Fachanwalt für Medizinrecht Thomas M. Kühne

Fachanwalt für Medizinrecht Thomas M. Kühne Rechtsanwalt Thomas M. Kühne
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
in der Anwaltsgemeinschaft David & Kollegen, Minden

03/12/2015
Mandantin erhält 250.000,00 € wegen vergessenem OP-Tupfer:http://medizinanwalt.net/beitrge/
31/03/2015

Mandantin erhält 250.000,00 € wegen vergessenem OP-Tupfer:

http://medizinanwalt.net/beitrge/

Bundesweite Beratung und Interessenvertung u.a. im Arzthaftungsrecht (Vorwurf des Behandlungsfehlers etc.), Recht des Personenschadens, insbesondere Schadenersatz und Schmerzensgeld, Versicherungsrecht, besonders Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung sowie im ärztlichen Berufs- und Vertragsrec…

05/02/2014

Arzt haftet für unzureichende Aufklärung seines Patienten vor der Darmspiegelung (OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013, Az. 26 U 85/12)

Patient erhält vom OLG Hamm 220.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer Darmperforation aufgrund einer Darmspiegelung zugesprochen:

Der Arzt hatte seinen Patienten über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt. In Folge der Koloskopie erlitt der Patient eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen.
Das Landgericht Bielefeld hatte die Klage des Patienten noch abgewiesen. In der Berufungsinstanz sprach das Oberlandesgericht Hamm dem Patienten dann allerdings u.a. das hohe Schmerzensgeld zu.

Das war geschehen:

Nachdem sich der 48 Jahre alte Patient wegen Blutungen im Stuhlgang beim beklagten Arzt in Bielefeld vorgestellt hatte, führte der Beklagte im November 2007 eine Koloskopie mit Polypenabtragung durch. In Folge dieses Eingriffs kam es zu einer Darmperforation, die wenige Tage später notfallmäßig operiert werden musste. Der Kläger erlitt eine Bauchfellentzündung, musste sich weiteren Operationen unterziehen und über Monate intensiv-medizinisch behandelt werden. Er ist nunmehr frühberentet und zu 100 % behindert, ihm musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. U.a. mit der Begründung, er sei über das Risiko einer Koloskopie und über Behandlungsalternativen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hat er vom Beklagten Schadensersatz verlangt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger Schadensersatz zugesprochen, davon u.a. 220.000 Euro Schmerzensgeld, dessen Höhe durch den komplikationsträchtigen Krankheitsverlauf mit einer langen Behandlungszeit und bleibenden Beeinträchtigungen, die schließlich zu einer Frühberentung geführt hätten, begründet wurde.

Der Beklagte haftet nach der Urteilsbegründung, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe. Nach der Einschätzung des im Verfahren gehörten medizinischen Sachverständigen sei eine im Rahmen einer Koloskopie auftretende Darmperforation zwar eine seltene Komplikation. Trete sie jedoch ein, hätte sie überwiegend eine Bauchfellzündung (Peritonitis) zur Folge, die lebensbedrohlich sein könne und operativ behandelt werden müsse. Deswegen sei über das Risiko einer Perforation immer dringend aufzuklären.

Dass der Beklagte den Kläger ordnungsgemäß aufgeklärt habe, konnte das OLG Hamm nicht feststellen. Der Inhalt der vom Kläger unterzeichneten Einverständniserklärung ließ nicht auf eine ausreichende Risikoaufklärung schließen. Nach dem vorgedruckten Teil der Erklärung sei u.a. auf „die mit dem Eingriff verbundenen unvermeidbaren nachteiligen Folgen, mögliche Risiken und Komplikationsgefahren“ hingewiesen worden. Diese allgemein gehaltene Erklärung hielt das OLG Hamm für weithin inhaltslos, da der Hinweis auf „unvermeidbare nachteilige Folgen“ verharmlosend sei. Ihr sei nicht zu entnehmen, dass die Erklärung vom Patienten gelesen, von ihm verstanden oder mit ihm erörtert worden sei. Ausgehändigte und vom Patienten unterzeichnete Formulare und Merkblätter ersetzen nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch.

https://plus.google.com/113642832051126035565/posts/ArijzqdHM4A

Arzt haftet für unzureichende Aufklärung seines Patienten vor der Darmspiegelung (OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013, Az. 26 U 85/12) Patient erhält vom OLG…

Anfang 2014 erschien der AOK Krankenhausreport, demzufolge jährlich in deutschen Krankenhäusern 190.000 Behandlungsfehle...
03/02/2014

Anfang 2014 erschien der AOK Krankenhausreport, demzufolge jährlich in deutschen Krankenhäusern 190.000 Behandlungsfehler, davon ca. 19.000 mit tödlichem Verlauf, vorkommen sollen. Die Berechnungsgrundlage dieser Hochrechnung ist zwischen Ärzte- und Krankenkassenverbänden zwar umstritten. Jedenfalls zeigt der AOK Krankenhausreport aber statistisch ein Phänomen auf, mit dem ich in meinem Berufsalltag täglich befasst bin:

https://plus.google.com/113642832051126035565/posts/3djfktTJymG

Anfang 2014 erschien der AOK Krankenhausreport 2013, demzufolge jährlich in deutschen Krankenhäusern ca. 190.000 Behandlungsfehler, davon fast 19.000 mit…

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