18/08/2020
Wer abgelaufene Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten nimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit vorangegangene Urteile. Der Gesetzgeber könne aber dafür sorgen, dass das sog. „Containern“ keine Straftat mehr ist. Zwei Studentinnen hatten gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hatten Joghurt, Äpfel und Birnen aus einem verschlossenen Müllcontainer eines Supermarktes genommen.