10/06/2026
Neues Namensrecht: endlich mehr Freiheit beim Familiennamen
Seit dem 1. Mai 2025 gilt das reformierte Ehenamens- und Geburtsnamensrecht – mit deutlich mehr Wahlmöglichkeiten für Familien.
Für viele Familien wird die Namenswahl damit endlich einfacher.
Das ist neu:
▸ Der Ehename kann aus beiden Familiennamen gebildet und von beiden Ehegatten geführt werden. Reihenfolge sowie mit oder ohne Bindestrich legen die Eheleute selbst fest.
▸ Auch die Kinder können diesen Doppelnamen erhalten – und zwar selbst dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder selbst keinen Doppelnamen führen.
▸ Nach einer Scheidung der Eltern können Kinder auf einfachem Weg den Nachnamen des Elternteils annehmen, in dessen Haushalt sie leben; das gilt auch für Stiefkinder, die zuvor den Namen eines Stiefelternteils angenommen hatten.
▸ Auch Volljährige können ihren Geburtsnamen unter bestimmten Voraussetzungen einmalig neu bestimmen – etwa, wenn sie bisher nur den Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen tragen.
Gut zu wissen:
✔ Der Doppelname darf aus höchstens zwei Namen bestehen.
✔ Auch bereits verheiratete Paare können nachträglich zu einem Doppelnamen wechseln.
✔ Die Erklärungen geben Sie beim zuständigen Standesamt ab (in öffentlich beglaubigter Form).
In meiner Kanzlei sehe ich immer wieder, wie sehr ein einheitlicher Familienname im Alltag entlastet, beim Abholen aus der Kita genauso wie auf Reisen.
Nur eines sollte man bedenken: Eine einmal getroffene Namensentscheidung lässt sich nicht beliebig oft zurücknehmen. Gerade in Patchwork- oder binationalen Familien lohnt deshalb ein kurzer Blick auf die Folgen, bevor man sich festlegt.
Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.
Ihre
Sandra Rademacher
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Sandra Rademacher
Rechtsanwältin
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