22/07/2023
Deutsche Marke “Black Friday” rechtskräftig gelöscht
Der BGH hat mit Beschluss vom 29.06.2023 die Nichtzulassungsbeschwerde der Inhaberin der Marke “Black Friday” zurückgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde war das letzte Rechtsmittel, das der Markeninhaberin gegen Entscheidungen des Landgerichts Berlins und des Kammergerichts verblieben war, um die Löschung ihrer Marke zu verhindern. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Marke “Black Friday” vollständig gelöscht werden muss.
Das Konzept hat seit einigen Jahren auch im Einzelhandel, vor allem im Online-Handel, in Deutschland Einzug gehalten und ist ein bekanntes Schlagwort für Verbraucher geworden. Die Wortmarke “Black Friday”, 302013057574, wurde 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Inhaberin, die Super Union Holdings Ltd aus Hongkong, hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Unternehmen abgemahnt und damit für viel Unruhe gesorgt. Das Portal BlackFriday.de hat sich dagegen in einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit erfolgreich zur Wehr gesetzt.
2020: Löschungsantrag wegen Freihaltebedürfnis hatte nur teilweise Erfolg
Bereits 2020 befasste sich das BPatG mit der Marke “Black Friday” aufgrund von Löschungsanträgen u. a. von BlackFriday.de. Die vom BGH bestätigte Entscheidung lautete: Löschung der Marke nur für einige Dienstleistungen, insbesondere Werbedienstleistungen und Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren. Hinsichtlich dieser Dienstleistungen bestehe ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
2023: Vollständige Löschung wegen Nichtbenutzung der Marke „Black Friday“
Der Weg zur vollständigen Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen ging über das Landgericht Berlin und das Kammergericht . Eine rechtserhaltende Benutzung konnte die Markeninhaberin nicht nachweisen.
Vollständiger Artikel https://breuerlehmann.de/black-friday-302013057574-marke-rechtskraeftig-geloescht/
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