28/07/2015
Änderung Düsseldorfer Tabelle 01.08.15!
Das OLG Düsseldorf erhöhte den Mindestunterhalt: Unterhaltsberechtigten Kindern stehen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt 317 nun 328 Euro monatlich zu. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres bekommen mindestens 376 statt zuvor 364 Euro, und der Mindestunterhalt eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit steigt von bisher 426 Euro im Monat auf 440.
Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der höchsten Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der zweiten und dritten Altersstufe. Daraus ergeben sich 504 Euro statt 488 Euro.
Neuer Kinderfreibetrag lässt Kindesunterhalt ansteigen
Grundlage für den neu berechneten Kindesunterhalt war die Erhöhung des jährlichen steuerlichen Kinderfreibetrags. Dieser steigt für das Jahr 2015 um 144 Euro - von bisher 7008 Euro auf 7152 Euro.
Der Freibetrag setzt sich zusammen aus:
2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
4.512 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes
Zwar wird der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab August.