Anwaltskanzlei Schiebel-Zuske

Anwaltskanzlei Schiebel-Zuske Zivilrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldsachen, Impressum:https://www.schiebel-zuske.de/pages/impressum.php

27/04/2020

Zu schnell fahren wird ab 28.04.2020 teurer.
Ab 21 km/h innerorts bereits 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Das Gleiche ab 26 km/h außerorts.
Keine Rettungsgasse gebildet kostet 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

15/12/2018

Ab 17.12.2018 ändert sich die Adresse meines Büros in Wetzlar:
Neustädter Platz 9-11
35576 Wetzlar
Es kann durch die Telefonumstellung dazu kommen, dass ich vorübergehend unter der Wetzlarer Telefon- und Faxnummer nicht zu erreichen bin. Sie können mich aber über mein Merenberger Büro weiterhin erreichen.

29/10/2017

Soziale Netzwerke dienen längst nicht mehr nur zum Posten bunter Urlaubsfotos oder zum Austausch mit guten Freunden. Auch dass sich die Welt der Likes, Fans und Follower hervorragend dazu eignet, um das eigene Unternehmen nach vorn zu bringen, hat sich mittlerweile herumgesprochen.

19/10/2017

Ab 19.10.2017 neue Bußgelder:
keine Rettungsgasse: bis 320 € und 1 Monat Fahrverbot
Telefonieren mit Handy: bis 200 € und 1 Monat Fahrverbot

29/09/2017

Beschuldigte haben künftig in Strafverfahren mehr Rechte. So hat ihr Verteidiger ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Während der Hauptverhandlung gibt es keine Kontaktsperre mehr.

29/06/2017

Bislang konnten Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.

14/06/2016

Immobilienkreditverträge die im Zeitraum 1.8.2002 bis 10.6.2010 abgeschlossen wurden können wegen falscher Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 21.6.2016 widerrufen werden. Das gilt auch für bereits getilgte oder gekündigte Verträge.
Bei falscher Widerrufsbelehrung ist die gesamte Vereinbarung hinfällig. Die Verträge müssen nach dem Widerruf rückabgewickelt werden, so dass ein Teil der Zinsen und gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerstatten wäre. Lassen Sie Ihre Verträge prüfen.

22/03/2016

Führerschein gerettet. Mandant überglücklich.

16/12/2015

Neues Gerichtsurteil in Bayern: mit 0,3 Promille im Blut ist „Idiotentest“ Pflicht
Früher war eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nur dann zwingend erforderlich, wenn der Alkoholwert im Blut höher als bei 1,6 Promille lag. Aus einem aktuellen Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht hervor, dass fast jeder, der seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer verliert, zum „Idiotentest“ muss.

29/07/2015

 

Adresse

Im Pfefferstück 23
Merenberg
35799

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