30/07/2019
Ein wegweisendes Urteil des EuGH zum Sampling: Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde und sodann in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in einer anderen Tonträgerproduktion genutzt wird, stellt auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers keinen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Tonträgerherstellers dar.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-07/cp190098de.pdf