Anwaltskanzlei Helpenstein & Linden

Anwaltskanzlei Helpenstein & Linden Anwälte Helpenstein & Linden

Die Anwaltskanzlei Helpenstein & Linden berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Verbraucher. Die Schwerpunkte liegen hierbei insbesondere in den Bereichen:
- Arbeitsrecht
- Mietrecht (Wohnraum und Gewerberaum)
- Baurecht
- Immobilienrecht
- WEG-Recht
- Vertragsrecht
- Verkehrsrecht
- Reiserecht

Gut für Schuldner schlecht für Gläubiger: Bis auf Weiteres führen Gerichtsvollzieher keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen...
26/03/2020

Gut für Schuldner schlecht für Gläubiger: Bis auf Weiteres führen Gerichtsvollzieher keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Neuss durch. (Kontopfändungen, Gehaltspfändungen etc. sind aber weiterhin möglich)

24/03/2020

Die aktuelle Gesetzesvorlage, die so (oder leicht abgewandelt) vermutlich noch im Laufe der Woche als Gesetz verabschiedet werden wird, sieht vereinfacht gesagt unter anderem folgende Regelungen vor.
1. Leistungsverweigerungsrechte für Verbraucher und Kleinunternehmer bei wesentlichen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Stromrechnungen) ab dem 01.04. bis zum 30.06. sofern anderenfalls die Existernzgrundlage oder die Fortsetzung des Erwerbsbetriebes gefährdet wären. (Gilt nicht für Mietzahlungen und Löhne, Gehälter und Sozialabgaben).
2. Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug für Wohnraum und Gewerbemieter, wenn der Zahlungsverzug nach dem 01.04.20 eingetreten ist und auf die Corona Pandemie zurückzuführen ist. Andere Kündigungsrechte bleiben unberührt.
3. Stundung bei Verbraucherkreditverträgen für die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 30.06.20 wenn die Zahlung der Zins und Tilgungsraten aufgrund von coronabedingten Einnahmeausfälle unzumutbar geworden ist.

22/03/2020

Die Kanzlei Helpenstein & Linden ist trotz der aktuellen Situation weiterhin zu den üblichen Bürozeiten für Sie da, denn gesetzliche Fristen laufen unverändert weiter. Auch die Gerichte haben ihre Tätigkeit nicht eingestellt, es werden aktuell lediglich die Sitzungstermine weitgehend verschoben. Persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei werden wir Zwecks Eindämmung der Verbreitung des Corona Virusses, jedoch nur noch in unaufschiebbaren Ausnahmefällen vergeben. Besprechungen und Beratungen können je nach Fallgestaltung telefonisch oder schriftlich erfolgen.

17/12/2019

Meerbuscher Mietspiegel veröffentlicht.

Seit dem 01.12.2019 gibt es für Meerbusch nun einen (einfachen) Mietspiegel. Vermieter, die die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen möchten, können das Mieterhöhungsverlangen nun relativ einfach mit dem Meerbuscher Mietspiegel begründen. Der bisher oft gewählte Weg, ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Kaarster Mietspiegel zu begründen, ist daher nicht nur überflüssig geworden, sondern jetzt sogar unzulässig. Aber Achtung: Ein einfacher Mietspiegel ist immer nur ein Begründungsmittel für das formell notwendige Mieterhöhungsverlangen und auch nur ein Indiz für die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmt, muß in einem sodann notwendigen Prozeß immer noch ein Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt werden, ob für die konkrete Wohnung die verlangte Miete auch tatsächlich ortsüblich ist.

Achtung dreiste Abzocke!!!Nach dem gleichen Muster wie seinerzeit die sog. "Gewerbeauskunftzentrale" werden aktuell von ...
01/10/2018

Achtung dreiste Abzocke!!!
Nach dem gleichen Muster wie seinerzeit die sog. "Gewerbeauskunftzentrale" werden aktuell von einer "Datenschutzauskunft-Zentrale" offiziell anmutende Schreiben verschickt. Man wird darin aufgefordert, wegen der seit dem 25.05.2018 geltenden DSGVO Firmendaten zu vervollständigen und schnellstmöglich das Antwortfax unterschrieben zurückzusenden. Im Kleingedruckten ist dann zu lesen, dass man einen "Datenschutz-Beitrag" von jährlich netto 498,00 € über eine Laufzeit von 3 Jahren zahlen soll. Dieses Schreiben ist nichts weiter als der plumpe Versuch einer Abzocke.

