25/05/2012
Wer aus einem Fitnessvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist aussteigen will, der muss gute Gründe vorlegen, die dem Kündigenden das Festhalten am Vertrag unmöglich machen!
Selbst eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Teilnahmeunfähigkeit im Fitnesscenter hervorgeht, reicht nicht unbedingt aus, wie schon das AG Tempelhof-Kreuzberg Anfang 2007 festzustellen wusste. Damals hatte eine junge Frau die fristlose Kündigung ihres 24monatigen Vertrages damit begründet, dass ihr aus orthopädischer Sicht abgeraten wurde, Fitnesskurse / Gerätetraining fortzuführen. Das entscheidende Gericht erklärte die Kündigung u.a. deshalb für unwirksam, weil die angeführte Begründung für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend gewichtig sei. Schließlich hätte der vom Fitnesscentervertrag inbegriffene Wellnessbereich sowie andere Angebote/Kurse des Centers, die die körperlichen Defizite der Frau nicht berührten, weiterhin genutzt werden können.
Weitere Infos sowie wichtige Entscheidungen zu diesem Thema findet Ihr auf unserer Homepage unter http://www.ahl-kollegen.de/index.php?page=fitnessvertrag
Bildquellenangabe: Benjamin Thorn / pixelio.de