27/08/2026
🌿 Cannabis ist legal – aber eben nicht immer.
Seit der Teillegalisierung dürfen Erwachsene Cannabis innerhalb bestimmter Grenzen besitzen. Was viele aber nicht wissen: Zwischen erlaubtem Besitz und einer Straftat gibt es teilweise noch eine Zwischenstufe.
Ein Beispiel außerhalb des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts:
✅ bis 25 g → grundsätzlich erlaubt
⚠️ über 25 g bis 30 g → kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen
🚨 über 30 g → kann strafbar sein
Am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gelten andere Mengengrenzen.
Und auch innerhalb der erlaubten Besitzmengen ist längst nicht alles erlaubt: Für den Konsum gelten bestimmte Verbotszonen – und Verkauf bzw. Handeltreiben wird durch die Teillegalisierung nicht erlaubt.
Wie wichtig die genaue Unterscheidung zwischen Eigenkonsum und Handel sein kann, zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Dort musste über die Rechtsfolgen neu entschieden werden, weil nicht ausreichend festgestellt worden war, welcher Teil des Cannabis für den Eigenkonsum und welcher für den Verkauf bestimmt war.
⚖️ BayObLG, Beschl. v. 13.07.2026 – 206 StRR 182/26
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