Unser Rat:
1. keinesfalls unterschreiben!!
2. Falls Sie bereits unterschrieben haben: keinesfalls zahlen, sondern den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nicht einschüchtern lassen, und es auf einen Prozeß ankommen lassen. Nach diesseitiger Einschätzung, dürfte eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben. Es erscheint auch äußerst fraglich ob überhaupt gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
3. Im Gegenzug fordern, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden und eine entsprechende Bestätigung über die Löschung anfordern. Falls diese Bestätigung nicht kommt, den Landesdatenschutzbeauftragen informieren.

20/08/2018
20/08/2018

Wer eine Abmahnung von Herrn "Rechtsanwalt" Markus von Hinden wegen des Verstoßes gegen die DSGVO erhalten hat, kann diese als gegenstandslos betrachten, da Herr Markus von Hinden kein Rechtsanwalt ist.

Dennoch sollte die Abmahnung zum Anlaß genommen werden, die eigene Webpräsenz zu überprüfen, ob diese den Anforderungen der DSGVO genügt.

20/08/2018

Markus von Hinden ist kein Rechtsanwalt!!!

Auf entsprechende Nachfrage bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf liegt uns nunmher die schriftliche Bestätigung vor, dass ein Herr Markus von Hinden NICHT zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Wir hatten bereits Strafanzeige am 17.08.18 bei der StA Wuppertal wegen des Verdachts des Mißbrauches von Berufsbezeichnungen und des Verdachts des versuchten Betruges erstattet.

Hier ist die "Abmahnung" die wir von Herrn "Rechtsanwalt" von Hinden erhalten haben mit ein paar Randbemerkungen. Normal...
19/08/2018

Hier ist die "Abmahnung" die wir von Herrn "Rechtsanwalt" von Hinden erhalten haben mit ein paar Randbemerkungen. Normalerweise empfehlen wir nicht, Abmahnungen zu ignorieren. Diese Abmahnung hingegen ist ein völlig stümperhafter (und vermutlich auch strafbarer) Versuch der Abzocke, wo sich ausnahmsweise einmal eine Reaktion gänzlich erübrigt.

18/08/2018

Abmahnung wegen Verstoßes gegen DSGVO von "Rechtsanwalt" Markus von Hinden aus Wuppertal im Auftrag der Wetega UG.

In dieser Woche wurde uns von einem Mandanten eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung vorgelegt, die sich bei genauerer Lektüre und Recherche als dreiste Abzocke bzw. als Betrugsversuch darstellen dürfte. Nicht nur, dass die Abmahnung nicht unterschrieben ist, kein Datum enthält, keine Vollmacht beigefügt war, die Homepage des Anwalts nicht erreichbar ist, die Telefonvorwahl des Anwalts nicht die von Wuppertal ist, die Rechtsanwaltsgebühren falsch berechnet wurden und die Abmahnung auch keine Aufforderung enthät eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. So ist auch bundesweit kein Markus von Hinden als Rechtsanwalt im amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis der BRAK verzeichnet.

Wir haben Strafanzeige wegen des Verdachts des Mißbrauches von Berufsbezeichnungen und des Verdachts des versuchten Betruges erstattet.

Die DSGVO ist mal wieder ein Paradebeispiel für eine völlig unsinnige und überflüssige Regelung, die eine Menge Geld kos...
20/05/2018

Die DSGVO ist mal wieder ein Paradebeispiel für eine völlig unsinnige und überflüssige Regelung, die eine Menge Geld kostet, aber letztendlich nichts bringt und vor allem nichts ändert und nur die vielen kleinen Unternehmer und Freiberufler unnötig belastet.
So muss ich z.B. meine Mandanten umfangreich über Zweck, Dauer, Weitergabe der Daten und Auskunfts- und Löschungsansprüche informieren. Weitergeben durfte ich Daten schon aus berufsrechtlichen Gründen noch nie (anwaltliche Verschwiegenheit) Löschen darf ich die Daten in der Regel auf Verlangen aber auch nicht, da ich gesetzlich verpflichtet bin, z.B. meine Handakten 6 Jahre und für das Finanzamt geschäftliche Korrespondenz 10 Jahre aufzubewahren. Was bringt die Verordnung also? Den gewerbsmäßigen Handel mit personenbezogenen Daten im großen Stil und die illegale Weitergabe wird die Verordnung jedenfalls nicht verhindern. Ganz im Gegenteil, persönliche Daten werden noch wertvoller und der Handel mit den Daten noch interessanter.

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