Rechtsanwaltskanzlei Bianca Jansen - Fachanwältin für Medizinrecht

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Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) am Standort Düsseldorf (Medienhafen) gesucht (Homeoffice möglich) - darf gerne ge...
18/09/2022

Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) am Standort Düsseldorf (Medienhafen) gesucht (Homeoffice möglich) - darf gerne geteilt werden 🙂

DAV Auch in diesem Jahr fand die Herbsttagung Medizinrecht in Berlin statt. Interessante Beiträge und guter Austausch mi...
18/09/2022

DAV Auch in diesem Jahr fand die Herbsttagung Medizinrecht in Berlin statt. Interessante Beiträge und guter Austausch mit KollegInnen

10/03/2021

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Rechtsanwaltsfachangestellte/einen Rechtsanwaltsfachangestellten in Vollzeit sowie eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Mitarbeiter stundenweise oder ggf. Teilzeit.

Bewerbungen bitte an:

[email protected]

28/01/2021

Unsere neue Homepage ist online. Viel Spaß beim Stöbern! 😉
Vielen Dank an die Werbeagentur 47Design!

www.bianca-jansen.de

26/01/2021
Wir wünschen allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!🍀 - Das Kanzleiteam i...
23/12/2020

Wir wünschen allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!🍀 - Das Kanzleiteam ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da!

Urteil des Landgerichts Würzburg zur Pferdehalterhaftung:Das LG Würzburg entschied mit Urteil vom 04.05.2020, dass eine ...
27/08/2020

Urteil des Landgerichts Würzburg zur Pferdehalterhaftung:

Das LG Würzburg entschied mit Urteil vom 04.05.2020, dass eine Haftung des Pferdehalters auch bei unbeabsichtigten Reaktionen des Pferdes bei einem Ausritt besteht.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Reitunfall bei einem Ausritt mit dem Pferd „Rocky“. Das Pferd scheute plötzlich aufgrund eines hochfliegenden Vogels und die Reiterin stürzte vom Pferd. Die gesetzliche Krankenversicherung der Verletzten verklagte die Halterin des Pferdes auf Zahlung der Behandlungskosten in Höhe von knapp 25.000 €. Das Landgericht entschied, hier habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht, weshalb die Halterin des Pferdes zum Schadensersatz nach § 833 BGB verpflichtet sei. Ein Haftungsausschluss könne beim Überlassen eines Pferdes für einen Ausritt unter Bekannten nicht angenommen werden. Es lag auch kein Mitverschulden der Reiterin vor. Die Klage der gesetzlichen Krankenversicherung hatte mithin Erfolg und die Pferdehalterin musste die Heilbehandlungskosten und die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Nicht nur Krankenversicherungen, auch verletzte Reiter können somit nach einem Reitunfall in vielen Fällen Schadensersatz wie Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld geltend machen.

Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund einer kosmetischen Behandlung durch einen NichtarztDas Oberlandesgeri...
21/08/2020

Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund einer kosmetischen Behandlung durch einen Nichtarzt
Das Oberlandesgericht Köln sprach am 13.05.2020 einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 € zu, die eine kosmetische Behandlung mittels „Fett-weg-Spritze“ über sich ergehen lassen hatte. Ein Angestellter eines Arztes, der selbst kein approbierter Arzt ist, gab ihr eine Spritze zur Fettreduktion gegen Barzahlung in der Wohnung der Patientin. Invasive kosmetische Behandlungen sowie die ordnungsgemäße Aufklärung hierüber sind ausschließlich Ärzten vorbehalten. Deshalb ist eine solche Behandlung durch einen Nichtarzt per se als grob fehlerhaft einzustufen und führt zu einer Beweislastumkehr und Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüchen.

Neue Rechtslage: Gutschein-Lösung bei Corona-bedingten Reiseausfällen – Rechte der KundenViele Reiseveranstalter bieten ...
14/08/2020

Neue Rechtslage: Gutschein-Lösung bei Corona-bedingten Reiseausfällen – Rechte der Kunden
Viele Reiseveranstalter bieten Ihren Kunden bei den derzeit vermehrt auftretenden Reiseabsagen aufgrund der COVID-19-Pandemie sogenannte „Corona-Vouchers“ oder Reisegutscheine an, anstatt eine Erstattung des gezahlten Reisepreises vorzunehmen.
Der Gesetzgeber hat sich zu dieser Gutscheinlösung eindeutig positioniert, in Art. 240 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch:
Hiernach hat der Reisende die Wahl, ob er ein Gutscheinangebot des Reiseveranstalters annimmt oder ob er sein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ausübt. Auf dieses Wahlrecht des Kunden muss der Reiseveranstalter den Kunden bei seinem Gutscheinangebot hinweisen. Es besteht mithin keine Verpflichtung des Kunden, auf einen Reisegutschein zurückzugreifen, er kann darauf bestehen, den vollen Reisepreis zurückgezahlt zu bekommen. Auch wenn der Kunde sich später umentscheidet, kann er einen nicht eingelösten Gutschein zurückgeben und den Wert erstattet bekommen.

Das Team... ⚖️
30/07/2020

Das Team... ⚖️

Die Kanzlei-Aufpasser ⚖️🐶
30/07/2020

Die Kanzlei-Aufpasser ⚖️🐶

😊💪🏻
01/04/2020

😊💪🏻

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Schustergasse 3/Kaistraße 5 (Düsseldorf)
Moers
47441

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Dienstag 08:00 - 17:00
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