Patientenanwalt RAe Friese & Adelung Partnerschaft mbb

Patientenanwalt RAe Friese & Adelung Partnerschaft mbb Rechtsanwälte für Arzthaftung und Versicherungsrecht. Unser Team besteht ausschließlich aus Patientenanwälten, die für Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Wir sind ausschließlich für Sie, den Patienten da.

Ärzte, Kliniken und Versicherungen vertreten wir grundsätzlich nicht – darauf können Sie sich verlassen. Als deutschlandweit agierende Spezialkanzlei für Arzthaftung und Patientenrecht verfügen wir über eine große Erfahrung in diesen Bereichen. Wir vertreten Patienten und Geschädigte bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Fa

chgebiete Medizinrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ein Teil der Anwälte führt die Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ oder „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ oder beide. Wenn es um Arzthaftung, Schmerzensgeld oder Entschädigung nach Unfall und Berufsunfähigkeit geht – kommen Sie zu uns:

Wir sind Ihr starker Partner, wenn Sie Ihren Rechtsanspruch erfolgreich durchsetzen wollen!

"Was ist ein Mensch wert?" - Eine Frage, die uns alle berührtDer Artikel von BR STATIONEN wirft eine spannende und zugle...
09/12/2024

"Was ist ein Mensch wert?" - Eine Frage, die uns alle berührt

Der Artikel von BR STATIONEN wirft eine spannende und zugleich tiefgründige Frage auf: Wie wird der Wert eines Menschen in rechtlichen und ethischen Zusammenhängen beurteilt, insbesondere wenn es um die Zahlung von Schmerzensgeld geht?

Für uns war es besonders interessant, dieses Thema einmal aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Im Alltag stehen oft rechtliche Bewertungen und Zahlen im Vordergrund, doch dieser Beitrag zeigt, dass hinter jedem Fall ein Mensch mit seiner eigenen Geschichte steht – mit persönlichen Schicksalen, Verlusten und einem Wert, der sich nicht einfach in Geld ausdrücken lässt.

Ein großes Dankeschön an Frau Sabine Barth und das Team des BR für diesen nachdenklich stimmenden Artikel und die tolle Zusammenarbeit beim Dreh! 🎥

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Wenn es bei einer Geburt gravierende Ärztefehler gab, steht einer Familie Schmerzensgeld zu. Doch das muss man sich vor Gericht erstreiten. Ein schwieriger Weg - nicht nur wegen der juristischen Hürden.

Wichtige Informationen für mutmaßlich betroffene Patientinnen:Ermittlungen gegen ehemalige Ärztin der RoMed Klinik Wasse...
22/11/2024

Wichtige Informationen für mutmaßlich betroffene Patientinnen:

Ermittlungen gegen ehemalige Ärztin der RoMed Klinik Wasserburg

Die Süddeutsche Zeitung berichtete kürzlich wieder über laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine Geburtsärztin in Bayern. Grund für diese Ermittlungen sind mehrere Auffälligkeiten bei Geburten in der RoMed Klinik Wasserburg. Laut dem Artikel stehen „mögliche Behandlungsfehler und unzureichende medizinische Betreuung“ im Fokus der Untersuchungen. Es wird vermutet, dass Patientinnen und ihre Neugeborenen durch diese Vorfälle Schaden erlitten haben könnten.

Für Patientinnen, die glauben, von diesen Vorfällen betroffen zu sein, ist es von größter Bedeutung, dass jeder Fall individuell geprüft wird. Ein möglicher ärztlicher Behandlungsfehler kann in der Regel nur durch ein unabhängiges medizinisches Gutachten festgestellt werden, welches fachanwaltlich begleitet werden. Dies ist entscheidend, da nicht jede Komplikation automatisch auf einen Fehler zurückzuführen ist. Eine gründliche Prüfung des konkreten Einzelfalls ist daher unerlässlich, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Jeder Fall muss individuell und konkret geprüft werden. Dennoch können Anzeichen wie eine unzureichende Betreuung während der Geburt, Komplikationen durch verzögerte Interventionen oder vermeidbare Schäden bei Mutter und Kind Indikatoren für mögliche Behandlungsfehler sein.
Die Kanzlei Friese und Adelung vertritt bereits betroffene Patientinnen in dieser Angelegenheit und steht weiteren mutmaßlich Betroffenen für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Medizinrecht und arbeitet eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Ihren Fall sorgfältig zu analysieren. Wir unterstützen Sie bei der Einholung von Gutachten, klären Ihre rechtlichen Ansprüche und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wenn Sie den Verdacht haben, von den genannten Vorfällen betroffen zu sein, oder wenn Sie während Ihrer Entbindung Auffälligkeiten bemerkt haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit juristischer Expertise und Einfühlungsvermögen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

Patientenanwalt aus München! Ihre Kanzlei für Arzthaftung, Patientenrecht, Behandlungsfehler & Versicherungsrecht! Gratis Ersteinschätzung!

Vor dem Landgericht Berlin erzielte unsere Kanzlei einen Vergleich in Höhe von 539.712,00 € sowie Zahlung einer lebensla...
13/05/2024

Vor dem Landgericht Berlin erzielte unsere Kanzlei einen Vergleich in Höhe von 539.712,00 € sowie Zahlung einer lebenslange Rente. Unser Mandant hatte nach einem Treppensturz schwere Hirnschädigungen erlitten, die zu dauerhaften kognitiven und physischen Beeinträchtigungen führten. Die Unfallversicherung lehnte die Leistungen zunächst ab, behauptete fälschlicherweise, der Unfall sei aufgrund von Alkoholeinfluss geschehen. Wir konnten erfolgreich darlegen, dass kein alkoholbedingter Zustand vorlag und häusliche Stürze auch bei nüchternen Personen häufig vorkommen. Nach intensiven Verhandlungen erreichten wir die Zahlung der vollständigen Invaliditätsleistungen.

Erfahren Sie mehr über den Fall und unsere Herangehensweise: https://www.fa-patientenanwalt.de/erfolge/539-71200-e-vergleichssumme-sowie-lebenslange-rente-fuer-unseren-mandanten-landgericht-berlin-7-o-56-21/

Versicherungsrecht – Unfallversicherung – Leistungsablehnung – Vollinvalidität

www.fa-patientenanwalt.de/erfolge/gerichtlicher-vergleich-vor-dem-landgericht-landau-ueber-2-600-00000-euro-az-4-o-96-14...
19/07/2022

www.fa-patientenanwalt.de/erfolge/gerichtlicher-vergleich-vor-dem-landgericht-landau-ueber-2-600-00000-euro-az-4-o-96-14/

Die Mutter der heute 16-jährigen Klägerin wurde mit frühem vorzeitigem Blasensprung im Klinikum der Beklagten vorstellig. Im Rahmen des insgesamt sechs Jahre andauernden Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Landau (Pfalz), konnte nachgewiesen werden, dass es die Behandler bei der Geburt im Jahr 2005 fehlerhaft unterließen, in der vorliegenden Risikokonstellation spätestens nach ca. 5-10 Minuten ein CTG abzuleiten. Der Sachverständige wertete die unterlassene Befunderhebung im Sinne einer CTG Ableitung erst ca. 40 min nach Blasensprung als per se grob fehlerhaft.

Ferner stand nach der Beweisaufnahme fest, dass es seitens der Hebamme unterlassen wurde einen Arzt hinzuzuziehen, als das (verspätet) abgeleitete CTG für eine Dauer von weiteren 20 min ein hochpathologisches Muster im Sinne von sog. „Vogelschwingen“ aufzeichnete.

Nach neuropädiatrischem Gutachten stand fest, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den vorgenannten Pflichtverletzungen und dem Primärschaden einer frühkindlichen Hirnschädigung nicht gänzlich unwahrscheinlich ist.

Unsere Mandantschaft einigte sich mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten auf einen Vergleichsbetrag in Höhe von 2.600.000,00 Euro mit welchem das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte.

Gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Landau über 2.600.000,00 Euro (Az.: 4 O 96/14).

19/07/2022
19/07/2022

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