierte Interessenvertretung von Betriebsräten auf LAG-Ebene sichtbar zu machen.
Danke an alle meine Betriebsräte für ihr Vertrauen 🙏
Respekt auch an alle, die täglich die Rechte von Arbeitnehmer*innen verteidigen – sichtbar oder im Hintergrund.

💼✨ Top Anwältin 2026 – Arbeitsrecht ✨💼Danke an alle meine Mandantinnen und Mandanten, vor allem meinen Betriebsräten, JA...
08/01/2026

💼✨ Top Anwältin 2026 – Arbeitsrecht ✨💼
Danke an alle meine Mandantinnen und Mandanten, vor allem meinen Betriebsräten, JAVs & SBVen – Eure Arbeit macht meinen Job erst so wertvoll! 🙌❤️
Peer-Feedback & Datenanalyse sagen: gute Arbeit wird gesehen. 😉⚖️


Beni bu ünvana layık gösteren tüm meslektaşlarıma, müvekkillerime ve özellikle işçi temsilcilerime çok teşekkür ederim ☺️

Musste selbst Kreativität walten lassen, nachdem mich meine Töchter diesmal nicht begleiten 😁🫣
13/07/2025

Musste selbst Kreativität walten lassen, nachdem mich meine Töchter diesmal nicht begleiten 😁🫣

03/06/2025
Erster Gerichtstermin im Jahr 2025! 🍀
10/01/2025

Erster Gerichtstermin im Jahr 2025! 🍀





Wieder eine Seminarwoche mit tollen Teilnehmer*innen in einer wunderschönen Umgebung verbracht
04/11/2024

Wieder eine Seminarwoche mit tollen Teilnehmer*innen in einer wunderschönen Umgebung verbracht

11/07/2024

Ein Arbeitgeber, der vehement sowohl als auch „verneint“
vs.
ein , der auf diese Ermittlungen und Informationen besteht.. und nun auch damit - zumindest teilweise - Recht zugesprochen bekommt 💪🏽 sehr glücklich darüber, dass ich dem von mir vertretenen Betriebsrat endlich zu diesem Recht verhelfen konnte

„Der Betriebsrat verlangt Informationen über die Personalplanung und zur Berufsbildung von der Arbeitgeberin, die den Berufsbildungsbedarf mit "nicht bestehend" bezeichnet und das Bestehen einer Personalplanung verneint. Die Auskunft zum Bestehen eines Berufsbildungsbedarfs einschließlich zu den Grundlagen der Ermittlung wurde dem Betriebsrat in beiden Instanzen zugesprochen, zur Personalplanung Informationen zu denjenigen konkreten Anfragen, die das Vorliegen einer derartigen Planung jedenfalls indizierten.“

LAG München 4 TaBV 68/23

Hier geht es zum Volltext:

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie weitere Cookies für Komfort- und Statistikzwecke oder keine Cookies zulassen. Zur Datenschutzerklärung

08/03/2024

02/02/2024

Eine, hoffentlich richtungsweisende, Entscheidung (an der ich vielleicht nicht ganz unbeteiligt war :-)), kommt aus Bayern, konkret München

"Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG vorliegen."

Datum: 07.12.2023
Aktenzeichen: 2 TaBV 31/23
Rechtsvorschriften: § 30 Abs. 2 BetrVG; § 40 Abs. 2 BetrVG

im Link der Volltext

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie weitere Cookies für Komfort- und Statistikzwecke oder keine Cookies zulassen. Zur Datenschutzerklärung

Adresse

WinzererStr. 49a
Munich

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00

Telefon

+498989059260

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Anwaltskanzlei Ulusan erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen