04/09/2026
Es ist bald soweit, beim Bezug von Altersrente neben weiterer Arbeit (Flexirente) sollten gesetzlich Krankenversicherte bald entscheiden, ob sie die Rente auf maximal zwei Drittel reduzieren um den Krankengeldanspruch zu erhalten. Das Problem: Niemand weiß, ob und wann man arbeitsunfähig wird. Im Einzelfall gilt es also abzuwägen und bis zum 31.12.2026 zu handeln. In meinem aktuellen Beitrag gebe ich einige Infos zu diesem Thema, vielleicht helfen diese ja schon bei einer Entscheidungsfindung. -Drittel-Rente #66,66%
Der Verlust von Krankengeld bei Bezug der Flexirente droht ab dem 01.01.2027 durch eine Reform in Bereich der GKV.